Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die im Wesentlichen in der Revision ausschließlich relevierte Frage nach der Wirksamkeit der nur von einem der beiden kollektivrechtlich zeichnungsbefugten Geschäftsführer unterfertigten Kündigung des Klägers zutreffend verneint, weshalb es ausreicht auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Hervorzuheben ist im Zusammenhang auch, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 20. 8. 1997 bei dem Beklagten als Bauspengler mit einem Stundenlohn von zuletzt S 113,31 brutto beschäftigte Kläger war vorweg von 10. 8. 2000 bis 25. 8. 2000 wegen eines Hautausschlages in Krankenstand. Am Samstag, dem 26. 8. 2000 rutschte er zu Hause aus. Er fiel auf seinen rechten Unterarm, den er sich bereits einmal im Rahmen eines Arbeitsunfalles bei der Beklagten gebrochen hatte und deshalb eine Metallplatte im Bereich des rechten Ellbogengelenkes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bereits langjährig bei der Beklagten als Offset-Drucker mit einem Monatsentgelt von zuletzt S 27.621,-- brutto beschäftigte Kläger lebte im Oktober 2000 mit seiner Ehegattin in Scheidung. Er wurde am 9. 10. 2000 auf Grund von Auseinandersetzungen mit seiner Ehegattin wegen des Verdachtes des Mordes sowie der schweren Nötigung festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Am 11. 10. wurde dann über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Die... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben im Jahr 1998 einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, der auch einen Führerscheinrechtsschutz beinhaltet. Die Prämien waren in zwei Halbjahresraten zu entrichten, die Fälligkeitszeitpunkte waren der 1. Mai und der 1. November jedes Jahres. Dem Versicherungsverhältnis lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1988) zu Grunde. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages wohnte der Kläger noch bei s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 27. 2. 1987 als Vorarbeiterin beschäftigt. Als im Februar 1997 die fälligen Löhne für September und Dezember 1996 sowie für Jänner 1997 trotz einer mit Nachfristsetzung verbundenen Mahnung unberechtigt aushafteten, richtete die Klägerin (wie andere Mitarbeiter) nach Beratung durch die Arbeiterkammer am 24. 2. 1997 das Schreiben Beil ./A an die Beklagte, das folgenden Wortlaut hat: "Da Sie meiner Aufforderung zur Bezahlung ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. 12. 2001, GZ 6 Ob 301/01h, wurde die außerordentliche Revision des Klägers zurückgewiesen, weil sie gegen das am 12. 10. 2001 zugestellte Urteil des Berufungsgerichtes erst am 19. 11. 2001, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, zur Post gegeben worden sei. Nunmehr hat der Kläger durch Vorlage der mit dem Eingangsvermerk seines Vertreters versehenen ersten Seite der Ausfertigung des zweitinstanzlichen Urteiles und dem Hinweis auf den (gerade noch l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war für die beklagte Partei seit 1985 als Handelsvertreter tätig. In dem zwischen den Streitteilen am 12. 2. 1998 zuletzt abgeschlossenen Agenturvertrag findet sich unter Punkt II 2 folgende Bestimmung: Der Kläger war für die beklagte Partei seit 1985 als Handelsvertreter tätig. In dem zwischen den Streitteilen am 12. 2. 1998 zuletzt abgeschlossenen Agenturvertrag findet sich unter Punkt römisch II 2 folgende Bestimmung: "Der Vertrag kann von jedem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung ebenso zutreffend verneint wie es den Anspruch der Klägerin auf Schadenersatz wegen fristwidriger Kündigung und auf die Zinsen nach § 49a ASGG zutreffend bejaht hat. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat im Übrigen die Frage des Zeitpunkts der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zutreffend gelöst, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zusammenfassend ist den Ausführungen der Revisionswerberin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage des Zeitpunkts der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des Verfalls der vom Kläger begehrten Kündigungsentschädigung zutreffend gelöst, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage des Zeitpunkts der Beendigung des Arbeitsverhältnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Dienstbeginn am 1. 