Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die unter dem Revisionsgrund des § 503 Abs.1 Z 2 ZPO behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Revisionswerberin versucht vielmehr mit diesen Ausführungen, die im Revisionsverfahren unangreifbare Beweiswürdigung der Vorinstanzen zu bekämpfen. Ein Eingehen hierauf ist dem Revisionsgericht ebenso verwehrt wie auf in der Revision enthaltenes neues Tatsachenvorbringen. Da... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7.7.1989 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die klagende Partei die Feststellung, die beklagte Partei habe ihr für alle Ansprüche einzustehen, die sie an den Verband Österreichischer Volkshochschulen aus dem Titel der Gewährleistung, der Mängelfolgeschäden und des Schadenersatzes im Zusammenhang mit den Baumeisterarbeiten zur Errichtung des Gebäudekomplexes "Universitäts- und Landessportzentrum RIF" zu erbringen habe, soweit solche Leistungsverpfl... mehr lesen...
Norm: AngG §20 III
Rechtssatz: Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, so kann die Verpflichtung des DG zur Zahlung der Abfertigung nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 371/89 Entscheidungstext OGH 17.01.1990 9 ObA 371/89 Schlagworte SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 5. August 1974 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Mit Schreiben vom 27. April 1988 (Beilage A=2/1) kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 27. Mai 1988 auf und forderte die Beklagte gleichzeitig auf (Beilage B=2/2), die ihm für Februar bis März 1988 zustehenden Überstundenzuschläge - es handelte sich um Zuschläge für Nachtstunden (wegen Beginns der Arbeitszeit vor 6 Uhr früh) - bis spätestens 6. Mai 1988 nachzuverrechnen und auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Soweit die Revisionswerberin die neuerliche Einvernahme des bereits vom Erstgericht vernommenen Zeugen Egon R*** durch das Berufungsgericht vermißt, bekämpft sie unzulässigerweise die Beweiswürdigung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die allein entscheidende Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch einvernehmliche Auflösung geendet hat, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Revisionswerber in seiner Rechtsrüge nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit er unterstellt, die vom Ar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr die Frage, ob das Arbeitsverhältnis zwischen den Streitteilen einvernehmlich aufgelöst wurde. Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes hiezu zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag). Es besteht darin, daß Arbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils - nach Ersetzung der Fehlzitate SZ 42/152 und RZ 1960, 21 durch die zutreffenden Zitate SZ 42/162 und RZ 1960, 121, sowie Weglassung des unwesentlichen Fehlzitates Arb. 6.780 - zutrifft, genügt es auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu entgegnen: Der Oberste Gerichtshof hält an seiner Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist lediglich zu bemerken, daß die Revisionswerberin mit ihren Ausführungen, die Feststellungen seien widersprüchlich, nur in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung des Berufungsgerichtes bekämpft und, soweit sie eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses unterstellt, nicht... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, daß die beklagte Partei ihm allen Schaden, der ihm "zufolge Inanspruchnahme aus seiner hinsichtlich des der R*** Rohstoffrückgewinnung AG gewährten Kredites von 600 Mill S der G*** Z*** AG WIEN (als Konsortialführer deren Bankenkonsortiums mit der C***-B*** WIEN und der Z*** UND K*** WIEN) gegebenen Garantieerklärung vom 12. August 1980 aus der Unterlassung der beklagten Partei, ihre Ansprüche und Schadenersatzansprüche gegen die Ma... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit Frühjahr 1981 beim Beklagten als Schwarzdecker beschäftigt. Seit 1982 ist der Kläger Mitglied bzw. Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates. Die erste Betriebsratswahl fand im November 1982 statt. Für 8.Mai 1987, 16.00 Uhr, wurde vom Kläger eine Betriebsversammlung einberufen, anschließend fand die Betriebsratswahl statt. Der Zeitpunkt der Betriebsversammlung war der Belegschaft ca. eine Woche vorher vom Kläger mitgeteilt worden. Der Sekretär... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob es sich bei dem zwischen den Parteien "für die Wintersaison 1987/88" vereinbarten Arbeitsverhältnis um ein befristetes handelt, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß es nach Lehre und Rechtsprechung für die Annahme des Vorliegens eines befristeten Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat im Verfahren die Verjährung eines Großteils der geltend gemachten Forderungen eingewendet. Ein Teil dieser Forderungen ist Gegenstand einer nach Beginn der mündlichen Streitverhandlung mittels Schriftsatzes erfolgten Klagsausdehnung. Wesentlich für die Entscheidung der Rechtssache ist die Lösung der Frage, ob bei Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes die Verjährung jener Forderung, um die die Ausdehnung erfolgt, bereits mit dem Einlangen des Schriftsat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen ist die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Revisionswerber weder von seinem bisherigen Vorbringen noch von den maßgeblichen Feststellungen ausgeht, soweit er einwendet, daß es zwischen d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116ABGB §1158AngG §20ZPO §228
Rechtssatz: Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses ist eine auf Vertragsauflösung gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung, die unmittelbare rechtsgestaltende Wirkungen hat. Es handelt sich dabei um eine nicht feststellungsfähige Rechtshandlung. Entscheidungstexte 8 Ob 673/88 Entscheidungstext OGH 24.11.1988 8 Ob 673/88 Veröff: E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 29. April 1966 übertrug die beklagte Partei dem Kläger die Tabaktrafik in Salzburg, Universitätsplatz 1, freihändig und definitiv. Auf dieses Vertragsverhältnis finden die Vorschriften des Tabakmonopolgesetzes, BGBl. 1968/38, sowie gemäß § 40 Abs 2 dieses Gesetzes auch die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 1. Februar 1968 verlautbarten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabaktrafikanten (AVBT) Anwendung. Mit Schreiben vom 27. Oktober 1986 le... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §863 GIIIAngG §20 I2AngG §25AngG §26
Rechtssatz: Eine gegenüber dem Vorgesetzten abgegebene Lösungserklärung (Austritt) gilt grundsätzlich als dem Arbeitgeber zugegangen. Die Räumung des Büros durch den Arbeitnehmer mit der gegenüber dem Vorgesetzten abgegebenen Erklärung "es reicht mit jetzt, ich gehe" ist als vorzeitiger Austritt zu werten. Entscheidungstexte 9 ObA 25... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit unter diesen Revisionsgründen die Auffassung des Berufungsgerichtes bekämpft wird, die Erklärungen des Klägers vom 15. Jänner 1986 seien dem Beklagten zugegangen, wendet sich der Revisionswerber nicht gegen vom Berufungsgericht getroffene Feststellungen, sondern gegen die Lösung einer Rechtsfrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil in seinem klageabweisenden Teil als Teilurteil; bezüglich des stattgebenden Teiles und der Entscheidung über die Aufrechnungseinrede der Beklagten faßte es einen Aufhebungsbeschluß ohne Rechtskraftvorbehalt. Ferner sprach das Berufungsgericht aus, daß der Wert des von der Bestätigung betroffenen Streitgegenstandes 30.000 S übersteige. Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers gegen den ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend, so daß es ausreicht, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Wie die Revisionswerberin selbst erkennt, ist eine Auflösungserklärung so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IIIAngG §20 II
