RS OGH 1990/1/17 9ObA371/89

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Veröffentlicht am 17.01.1990
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Norm

AngG §20 III

Rechtssatz

Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst, so kann die Verpflichtung des DG zur Zahlung der Abfertigung nicht von einer Bedingung abhängig gemacht werden. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Dienstverhältnis, Auflösung, einverständlich, Pflicht, Anspruch, Ansprüche, Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028320

Dokumentnummer

JJR_19900117_OGH0002_009OBA00371_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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