12. 1978 vom damaligen Vorstand der II. Universitätsf*****klinik, Prof. Dr. Hugo H*****, als "Klinikangestellte" aufgenommen. Ein schriftlicher Dienstvertrag wurde nicht abgeschlossen. Die Klägerin führte in erster Linie Sekretariatsarbeiten für die Forschung durch, aber auch Routinearbeiten, die in jedem Krankenhaus vorkommen. Die Klägerin wurde mit Dienstbeginn am 1. 12. 1978 vom damaligen Vorstand der römisch II.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom Kläger selbst ausgesprochene Kündigung unter einem anfechtbaren Willensmangel zustandegekommen ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom Kläger selbst ausgesprochene Kündigung unter einem anfechtbare... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: römisch eins) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses (§ 45 Abs 2 ASGG) darauf, dass der Oberste Gerichtshof die Zuordnung und Anwendbarkeit der §§ 1162a ff ABGB auf Ausbildungskosten bisher nicht behandelt habe. Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Betriebsrat hat mit seiner am 4. Jänner 1993 eingebrachten Anfechtungsklage nach § 105 ArbVG die Kündigung einer seit 1986 im Betrieb der Beklagten als Flugbegleiterin beschäftigten Arbeitnehmerin zum 31. März 1993 als sozialwidrig angefochten. Das Anfechtungsverfahren ruhte vom 25. Mai 1993 bis zum 8. Juli 1996, weil die Arbeitnehmerin in einem gesonderten Verfahren die Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses anstrebte, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte pachtete im Jahr 1997 von der klagenden Partei das Buffet des Voralpenbades H***** und betrieb es jeweils von Anfang Juni bis Ende August während den Badesaisonen 1997, 1998 und 1999. Der Vertrag wurde auf ein Jahr abgeschlossen und sollte sich jeweils um eine Badesaison verlängern, wenn er nach Saisonende von keinem der Vertragspartner gekündigt wird. Mit Schreiben vom 7. 6. 1999 teilte der Bürgermeister der klagenden Partei dem Beklagten mit, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte pachtete im Jahr 1997 von der klagenden Partei das Buffet des Voralpenbades H***** und betrieb es jeweils von Anfang Juni bis Ende August während den Badesaisonen 1997, 1998 und 1999. Der Vertrag wurde auf ein Jahr abgeschlossen und sollte sich jeweils um eine Badesaison verlängern, wenn er nach Saisonende von keinem der Vertragspartner gekündigt wird. Mit Schreiben vom 7. 6. 1999 teilte der Bürgermeister der klagenden Partei dem Beklagten mit, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der Berücksichtigung von Urlaubsvereinbarungen bei Vorliegen einer fristwidrigen Kündigung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage des Vorliegens einer einvernehmlichen Auflösung sowie der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6. 10. 1940 geborene Beklagte trat am 1. 1. 1966 in die Rechtsabteilung der klagenden Partei ein. Am 13. 11. 1973 suchte er gemäß § 2 Abs 2 der Dienstordnung (DO) um seine "Pragmatisierung" gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Dienstpragmatik (DP) an, welche neben der Dienstordnung auch aus einer Bezugsordnung (BO), einer Titelordnung und einer Pensionsordnung (PO) besteht. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 verlieh ihm die klagende Partei das "Defin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beklagte bestreitet im Revisionsverfahren nicht mehr, dass er die Klägerin zeitwidrig gekündigt hat, dadurch das Arbeitsverhältnis zum zeitwidrigen Termin beendet wurde und der Klägerin ein Schadenersatzanspruch in Form der Kündigungsentschädigung zusteht, nämlich das Entgelt, das sie erhalten hätte für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordnungsgemäße Kündigung hätte verstreichen müs... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 93 Abs 1 BWG haben Kreditinstitute, die sicherungspflichtige Einlagen gemäß Abs 2 leg cit entgegennehmen, der Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes anzugehören. Gemäß Abs 3 leg cit hat jeder Fachverband eine Sicherungseinrichtung zu unterhalten, die alle diesem Fachverband angehörenden Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Entgegennahme sicherungspflichtiger Einlagen und zur Durchführung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen aufzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 13. 