Rechtssatz: Auch wenn der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist verzichtet, ändert sich am Bestand des Arbeitsverhältnisses nichts. Der Arbeitnehmer behält nicht nur seinen Entgeltanspruch, sondern es bleiben ihm auch die übrigen durch die Freistellung berührten Rechte gewahrt. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. August 1984 bei der Beklagten beschäftigt und zuletzt als Betriebsleiter tätig. Mit Schreiben vom 11. März 1987 entband die Beklagte den Kläger von der Erbringung weiterer Arbeitsleistungen. Mit Schreiben vom 19. März 1987 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 1987 und forderte den Kläger auf, die Betriebsräumlichkeiten und das Betriebsgelände ab sofort nicht mehr zu betreten. Am 24. März 1987 wurde der Kläger mit Telegramm entl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1.Juli 1986 wurde zu S 31/86 des Kreisgerichtes Wels der Konkurs über das Vermögen der Ing.Karl P*** Gesellschaft mbH in Scharnstein eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Der Kläger, der Sohn des Geschäftsführers dieser Gesellschaft, war bei diesem Unternehmen ab 1.November 1964 als Angestellter beschäftigt. Sein Monatsgehalt betrug im Jahre 1984 S 17.579,-- brutto. Unter Berücksichtigung der kollektivvertraglichen Erhöhungen entspricht die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 20. Mai 1957 im Bauunternehmen des Ing. Josef H*** als Zimmerer beschäftigt. Dieses Unternehmen ist inzwischen an den Beklagten, den Sohn des Ing. Josef H***, übertragen worden. 1963 erlitt der Kläger einen schweren Arbeitsunfall (Verlust von zwei Fingern an der rechten Hand, zwei weitere Finger wurden steif) und konnte daher nicht mehr als Zimmerer arbeiten. Er begann im Einvernehmen mit Ing. Josef H*** unter Fortzahlung seiner bisherigen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §20 VIII2
Rechtssatz: Beträgt die Kündigungsfrist eine Woche und wurde die Kündigung während des Urlaubes des Arbeitnehmers so ausgesprochen, daß die Kündigungsfrist zur Gänze in den Urlaub fiel, so ist die Kündigung zeitwidrig, weil dadurch der Urlaubszweck vereitelt wird. Entscheidungstexte 9 ObA 16/88 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 16/88 Verö... mehr lesen...
Norm: AngG §19 I2bAngG §20AngG §29
Rechtssatz: Auch die Erklärung, das Arbeitsverhältnis unter Inanspruchnahme einer in Wahrheit nicht vereinbarten Probezeit oder im Hinblick auf eine nicht vereinbarte Befristung zu lösen, bringt das Arbeitsverhältnis zum genannten Termin unter Wahrung der Ansprüche des Arbeitnehmers analog § 29 AngG zur Auflösung. Entscheidungstexte 9 ObA 14/88 Entscheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor, weil es auf die Frage, ob die Klägerin an den Vortagen noch weitere Kunden besucht und ob sie jahrelang anstandslos gearbeitet hatte, aus rechtlichen Erwägungen nicht ankommt. Im übrigen ist die
Begründung: des Berufungsgerichtes hinsichtlich des streitentscheidenden Umstandes, ob die Klägerin frei von Willensmängeln und insbesondere ohne ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 1. Juni 1986 mit einem Bruttogehalt von 17.250 S monatlich als Angestellte beschäftigt. Die Klägerin begehrt die Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses über den 31. August 1986 hinaus sowie an Gehaltszahlungen für Juni 1986 bis Februar 1987 unter Berücksichtigung eines erhaltenen Nettobetrages von 11.000 S insgesamt 168.623,38 S brutto sA. Die Beklagte habe das unbefristete Arbeitsverhältnis mit S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 22. August 1983 bei der beklagten Partei als Bodenleger beschäftigt. Auf dieses Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe anzuwenden, demzufolge das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist gelöst werden kann und bei Arbeitgeberkündigung dem Arbeitnehmer in der Kündigungsfrist eine Arbeitsplatzsuchzeit von maximal 4 Stunden zu gewähren ist. Vom 4. August bis 19. August 1986 ko... mehr lesen...
Norm: AngG §20 VIIAngG §23 Abs7
Rechtssatz: Es ist unerheblich, ob das Arbeitsverhältnis ohne die Entlassung durch eine vom Arbeitnehmer ausgesprochene Kündigung oder durch eine einvernehmliche Lösung sowieso geendet hätte, weil dadurch das Arbeitsverhältnis zwar in das Auflösungsstadium versetzt, aber noch nicht aufgelöst wird. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erfolgt erst durch die Entlassung. Die Voraussetzung des § 23 Abs 7 AngG für d... mehr lesen...