Norm: AngG §20 I4AngG §23 Abs7 VIIAngG §39ZPO §226 IIB6
Rechtssatz: Das auf "Ausstellung eines Arbeitszeugnisses im Sinne des § 39 AngG" gerichtete Klagebegehren ist unbestimmt und das diesem Begehren stattgebende Urteil daher nicht vollstreckbar. Entscheidungstexte 9 ObA 172/87 Entscheidungstext OGH 13.01.1988 9 ObA 172/87 Schlagworte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 17.4.1986 bei der Beklagten angestellt. Die Streitteile hatten eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Die Klägerin behauptet, die beklagte Partei habe das Dienstverhältnis am 20.5.1986 (mit sofortiger Wirkung) gekündigt, obwohl eine Kündigung nur zum 30.9.1986 hätte erfolgen können. Sie begehrt an Kündigungsentschädigung (einschließlich anteiliger Sonderzahlungen) und Urlaubsabfindung S 49.177,60 brutto sA. Die beklagte Partei beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.Oktober 1977 in der Boutique "Gini" in Wien 20., Wallensteinstraße 4, als Verkäuferin angestellt. Am 1. September 1978 übernahm der Beklagte die Boutique von Hermine H*** und setzte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin fort. Sie bezog zuletzt ein Bruttogehalt von S 8.000 monatlich. Im März 1979 teilte die Klägerin dem Beklagten mit, daß sie schwanger sei und der Arzt den voraussichtlichen Entbindungstermin mit 16.November 1979 festgeste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei brachte in einer am 28. März 1986 eingelangten Klage im wesentlichen folgendes vor: Die klagende Partei habe im März 1983 eine Wohnung der beklagten Partei mieten wollen. Diese habe eine unerlaubte Ablöse von S 80.000,-- gefordert. Zur Aufbringung dieses Betrages habe die klagende Partei einen Kredit bei der A***-Bank beantragt. Gegen den ausdrücklichen Auftrag der klagenden Partei sei die Darlehensvaluta nicht an die klagende Partei ausgez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.Oktober 1971 im Betrieb des Beklagten beschäftigt. Im Spätherbst 1982 erhob die Klägerin gegen den Beklagten die Scheidungsklage. Im Mai 1986 wurde die Ehe der Streitteile geschieden. Hiebei schlossen sie einen Vergleich über die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ab. Den Abfertigungsanspruch der Klägerin nahmen sie aus. Die Klägerin begehrt vom Beklagten 30.332 S brutto als Abfertigung aus der Beendigung des Dienstverhältnisses ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Versicherungsanstalt seit 6.7.1967 als Büroangestellte beschäftigt. Auf Grund der einschlägigen Bestimmungen des auf ihr Dienstverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmungen Innendienst (im folgenden: KV) erreichte sie die Stellung einer definitiven Angestellten iS des § 4 Abs 1 lit c KV (siehe unten). Ab. 4.10.1980 war sie aus Anlaß der Mutterschaft in Karenzurlaub. Am 6.8.1981 löst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 4. Jänner 1965 bei der beklagten Partei beschäftigt und zuletzt als Oberschätzmeister in der Zweiganstalt Innsbruck tätig. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1983 kündigte die beklagte Partei das Dienstverhältnis des Klägers gemäß § 19 Abs 2 lit a und b der Dienstordnung für Vertragsbedienstete des Dorotheums (im folgenden auch: Dienstordnung = DO) zum 29. Februar 1984 auf. Die Kündigung wurde wie folgt begründet: "Durch die wiederholte pflichtwid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Dezember 1982 als Redakteur beim Beklagten angestellt. Er begehrt S 141.312,50 brutto sA. Zur
Begründung: führte er aus: Der Beklagte habe ihn gegen Ende des Jahres 1983 aufgefordert, sich um eine andere Beschäftigung umzusehen, und ihm im Falle einer anderweitigen Anstellung eine weitere Tätigkeit als Nebenbeschäftigung in Aussicht gestellt. Der Kläger habe den Beklagten dann darüber informiert, daß eine Zusammenarbeit mit dem Verlag der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß am 10. August 1980 mit der nunmehrigen Gemeinschuldnerin einen mit sechs Monaten befristeten Arbeitsvertrag ab, wonach er ab 15. August 1980 Arbeitsleistungen zu erbringen hatte. Mit Schreiben vom 10. Oktober 1980 erklärte der Kläger aus dem Grunde des § 26 Z 2 AngG den vorzeitigen Austritt. Mit Beschluß vom 19. Dezember 1980 wurde über das Vermögen seiner Arbeitgeberin das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestell... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I3b
Rechtssatz: Kündigt der Arbeitnehmer und begehrt er die Auflösung vor Ablauf der Frist, womit sich der Arbeitgeber unter Hinweis darauf, daß er eine Abfertigung nicht zahle, einverstanden erklärt, so handelt es sich um eine einverständliche bloße Verlegung des Kündigungszeitpunktes und nicht um eine Modifizierung der Art der Auflösung. Entscheidungstexte 14 Ob 10/86 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger führte zur
Begründung: seines Begehrens auf Zahlung von S 9.197,16 sA aus: Er sei bei der beklagten Partei vom 14.11.1977 bis zum 7.9.1984 als Maschinarbeiter beschäftigt gewesen. Das Arbeitsverhältnis sei am 7.9.1984 einvernehmlich aufgelöst worden. Schon früher habe die beklagte Partei dem Kläger nahegelegt, wegen eines durch die schlechte Auftragslage entstandenen Auftragsmangels seinen Urlaub zu verbrauchen. Er habe daraufhin - so wie das immer g... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I4AngG §28AngG §29
Rechtssatz: Um eine Entlassung zu rechtfertigen, setzt jeder Entlassungsgrund voraus, dass dem Dienstgeber infolge des im übrigen tatbestandsmäßigen Verhaltens des Dienstnehmers nach der Lage der Umstände die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum nächsten Kündigungstermin oder bis zum Ablauf der Vertragszeit für die restliche Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann. Dieses Tatbestandsmerkmal der ... mehr lesen...
