Norm
AngG §27 Z1 Fall3 E1cRechtssatz
Keine Treuverletzung des Angestellten, wenn er den Arbeitgeber über die näheren Umstände einer von ihm vermuteten, nur seine persönlichen Interessen gefährdenden Straftat nicht vor Eintreffen der Gendarmerie informiert.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Vertrauensunwürdigkeit, strafbare Handlung, Privatsphäre,Sicherheitsorgane, Polizei, Mitteilung, Entlassungsgrund, wichtigerGrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis,VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0029867Zuletzt aktualisiert am
16.02.2009