Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten bzw ihrer Rechtsvorgängerin seit 1966 in Definitivstellung beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis findet die zwischen dem Betriebsrat der Z***** Wien abgeschlossene Betriebsvereinbarung Anwendung. Diese enthält ua folgende Bestimmungen: § 14 Definitive Anstellung (1) Unter definitiver Anstellung ist die Übernahme in ein unkündbares Dienstverhältnis, mit dem die Pensionsberechtigung im Sinne der Pensionsordnung verbunden ist, zu ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, daß der Beklagte bei Kündigung des Dienstverhältnisses (im Sinne des § 1159b ABGB) eine mindestens 14tägige Kündigungsfrist einzuhalten habe. Sie sei seit 11. März 1991 im Adressenbüro des Beklagten in der BRD mit einem festen Monatslohn als "Hilfsarbeiterin" beschäftigt. Nach dem schriftlichen Dienstvertrag sei Wien als gewöhnlicher Arbeitsort und ihre Entsendung in die BRD vereinbart worden.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die allein entscheidende Frage, ob der Kläger unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zeitgerecht zum 31.März 1991 gekündigt wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers, es komme bei der Beurteilung, ob die Kündigung des Klägers fri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 2.Jänner 1990 bis 21.Juni 1991 als Maler mit einem Stundenlohn von 90,05 S beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war vom 15.Dezember 1990 bis 22.Jänner 1991 ausgesetzt. Es endete durch eine vom Kläger ausgesprochene Kündigung. Die aliquote Weihnachtsremuneration von 6.516 S wurde dem Kläger nicht ausgezahlt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das Maler-, Anstreicher-, Lackierer-, Schilderhersteller... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1159AngG §20 IXGewO 1859 §77
Rechtssatz: Auf die Dauer der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers als solche kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts vereinbart wurde, nicht an. Entscheidend für diese Frage ist das Gebot der Fristengleichheit sowie das Gebot, diese Kündigungsfreiheit auch nicht durch andere Abreden zu erschweren, wie zB den Verfall von Kautionen, die Vereinb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1159cAngG §20 IXGewO 1859 §77
Rechtssatz: Auf die Dauer der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers als solche kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob eine unzulässige Erschwerung des Kündigungsrechts vereinbart wurde, nicht an. Entscheidend für diese Frage ist das Gebot der Fristengleichheit sowie das Gebot, diese Kündigungsfreiheit auch nicht durch andere Abreden zu erschweren, wie zB den Verfall von Kautionen, die Vereinbarung von V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 12.11.1990 beim Beklagten als Ladnerin beschäftigt. Sie kündigte ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist ordnungsgemäß zum 6.4.1991 auf. Auf das Arbeitsverhältnis der Streitteile sind die Bestimmungen des Kollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe (im folgenden: KV) anzuwenden. Dieser Kollektivvertrag sieht in § 13 Z 7 vor, daß Arbeitnehmer, die in den ersten sechs Monaten ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Dezember 1972 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis endete am 30.Juni 1988 durch Entlassung. Mit der vorliegenden Klage begehrt er letztlich einen Betrag von S 290.262 brutto sA an Abfertigung, Kündigungsentschädigung, Urlaubentschädigung, anteiligen Sonderzahlungen und Provision für Juni 1988, da seine Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 9.Mai 1961 bis 17.Dezember 1967, vom 1. April 1968 bis 11.Jänner 1970 und vom 2.März 1970 bis 31. Jänner 1988 als Bauarbeiter der P***** AG beschäftigt. Der Kläger wurde bei der P***** AG ab 1.Juli 1967 als sogenannter Stammarbeiter geführt, worüber ihm am 10.Juli 1967 eine schriftliche Urkunde ausgestellt wurde. Darin wurde dem Kläger zugesichert, nach witterungsbedingten, saisonüblichen Unterbrechungen seines Arbeitsverhältnisses wieder eing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11.4.1962 bis 28.12.1988 im Unternehmen einer Baugesellschaft als Bauarbeiter in einem Dienstverhältnis, das dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe unterlag. Zeiten der Nichtbeschäftigung lagen in den Zeiträumen vom 22.1.1968 bis 4.2.1968, vom 30.1.1978 bis 5.2.1978, vom 19.2.1979 bis 11.3.1979, vom 1.3.1982 bis 21.3.1982, vom 28.1.1985 bis 3.2.1985, vom 10.2.1986 bis 16.3.1986, und vom 1.2.1988 bis 10.4.1988. Es erfolgte dabei j... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Verlassenschaft nach O***** T*****, vertreten durch Dr. H*****-W*... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I3bAngG §26
Rechtssatz: Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist einem ungerechtfertigten) vorzeitigen Austritt auch dann nicht gleichzuhalten, wenn die Initiative vom Arbeitnehmer ausgegangen ist. Entscheidungstexte 9 ObA 261/91 Entscheidungstext OGH 12.02.1992 9 ObA 261/91 Veröff: WBl 1992,231 9 ObA... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 10.März 1980 bis 20.Oktober 1989 beim Beklagten als Werkstättenleiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Er hatte zuletzt die Aufsicht über ca 10 Mechaniker und es oblagen ihm die Durchführung der Administration, die Garantieüberwachung und ähnliche Tätigkeiten für den PKW-Bereich. Der Beklagte ist auch Geschäftsführer der T***** Nutzfahrzeuge GmbH, die im wesentlichen im LKW-Bereich tätig ist. Im Jahre 1989 verpachtete der Beklagte die We... mehr lesen...