Norm: AngG §19 I2bAngG §20 VIII1AngG §20 IX
Rechtssatz: Wird gegen den Grundsatz, daß der Angestellte bei der Möglichkeit der Lösung des Dienstverhältnisses (jedenfalls) nicht schlechter gestellt werden darf als der Dienstgeber, verstoßen, so hat dies nicht bloß zur Folge, daß ihm die selbe - wenngleich im Vertrag nicht vereinbarte - Lösungsmöglichkeit wie dem Dienstgeber zur Verfügung steht. Vielmehr ergibt auch aus der (hier: analogen) Anwend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einem (zunächst mündliche geschlossenen) Dienstvertrag stellte die beklagte Luftfahrtgesellschaft die Klägerin für die Zeit vom 14.2.1983 bis 13.2.1984 als Angestellte ihrer Wiener Niederlassung mit einem monatlichen Gehalt von S 15.018 ein. Erst nach Beginn des Dienstverhältnisses, am 22.3.1983 unterfertigte die Klägerin einen in mangelhaftem Englisch abgefaßten Dienstvertrag, der zur Frage der Beendigung des Dienstverhältnisses zum Teil abweichende Bestimm... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 IDAngG §20 I3a
Rechtssatz: Der Aussetzungsvertrag unterscheidet sich von der Auflösung des Arbeitsverhältnisses dadurch, dass die Parteien ein (teilweises) Ruhen der beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis - regelmäßig wohl für eine bestimmte oder doch bestimmbare Zeit - bei Aufrechterhaltung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIAngG §20 I4
Rechtssatz: Es ist denkbar, daß die Parteien des Arbeitsvertrages zivilrechtliche Rechtsfolgen vereinbaren, die mit ihren Erklärungen gegenüber dem Sozialversicherungsträger und der Arbeitslosenversicherung in Widerspruch stehen. Im Zweifel kann dies aber, wenn sowohl die nach dem Privatrecht als auch zur Herbeiführung sozialrechtlicher Wirkungen abgegebenen Erklärungen auf eine gänzliche Auflösung des Arbeitsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Weinbau- und Kellereibetrieb des Beklagten seit Juli 1974 beschäftigt. Er behauptet, der Beklagte habe ihn am 23. Dezember 1983 aufgefordert, zwei Monate 'stempeln' zu gehen. Als sich der Kläger an den Beklagten wegen der Wiederaufnahme der Arbeit wandte, habe dieser mitgeteilt, daß er seinen Weinbaubetrieb bis auf weiteres stillgelegt habe und den Kläger bei allfälligem Arbeitsbedarf in der Landwirtschaft verständigen werde. Hierauf habe der K... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §20AngG §29
Rechtssatz: Eine rückwirkende einseitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtlich nicht möglich. Entscheidungstexte 4 Ob 74/85 Entscheidungstext OGH 25.06.1985 4 Ob 74/85 9 ObA 218/92 Entscheidungstext OGH 30.09.1992 9 ObA 218/92 Auch; Beisatz: § 48 ASGG (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt vom Beklagten, ihrem ehemaligen Arbeitgeber, die Zahlung eines Betrages von insgesamt S 111.864,33 samt Anhang an Kündigungsentschädigung einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Abfertigung und Urlaubsentschädigung. Zur
Begründung: führt sie aus, der Beklagte habe das Arbeitsverhältnis am 21. oder 22.Juni 1983 rückwirkend zum 31.Mai 1983 ungerechtfertigt vorzeitig aufgelöst. Sie stützte ihr auf Zahlung der Kündigungsentschädigung gerichtete... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVAngG §20 I3b
Rechtssatz: Eine Willensübereinstimmung der Vertragspartner über eine Verkürzung der Kündigungsfrist bewirkt im Zweifel noch keine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Die Parteien sind sich in diesem Fall zwar über den Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einig; es spricht aber nichts dafür, daß derjenige, der sich mit einer Reduzierung der Zeitspanne zwischen dem Zugehen der Kündigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.3.1980 bei der erstbeklagten OHG - deren Gesellschafter die Beklagten zu 2. bis 5. sind - als Pharmareferentin im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Zwischen den Parteien wurde keine Vereinbarung im Sinne des § 20 Abs3, zweiter Halbsatz, AngG getroffen. Mit der Behauptung, daß dieses Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit 29.2.1984 beendet worden sei, begehrt die Klägerin von den beklagten Parteien die Zahlung einer - der Höhe nach unbestr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. Juni bis 31.Dezember 1981 bei der beklagten GmbH als Kraftfahrzeug-Mechanikermeister im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Mit der Behauptung, daß dieses - ursprünglich auf unbestimmte Zeit abgeschlossene - Arbeitsverhältnis vom Geschäftsführer der beklagten Partei, Johann B, am 30. November 1981 zum 31.Dezember 1981 und damit zeitwidrig aufgekündigt worden sei, verlangt der Kläger (ua) an Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 1.Jänner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, zuletzt die Zahlung eines Betrages von S 347.424,-- s.A. an Abfertigung und von S 18.792,30 s.A. an Gehalt für den Monat Juni 1983. Zur