5. 1985 bis 31. 8. 1989 bei der "E*****-St***** GmbH & Co KG", vom 1. 9. 1989 bis 31. 1. 1995 bei der "E*****-St***** GmbH & Co KG" und vom 1. 2. 1995 bis 10. 10. 1996 bei der "Christine St*****, E*****" als Arbeiterin gemeldet. Vom 11. 10. 1996 bis 17. 12. 1996 bezog die Klägerin Krankengeld, vom 18. 12.1996 bis 2. 6. 1997 Wochenhilfe und aufgrund der am 20. 3. 1997 erfolgten Entbindung vom 3. 6. 1997 bis 19. 8. 1998 Karenzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Wesent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Klägerin das vom Arbeitgeber bereits gekündigte Arbeitsverhältnis durch einen vorzeitigen Austritt unmittelbar beendet hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Klägerin das vom Arbeitgeber bereits gekündigte Arbeitsverhältnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob eine fristwidrige Kündigung vorliegt, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob eine fristwidrige Kündigung vorliegt, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Para... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit seiner Klage vom 30. 11. 1993 begehrte der Kläger zunächst die Feststellung, dass zwischen ihm und der Beklagten ein Dienstverhältnis gemäß den Bestimmungen des Angestelltengesetzes bestehe. Er sei seit mehr als 20 Jahren in leitender Postion im Unternehmen der beklagten Partei als Leiter der Presseabteilung, Pressesprecher, Chefredakteur diverser Messezeitschriften und Schriftleiter periodischer Medienwerke tätig gewesen und habe seit mehr als 20 Jahren... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst seit 3. 2. 1994 bis 30. 6. 1996 bei der Beklagten als Installateurhelfer beschäftigt. Vom 1. 7. 1996 bis 1. 7. 1997 leistete er auf Grund einer Einberufung seinen Militärdienst beim jugoslawischen Heer. Nach Beendigung seines Militärdienstes meldete er sich wieder bei der Beklagten, fragte an, ob er wieder zu arbeiten beginnen könne und nahm am 14. 7. 1997 wieder seine Arbeit auf. Mit Schreiben vom 11. 2. 1998 wurde er zum 13. 3. 1998 gekündig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 29. 8. 1990 bis 18. 9. 1992 als Lehrling und sodann vom 19. 9. 1992 bis 22. 12. 1995, vom 22. 4. 1996 bis 27. 1. 1997 und vom 1. 4. 1997 bis 23. 12. 1997 als Geselle beschäftigt. Nachdem der Kläger bis Ende 1995 durchgehend beim Beklagten gearbeitet hatte, wurde für den Winter 1995/1996 zwischen den Parteien folgende Vereinbarung getroffen: "Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Das Dienstverhältnis wird mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 2. August 1996 bei der Beklagten als Handelsarbeiter tätig. An diesem Tag wurde bei ihm beim Verlassen seines Arbeitsplatzes (eines Marktes der Beklagten) im Zuge einer Kontrolle eine angebrochene Semmelpackung entdeckt, für die er keinen Kassenbon vorweisen konnte. Er gab an, die Semmeln von seinem Arbeitskollegen und Schwager O***** erhalten zu haben, der sie gekauft und nach dem Verzehr einiger Semmeln dem Kläger geschenkt habe. Der dar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Zweitklägerin waren ab 1. 4. 1992 bzw 1. 4. 1996 bei der Erstbeklagten als Grafiker (Layouter) angestellt. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, gab die Zeitschrift "Wirtschaftswoche" heraus. Mit 31. 12. 1996 wurde der Betrieb eingestellt. Die Erstbeklagte kündigte die beiden Arbeitsverhältnisse mit Schreiben vom 31. 1. 1997 zum 31. 7. 1997. Die Arbeitsverhältnisse unterlagen dem Kollektivv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Feststellung, der Beklagte sei verpflichtet, ihm alle Schäden und Nachteile zu ersetzen, die ihm dadurch entstünden, daß er auf Grund eines am 19. Juni 1995 erteilten Auftrags Malerarbeiten für das Bauvorhaben Dr. S***** (im folgenden nur Bauherr) im Betrag von 146.193,60 S ausgeführt habe und dafür weder von der M***** Baugesellschaft mbH (im folgenden nur Baugesellschaft) noch von der R***** GmbH (im folgenden nur Leasinggesellschaft)... mehr lesen...