Norm: ABGB §862aABGB §1158 IVAngG §20 I2
Rechtssatz: Der eine Kündigung Aussprechende trägt regelmäßig das Risiko für den ordnungsgemäßen Zugang der Erklärung. Ein Übergang des Risikos kann nur eintreten, wenn sich der Vertragspartner dem Zugang der Erklärung absichtlich oder wider Treu und Glauben entzieht. In diesem Fall muss er sich so behandeln lassen, als ob er die Auflösungserklärung rechtzeitig empfangen hätte (Martinek/Schwarz/Schwarz, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §1158 IVAngG §20 I2PO §148
Rechtssatz: Mit dem Zeitpunkt der Übernahme eines Briefes durch die Anstaltsleitung ist das Poststück noch keineswegs in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Es gilt in diesen Fällen nur dann als zugegangen, wenn es nach Weiterleitung durch die Anstaltsverwaltung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, daß unter gewöhnlichen Umständen mit seiner Kenntnis gerechnet werden kann. Dies ist ... mehr lesen...
Norm: AngG §20 IVBDG §1BDG §62GehG §1GehG §3PrivSchG §19 Abs1VBG §1VBG §8a
Rechtssatz: Sagt der Erhalter einer Privatschule dem vom Bund im Wege einer lebenden Subvention zugeteilten Lehrer eine Zulage zu dem vom Bund zu zahlenden Bruttogehalt zu, gilt dies mangels Vorbehaltes für die ganze Dauer der Erteilung; eine Kündigung nur der Zulage ungeachtet der fortdauernden Dienstzuteilung ist als Teilkündigung unzulässig (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1159AngG §20
Rechtssatz: Die in einem KollV, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelvertrag festgelegte einseitige Ruhestandsversetzung (Pensionierung) ist in der Regel als Kündigung zu qualifizieren. Tritt der Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber in den Ruhestand, liegt ein Aufhebungsvertrag vor. Entscheidungstexte 8 ObA 279/94 Entscheidungstext OGH 27.10... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVABGB §1159AngG §20 VArbVG §105 Abs3
Rechtssatz: Die Änderungskündigung ist eine Kündigung unter der Bedingung, dass sich der Arbeitnehmer mit einer bestimmten Änderung des Arbeitsvertrages nicht einverstanden erklärt. Auflösend bedingte Änderungskündigung zum Unterschied zur aufschiebend bedingten Änderungskündigung. Es ist ausschließlich Sache des Arbeitnehmers, ob er unter den neu angebotenen Arbeitsbedingungen im Arbeitsver... mehr lesen...
Norm: ABGB §936 IVABGB §1159AngG §20 I4ArbVG §105
Rechtssatz: Voraussetzung für die Kündigungsanfechtung gemäß § 105 ArbVG ist die Rechtswirksamkeit der Kündigung. Mangels Erklärung des Arbeitnehmers wird die Anfechtungsfrist nicht in Lauf gesetzt. Entscheidungstexte 8 ObA 216/94 Entscheidungstext OGH 30.06.1994 8 ObA 216/94 Veröff: SZ 67/120 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §1159AngG §20 I2VersVG §39
Rechtssatz: Bei treuwidriger Verhinderung des Zuganges der - angekündigten - Kündigung durch Abwesenheit vom Betrieb infolge Inanspruchnahme von Zeitausgleich ohne Verständigung des Arbeitgebers gilt die Kündigung als zugegangen. Entscheidungstexte 8 ObA 254/94 Entscheidungstext OGH 19.05.1994 8 ObA 254/94 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159ABGB §1162bAngG §20 VIII1
Rechtssatz: Ist für den Ausspruch der Kündigung die Einhaltung einer Kündigungsfrist und eines Kündigungstermins (regelmäßig in Form eines Endtermins) durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag vorgeschrieben, dann sind beide Beschränkungen unabhängig von einander zu beachten. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber auch dann, wenn er zulässigerweise eine längere Kündigungsfrist einhält a... mehr lesen...