Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 02.10.2023 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbots ein und forderte diesen auf, binnen 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens hierzu wie zu seinen finanziellen und persönlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen. 2. Auf dieses, dem BF am selben Tag zuges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist ein am XXXX geborener rumänischer Staatsangehöriger. Er ist geschieden. Der alkoholkranke BF ist auf einem Auge erblindet, benötigt aufgrund Hüftproblemen einen Rollstuhl und leidet an einer Leberzirrhose. Seit Jänner 2019 liegen, wenn auch nicht durchgehend, Wohnsitzmeldungen des BF im Budnesgebiet vor. Zuletzt war er von XXXX 2022 bis XXXX 2022 und von XXXX 2023 bis XXXX 2023 in einer Obdachlo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 10.05.2011 nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 08.07.2013, Zl. C11 419.541-1/2011/13E, im Beschwerdeweg abgewiesen wurde. Die gegen den BF ausgesprochene Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Indien wurde bestätigt. 2. A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) war erstmals im Jahr 2012 mit Nebenwohnsitz im Bundesgebiet gemeldet. Seit April 2014 weist er eine durchgehende Wohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am 10.04.2015 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 3. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2022, in Rechtskraft erwachsen am XXXX .2023 wurde der BF wegen des Verbrechens de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.10.2023 wurde der Antrag von XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF) auf Aufhebung des Aufenthaltsverbotes gemäß § 69 Abs. 2 FPG abgewiesen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß § 78 AVG vorgeschrieben, Bundesverwaltungsabgaben in der Höhe von 6,50 Euro zu entrichten und ihm hierfür eine Zahlungsfrist von vier Woch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gegen die beschwerdeführende Partei (idF kurz „BF“ genannt) gemäß § 67 FPG ein Aufenthaltsverbot befristet für die Dauer von sieben Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß §... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger von Schweden, wurde am XXXX .2024 aus Slowenien kommend einer Einreisekontrolle durch die österreichische Polizei unterzogen. Dabei waren in seinem Fahrzeug auch zwei syrische Staatsangehörige ohne Reisedokumente. Der BF wurde daraufhin von der Polizei wegen des Verdachts der Schlepperei vernommen, wobei er auch für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die beabsichtigte Erlassu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Behörde tätigte Anfragen zur Person des nunmehrigen Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz ”BF” genannt) in verschiedenen Registern der Republik Österreich und bei einer Behörde in Deutschland. Die Anfragedaten wurden zum Akt genommen. 1. Die Behörde tätigte Anfragen zur Person des nunmehrigen Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz ”BF” genannt) in verschiedenen Registern der Republik Österreich und bei eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Behörde nahm einen Bericht der LPD Steiermark vom 29.01.2024 zum Akt, aus welchem hervorgeht, dass der nunmehrigen Beschwerdeführer (in der Folge kurz “BF” genannt) verdächtigt wurde, mit dem Verkauf minderwertigen Geschirrs und verschiedenen in polizeilichem Gewahrsam stehenden Personen in Verbindung zu stehen. Zu einem dieser Personen (dieser trägt den selben Nachnamen wir der BF) wurde ein Bescheid der Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, ASt XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA), gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Deutschland (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Italien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, vom 06.09.2023 wurde – nach kurzen Befragungen des nunmehrigen Beschwerdeführers durch die Landespolizeidirektion XXXX – gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 19.03.2024 gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im folgenden auch kurz BF) reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt, in das Bundesgebiet ein, und verfügte nie über eine Wohnsitzmeldung, außer in Justizanstalten. Mit Urteil des LG für Strafsachen XXXX vom XXXX .2022 (GZ: XXXX ) wurde der BF aufgrund §§ 127, 128 Abs 1 Z5 und 129 Abs1 Z2, 50 Abs 1 Z2 WaffG, und §§ 15 und 233 Abs 1 Z2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten rechtskräftig verurteilt, wobei ein Teil in der D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2004 eine Hauptwohnsitzmeldung in einem Polizeianhaltezentrum, im Jahr 2015 eine Hauptwohnsitzmeldung in einer Justizanstalt, im Jahr 2023 eine Hauptwohnsitzmeldung sowie seit Februar 2024 eine Hauptwohnsitzmeldung in einer Justizanstalt auf. 2. Am XXXX .2023 wurde durch die Staatsanwaltschaft XXXX eine Festnahmeanordnung und ein europäischer Haftbefehl gegen den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz BF) reiste arbeitsbedingt immer wieder in das Bundesgebiet ein, verfügte jedoch nie über eine Wohnsitzmeldung oder Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer. Mit Urteil des Landgericht XXXX vom XXXX .2023 (GZ: XXXX ) wurde der BF zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren rechtskräftig verurteilt. Der Beschwerdeführer (im Folgenden auch kurz BF) reiste arbeitsbedingt immer wieder in das Bundesgebiet ein, ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 12.02.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufentha... mehr lesen...