Index: 50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §94 Abs3;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Zwar ist die Behörde bei der Vorschreibung von Auflagen nach § 79 GewO 1994 bzw nach § 94 Abs 3 ASchG 1994 nicht an Vorschläge des Betriebsinhabers gebunden, doch darf, wenn zur Erreichung desselben Zweckes mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, nur jene Maßnahme als Auflage vorgeschrieben werden, die... mehr lesen...
Mit dem allein den Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildenden Punkt II. des Bescheides des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. September 1998 wurde der mitbeteiligten Partei im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG und gemäß §§ 74 ff GewO 1994 in Verbindung mit § 93 ASchG 1994 die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung eines Gastronomiebetriebes und von vier Geschäftslokalen an einem näher bezeichneten Standort unter Vorschreibung von Auflagen erte... mehr lesen...
Zum Gang des Verwaltungsverfahrens bis zur Aufhebung des Bescheides des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 13. Mai 1987 durch das hg. Erkenntnis vom 25. November 1997, Zl. 97/04/0117, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in diesem Erkenntnis verwiesen. Mit dem als Ersatzbescheid für den zuletzt genannten Bescheid ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 29. September 1998 wurde der mitbeteiligten Par... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Es kann nicht Aufgabe einer Auflagenvorschreibung sein, einem in den gerichtlich strafbaren Bereich reichenden Verhalten des Betriebsinhabers zu begegnen. Bei Beurteilung der Bestimmtheit und Eignung einer Auflage ist vielmehr von einem grundsätzlich den rechtlich geschützt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;GewO 1994 §79 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/01 97/04/0024 5 Stammrechtssatz Für die Auswahl eines Sachverständigen und seiner Beauftragung und der für die Ausarbeitung auch eines einfachen Gutachtens erforderlichen Zeit reicht ein von der Behörde gewährter Zeitraum von bloß 14 Tagen im allgemeinen nicht aus. ... mehr lesen...
Unstrittig ist, daß erst nach Erteilung der Betriebsanlagengenehmigung für die Firma O Gesellschaft mbH die Siedlung "am Viehgatter" errichtet wurde, wohin die beschwerdeführenden Nachbarn der gegenständlichen Betriebsanlage im Jahr 1989 zugezogen sind. Am 19. März 1990 beschwerte sich der Nachbar P bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch wegen wiederholter Geruchs- und Lärmbelästigungen durch Dieselaggregate der erwähnten Firma. Trotz der Entfernung von 250 m bis 300 m von der Betri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 11. Mai 1998 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 77, 74 Abs. 2 und § 359a Gewerbeordnung 1994, sowie gemäß § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gewerbebehördliche Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsanlage, bestehend aus einer Einstell- und Lagerhalle, einer Werkstätte mit Lager, Sozial- und Büroräumen, Sandlagerboxen, einer Haustankstelle, eines Personalgebäudes, sowie Nebengebäudes, an einem näher bezeichneten Stando... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 79 Abs 1 GewO 1994 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde, für den Fall, daß das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht das Auslangen gefunden werden kann, andere oder zusätzliche Auflagen v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2 Z1;GewO 1994 §79 Abs1;GewO 1994 §79 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/18 96/04/0005 4 Stammrechtssatz Der mit der Erfüllung einer Auflage zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung verbundene Aufwand kann niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Erfolg stehen (Hinweis E 19.12.1995, 95/04/0120). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 impl;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79 Abs1;GewO 1994 §79 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0256 4 Stammrechtssatz Eine Betriebsanlage kann durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, daß sie in ihrem "Wesen" unberührt bleibt (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0203). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/22 96/04/0119 2 Stammrechtssatz Die Frage, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen eine Gefährdung iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 oder eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bewirken, hängt nicht von der Widmung des Betriebsstandortes im Flächenwidmungsplan ab. ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 6. August 1998 wurden der Beschwerdeführerin im Instanzenzug gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 für ihre Betriebsanlage an einem näher bezeichneten Standort in Wien folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: "1.) In der Betriebsanlage dürfen nur Musikanlagen mit einem elektronischen Dynamikbegrenzer verwendet werden, der so plombiert oder versiegelt sein muß, daß der A-bewertete Spitzenpegel (L1) des Musiklärms im Zimmer Nr. 403 des... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 4. November 1997 wurden der mitbeteiligten Partei für die näher bezeichnete, gemäß § 153 a GewO 1994 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 63/1997 genehmigte, gastgewerbliche Betriebsanlage in der Betriebsart "Kaffeehaus" gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. Auflagenpunkt 15 dieses Bescheides lautet: "Die Schallschutzwand ist, beginnend an der östlichen Grundgrenze bis zur Verschneidung der Verl... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §79 Abs1;StVO 1960 §1 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob die vom Parkplatz herrührenden, insbesondere durch das Zu- und Abfahren der Kunden verursachten und auf die Liegenschaft des Nachbarn einwirkenden Lärmemissionen der in Rede stehenden Betriebsanlage zuzurechnen sind, ist allein entscheidend, daß dieser... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2 Z1;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Um die im § 79 Abs 1 vorletzter Satz GewO 1994 geforderte Interessenabwägung vornehmen zu können, bedarf es - sofern nicht das Ziel der Auflage der Schutz vor einer Gesundheitsgefährdung ist, in welchem Fall der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhältnis sein kann und sich daher eine weitere Prüfu... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0060 1 Stammrechtssatz Wie sich aus den im letzten Satz des § 79 Abs 1 GewO 1994 gegebenen Parameter für die Beurteilung der im Satz davor geforderten Verhältnismäßigkeit von Auflagen ergibt, ist darunter die Relation zwischen einerseits dem mit der Erfüllung der Auflagen verbundenen Au... mehr lesen...