Begründung: Ad I.): Der nunmehrigen Erstbeklagten und vormaligen Zweitbeklagten wurde mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde vom 7. August 1990 zu AZ 2 A 463/89 des Bezirksgerichtes Floridsdorf der Nachlass nach der am 22. Oktober 1989 verstorbenen vormaligen Erstbeklagten eingeantwortet, sodass die Parteienbezeichnung entsprechend zu berichtigen war. Ad II.): Die nunmehrige Erstbeklagte ist die Tochter von vormaligen Eigentümern einer Liegenschaft in G***** (vormalige Erst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Wolfgang Dorner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei *****J***** C*****, Angesteller, ***** verteten durch ***** Rechtsanwä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, mit dem die Revisionswerber im wesentlichen lediglich in unzulässiger Weise die nach Beweiswiederholung gewonnenen Feststellungen des Berufungsgerichts bekämpfen, liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Rechtliche Beurteilung Davon abgesehen, daß er dann, wenn der Dienstgeber bereits mit der ersten Lohnzahlung in Verzug gerät, es keiner Nachfristsetzung bedarf, gilt eine gegenüber dem Vorgesetzten abgegebene Erklärung des vorzeitigen Austritts grundsätzlich als dem Arbeitgeber zugegan... mehr lesen...
Norm: ABGB §1159AngG §20 I4
Rechtssatz: Den Parteien des Dienstvertrages steht es frei, die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen über die Kündigung zugunsten des Dienstnehmers abzuändern. In diesem Rahmen steht auch einer Vereinbarung, wonach die Kündigungserklärung des Dienstgebers bei Verletzung vertraglicher Formvorschriften, Kündigungstermine oder Kündigungsfristen mit Unwirksamkeit sanktioniert wird, kein rechtliches Hinder... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dkfm. Dr. Franz Schulz und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei W***** K*****, Musiklehrerin, ***** vertreten durch *****, Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der Hauptschullehrer ist, wurde am 21.Februar 1984 im Sinne des Art X des Bundesgesetzes vom 16.Juli 1982, BGBlNr 350, vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst (kurz Bundesministerium) ab 20.Februar 1984 bis zum Ende des Studienjahres 1983/84 zum teilbeschäftigten Vertragslehrer I L/l 1 an der Pädagogischen Akademie der Diözese Linz (kurz P***) bestellt. Sein am 7.März 1984 auf der Grundlage des VBG 1948 mit dem Bundesministerium abgeschlosse... mehr lesen...
Begründung: Der vom Kläger mit der beklagten Partei am 26.8.1976 geschlossene und am 17.12.1976 ergänzte Dienstvertrag wurde am 27.1.1978 mit Wirkung vom 31.1.1978 einvernehmlich aufgelöst. In dem erst danach eingeleiteten Strafverfahren wurde der Kläger vom Landesgericht für Strafsachen Wien mit Urteil vom 1.9.1980 schuldig erkannt, im Jahre 1974 in Wien in seiner Eigenschaft als einziger Geschäftsführer der beklagten Gesellschaft die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für jeden Schaden, der daraus entstehe, daß die Bezirksjournale Zeitungs-, Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH im Verfahren 35 Cg 609/87 des Handelsgerichtes Wien obsiege. Sie habe im Namen und für Rechnung der beklagten Partei bei der Bezirksjournale Zeitungs-, Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH eine Annonce bestellt. Dieser Auftrag sei nicht ordnungsgemäß abgewickelt worden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der im Oktober 1964 von der beklagten Partei als ständig verpflichtetes Orchestermitglied mit Anspruch auf Definitivum als Trompeter engagiert worden ist, begehrt die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis zur beklagten Partei aufrecht sei; er begehrt ferner die Zahlung eines Betrages von zuletzt S 697.202,40 brutto sA mit dem wesentlichen Vorbringen, er sei am 2.2.1984 von der beklagten Partei gekündigt worden; dies jedoch zu Unrecht, weil sich d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß der Beklagte ihm für jeden Schaden hafte, der ihm aus der fehlerhaften Verfassung des Mietvertrages vom 1. Juni 1987 (abgeschlossen zwischen dem Kläger als Vermieter und Helmut F*** als Mieter) entstehe oder entstehen werde. Er brachte vor, der Beklagte habe im Mai 1987 einen Mietvertrag zwischen dem Kläger und Helmut F*** verfaßt, ohne zuvor Grundbucherhebungen durchgeführt zu haben. Aus diesem Grunde seien in den Mietvertrag ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien eröffnete am 16.9.1987 über die S*** Gesellschaft mbH das Ausgleichsverfahren. Die Ausgleichsschuldnerin kündigte das Dienstverhältnis des Klägers, der bei ihr seit 1.8.1985 als Angestellter beschäftigt gewesen war, mit Schreiben vom 20.11.1987 auf Grund einer Ermächtigung durch das Ausgleichsgericht (§ 20 b Abs 2 AO iVm § 20 c Abs 2 AO) zum 20.2.1988 auf. Am 11.1.1988 wurde über das Vermögen der Ausgleichsschuldnerin der Anschlußkonkur... mehr lesen...