Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Beträgt die Kündigungsfrist eine Woche und wurde die Kündigung während des Urlaubes des Arbeitnehmers so ausgesprochen, daß die Kündigungsfrist zur Gänze in den Urlaub fiel, so ist die Kündigung zeitwidrig, weil dadurch der Urlaubszweck vereitelt wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Auflösung, Dienstverhältnis, Erholungsurlaub, Zweck, Erklärung, Zulässigkeit, UnzulässigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0028138Dokumentnummer
JJR_19880316_OGH0002_009OBA00016_8800000_001