Zum Gang des Verfahrens bis zur Aufhebung des Bescheides des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. November 1995 durch das hg. Erkenntnis vom 8. Oktober 1996, Zl. 96/04/0060, wird auf die Darstellung in diesem Erkenntnis verwiesen. Die Aufhebung des Bescheides vom 7. November 1995 wurde vom Verwaltungsgerichtshof damit begründet, unter der in § 79 Abs. 1 GewO 1994 erwähnten Verhältnismäßigkeit von Auflagen sei die Relation zwischen einerseits dem mit der Erfüllung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Erfüllung einer Auflage bis zu einem bereits im Zeitpunkt der Datierung des angefochtenen Bescheides in der Vergangenheit gelegenen Zeitraum vorg... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: §79 Abs1 GewO 1994 enthält die gesetzliche Ermächtigung der Behörde, für den Fall, daß das Verfahren zur Genehmigung einer Betriebsanlage abgeschlossen ist, mit den in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen aber nicht das Auslangen gefunden werden kann, andere oder zusätzliche Auflagen vorzuschreiben, um die in § 74 GewO 1994 umsc... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 14. August 1995 wurden der mitbeteiligten Partei gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 i.V.m. § 93 Abs. 2 des Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes für ihre Gastgewerbebetriebsanlage folgende zusätzliche bzw. geänderte Auflagen vorgeschrieben: "1. Der Lüftungsanlagenteil, der sich acht Meter nördlich des Meßpunktes A befindet - Wohnhaus des Beschwerdeführers - ist, wenn er aufgrund des geplanten Neubaues überhaupt bestehen bleibt, mit einem ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 17. November 1995 wurde der Beschwerdeführerin als Inhaberin der mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. Dezember 1990 genehmigten Betriebsanlage - eines Altstoffsammelzentrums im Standort K - gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 folgende zusätzliche Auflage vorgeschrieben: Für "sehr giftige Stoffe" ist ein verschließbarer Schrank vorzusehen. Zur Begründung: dieser ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §74 Abs3;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Das Verhalten von Kunden und von anderen betriebsfremden Personen außerhalb einer gewerblichen Betriebsanlage ist dieser nicht mehr zuzurechnen und daher bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Betriebsanlage und damit auch der Erforderlichkeit von anderen oder zusätzlichen Auflagen iSd § 79 Abs 1 Gew... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Ein bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn ist gesetzlich nicht normiert (Hinweis E 10. 4. 1984, 83/04/0295; hier: Von einem Barbetrieb ausgehende Lärmimmissionen sind grundsätzlich auch während der Wintersaison bei Offenhalten des Fensters der Nachbarwohnung zu bejahen) Eur... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §79 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1997/10/28 97/04/0084 1 Stammrechtssatz Der Umstand allein, daß die genehmigte Betriebsanlage nicht konsensgemäß betrieben wird, rechtfertigt nicht die Vorschreibung einer anderen oder zusätzlichen Auflage mit dem alleinigen Ziel, den konsensgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Europ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Grundlage der behördlichen Prüfung nach § 79 GewO 1994 ist die gewerbliche Betriebsanlage in ihrem durch bestehende Genehmigungsbescheide umschriebenen Bestand. Die in § 79 GewO 1994 der Behörde überbürdete Verpflichtung zur Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen wird daher durch eine, sei es rechtmäßig, sei es rechtswid... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 79 GewO 1994 sind die selben Beurteilungsgrundsätze heranzuziehen, wie im Genehmigungsverfahren nach § 77 GewO 1994. Gegenstand der Prüfung durch die Gewerbebehörde sind nicht einzelne Maschinen und Geräte oder beim Betrieb vorkommende Tätigkeiten, sondern die gesamte gewerbliche Betriebsanla... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 79 GewO 1994 setzt eine genehmigte Betriebsanlage voraus (Hinweis E 25. 2. 1993, 90/04/0271) und hat sich auch nur auf jene Gefährdungen der Interessen des § 74 Abs. 2 GewO 1994 zu beziehen, die vom konsensgemäßen Betrieb dieser Anlage ausgehen. Es bildet daher keine rechtswidrige Anwendung des Gesetzes, wenn ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §58 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1;
Rechtssatz: Werden sämtliche gefährlichen zwischengelagerten Stoffe (hier: Gefährliche Stoffe aus privaten Haushalten) in einem Problemstoffraum untergebracht und wird dieser Raum während der Annahmezeit vom Personal überwacht, muß bei Vorschreibung einer zusätzlichen Auflage iSd §79 Abs1 GewO 1994 dem Bescheid nachvollzie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 19. Februar 1998 erteilte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Beschwerdeführerin die gewerberechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb für ihr Hotel an einem näher bezeichneten Standort unter Zugrundelegung einer ausführlichen Betriebsbeschreibung und unter Vorschreibung zahlreicher Auflagen. Die Auflage Punkt E 2. lautet wie folgt: "E 2. Bei Betrieb des Schwimmbades sowie des Kinderspielraumes sind... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Juni 1995 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Mödling der mitbeteiligte Partei "gemäß den §§ 81, 77, 74 Abs. 2 und 359 Abs. 1, erster Satz der GewO 1994 und § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nach Maßgabe der folgenden Betriebsbeschreibung und der mit der Genehmigungsklausel versehenen Pläne sowie bei Einhaltung der nachstehenden Auflagen die gewerbebehördliche Genehmigung für die Abänderung der bestehenden Betriebsanlage im Standort W (Grundstück Nr. 2, KG ... mehr lesen...