Norm
ABGB §1116Rechtssatz
Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses ist eine auf Vertragsauflösung gerichtete empfangsbedürftige Willenserklärung, die unmittelbare rechtsgestaltende Wirkungen hat. Es handelt sich dabei um eine nicht feststellungsfähige Rechtshandlung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, Rechtsnatur, Aufkündigung, LösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028586Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.08.2021