Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Inhalt der Entlassungserklärung des Arbeitgebers ist die einseitige, sofort wirksame Auflösung des Arbeitsverhältnisses; der Entlassungsgrund, der vom Arbeitgeber nicht einmal genannt werden muß, bildet nicht Inhalt der Erklärung, sondern nur den Beweggrund für die Erklärung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Begründung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Motiv, Ausspruch, Wirkung, Zeitpunkt, WirksamkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0029125Dokumentnummer
JJR_19910619_OGH0002_009OBA00110_9100000_002