Norm
AngG §20 IIIRechtssatz
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, so kann die Verpflichtung des DG zur Zahlung der Abfertigung nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Auflösung, einverständlich, Pflicht, Anspruch, Ansprüche, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028320Dokumentnummer
JJR_19900117_OGH0002_009OBA00371_8900000_001