Begründung: bringt er im wesentlichen vor, sein Arbeitsverhältnis sei während eines - inzwischen aufgehobenen - Konkursverfahrens vom Masseverwalter zum 30. Juni 1983 - mit nachträglicher Zustimmung des Invalidenausschusses - rechtswirksam aufgelöst worden. Dem Kläg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 9. Oktober 1978 bei der beklagten Partei als Leiter des chemischen Labors angestellt. Am 10. November 1980 sprach die beklagte Partei mündlich die Kündigung zum 31. Dezember 1980 aus und verzichtete gleichzeitig auf seine weitere Dienstleistung. Als der Kläger die Geschäftsleitung darauf aufmerksam machte, daß er schon seit mehr als 2 Jahren im Unternehmen tätig sei und die Kündigungsfrist deshalb nicht 6 Wochen, sondern 2 Monate betrage, bestätigte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der beklagten Partei, seiner ehemaligen Arbeitgeberin, die Zahlung eines rechnerisch außer Streit stehenden (S 59) Bruttobetrags von 250.833,32 S sA an Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 1. 7. bis 31. 12. 1982 sowie an anteiligen Sonderzahlungen für den Monat Juni 1982. Zur
Begründung: brachte er vor, er sei von der beklagten Partei zum 31. 7. 1982 statt richtig zum 31. 12. 1982 und somit zeitwidrig gekündigt worden. Die beklagte Parte... mehr lesen...
Die Klägerin war in der Buchhandlung der erstbeklagten OHG - der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei - seit 1. 7. 1980 angestellt. Sie wurde mit Schreiben der erstbeklagten Partei vom 18. 8. 1982 zum 30. 9. 1982 "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist" gekundigt. Das Kündigungsschreiben vom 18. 8. 1982 hat folgenden Wortlaut: "Betrifft: Kündigung. Auf Grund der wirtschaftlichen Situation sehen wir uns gezwungen, Ih... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I1
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass die Kündigungserklärung die Anführung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermins nicht enthalten muss, kann weder der Schluss gezogen werden, dass eine allfällige Konkretisierung in zeitlicher Hinsicht in jedem Fall eine Willenserklärung sei noch kann daraus gefolgert werden, dass es sich hiebei um eine jederzeit auswechselbare Wissenserklärung handle. Ob die eine oder die andere Form ... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I1
Rechtssatz: Erklärt der Kündigende, er löse das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten, datumsmäßig konkretisierten Termin "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist" auf, ist diese Terminangabe in die rechtsgestaltende Willenserklärung voll integriert und löst nicht bloß eine davon unabhängige, unverbindliche Meinungskundgebung erkennen (davon abweichend 4 Ob 115/80 = ZAS 1982/11 = DRdA 1983,104). E... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I1
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob in der Anführung des Kündigungstermines eine Wissenserklärung oder eine Willenserklärung zu sehen ist, ist von Bedeutung, auf welche Weise die Kündigungsfrist und/oder der Kündigungstermin in die Kündigungserklärung integriert sind, ob also die Zeitangabe ein Bestandteil der auf die Rechtsgestaltung (Vertragsauflösung) gerichteten Willenserklärung ist oder ob sie davon unabhängig ledig... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I1
Rechtssatz: Der - zudem nicht näher konkretisierte - Hinweis auf die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist bringt im Zusammenhang der Erklärung bloß die vom Gekündigten ohnehin als selbstverständlich vorausgesetzte, grundsätzlich erwartete und von ihm in vielen Fällen zumindest nicht sofort überprüfbare Meinung des Kündigenden zum Ausdruck, dieser habe hiebei (nach seinem Wissen) die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten... mehr lesen...