1 1. Mit Bescheid vom 21. April 1955 erteilte die belangte Behörde die gewerbebehördliche Genehmigung für die Betriebsanlage am näher bezeichneten Standort in Wien, in der vom Revisionswerber das Gewerbe „Kraftfahrzeugtechnik (§ 94 Z. 13 GewO 1994)“ ausgeübt wird. 2 Im Zuge der Genehmigung einer Änderung der Betriebsanlage mit Bescheid der belangten Behörde vom 19. Juli 2012 wurden dem Revisionswerber für das Arbeiten im Arbeitshof folgende Auflagen vorgeschrieben: „7.) ... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin betreibt an einem näher bezeichneten Standort eine Gaststättenbetriebsanlage. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau (belangte Behörde) vom 8. Februar 1973 wurde diese Betriebsanlage einschließlich des Gastgartens - letzterer ohne Einschränkung der Betriebszeit - genehmigt und mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. Mai 2016 die Anzeige der Revisionswerberin betreffend die Änderung der Gaststättenbetriebsanlage durch die Überdachung des beste... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §79 Abs1GewO 1994 §81 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit der Vorschreibung einer anderen oder zusätzlichen Auflage iSd § 79 Abs. 1 GewO 1994 ist zunächst das Vorliegen einer rechtskräftigen Genehmigung einer Betriebsanlage bzw. einer rechtskräftigen Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage (vgl. Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1GewO 1994 §79 Abs1VwRallg
Rechtssatz: Als Auflage ist jede Vorschreibung zu verstehen, durch die Gefährdungen ausgeschlossen und Belästigungen, usw. auf ein zumutbares Maß beschränkt werden; so etwa auch eine zeitliche Beschränkung des Betriebes der Anlage (vgl. VwGH 10.9.1991, 88/04/0311, mwN). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §79 Abs1GewO 1994 §79 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/04/0151 E 26. September 2012 VwSlg 18490 A/2012 RS 3 Stammrechtssatz Wie sich aus der Bezugnahme auf § 74 Abs. 2 GewO 1994 ergibt, unterliegt die Beurteilung im Verfahren nach § 79 leg. cit. keinen anderen Voraussetzungen als im Verfahren zur Genehmigung der Betriebsanlage. Die Behörde hat... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §79GewO 1994 §79 Abs1GewO 1994 §79a Abs1
Rechtssatz: Die Vorschreibung von anderen oder zusätzlichen Auflagen setzt nicht die Erteilung von dem Schutz der gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen dienenden Auflagen im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid voraus. Ebenso wenig setzt nach dem klaren Wortlaut des § 79 Abs. 1 iVm § 79a Abs. 1 Ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §77 Abs1GewO 1994 §79 Abs1
Rechtssatz: Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dürfen der Betriebsinhaberin nicht strengere (sie stärker belastende) Auflagen vorgeschrieben werden, als dies zur Wahrung der im § 77 Abs. 1 GewO 1994 angeführten Schutzzwecke notwendig ist; die Betriebsinhaberin darf also nicht ohne Rücksicht darauf, ob derselbe Effekt auch... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 27. Juni 2019 wurde der Revisionswerberin hinsichtlich der von ihr betriebenen Gaststättenbetriebsanlage gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 anlässlich von Lärmbeschwerden von Nachbarn zur Sicherstellung der Vermeidung erheblicher Belästigungen bzw. des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen der Nachbarn als zusätzliche Auflage vorgeschrieben, dass der Gastgarten lediglich bis 22:00 Uhr betrieben werden darf. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis änderte das Landes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §79 Abs1VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Vorschreibung von Auflagen gemäß § 79 GewO 1994 - Es ist davon auszugehen, dass durch den Betrieb der gegenständlichen Anlage in der zuletzt genehmigten Form nunmehr die gemäß § 74 Abs. 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen trotz Einhaltung der im Genehmigungsbescheid vorg... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (im Folgenden: Landeshauptmann) vom 13. Juni 1997 wurde der Rechtsvorgängerin der mitbeteiligten Partei die abfallwirtschaftsrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Abfallsortieranlage samt einer Park- und Abstellfläche, inkludierend eine Versickerungsmulde (Sickerbecken, Sickermulde) auf näher bezeichneten Grundstücken erteilt, wobei ihr (u.a.) vorgeschrieben wurde, dass in die Sickermulde nur Niedersc... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §62 Abs3GewO 1994 §79GewO 1994 §79 Abs1GewO 1994 §79 Abs3
Rechtssatz: Den Bestimmungen des § 79 GewO 1994 und des § 62 Abs. 3 AWG 2002 ist gemeinsam, dass sie Regelungen für den Fall treffen, in dem trotz Einhaltung der im Genehmigungsbescheid vorgeschriebenen Nebenbestimmungen öffentliche Interessen nicht hinreichend geschützt erscheinen. In di... mehr lesen...
1 1. Die mitbeteiligte Partei betreibt auf einem bestimmt bezeichneten Grundstück eine Freibadanlage samt Gastgewerbebetrieb und Gastgarten. Die Betriebsanlagengenehmigung wurde am 7. April 1988 erteilt. 2 Der Revisionswerber kaufte am 27. Juli 1988 die an das Grundstück der Betriebsanlage angrenzende Liegenschaft. 3 Mit Bescheid vom 30. Juli 2015 wurde die Änderung der Betriebsanlage durch Aufstellen einer Musikanlage als Hintergrunduntermalung genehmigt. 4 2. Mit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs5;AWG 1990 §15;AWG 2002 §2 Abs3;AWG 2002 §2 Abs6 Z5;AWG 2002 §50;AWG 2002 §62 Abs2a;AWG 2002 §62 Abs2b;AWG 2002 §62 Abs2c;AWG 2002 §62 Abs3;GewO 1994 §2 Abs4;GewO 1994 §359b;GewO 1994 §360;GewO 1994 §39 Abs1;GewO 1994 §75 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1;GewO 1994 §79 Abs3;GewO 1994 §91 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;WRG 1959 §21a; ... mehr lesen...
I. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 21. Juni 2005 wurde dem Beschwerdeführer die gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung seines bestehenden Sägewerks gemäß § 81 Abs. 1 GewO 1994 erteilt und zusätzliche Auflagen gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 vorgeschrieben, wobei in Abänderung des erstinstanzlichen Genehmigungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) vom 5. Mai 2003 unter anderem die vorliegend bekämpfte Au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79 Abs1;GewO 1994 §79 Abs2;GewO 1994 §81 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Betriebsanlage darf durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, dass die Betriebsanlage ihrem "Wesen nach" unberührt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79 Abs1;GewO 1994 §79 Abs2;GewO 1994 §81 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Auflage, mit welcher der Betrieb der vorliegenden Betriebsanlage (Sägewerk) derart beschränkt würde, dass der genehmigte Zweischichtbetrieb nicht mehr aufrecht... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 13. September 2004 gab die belangte Behörde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Mai 2002 wegen Übertretung des § 367 Z. 25 Gewerbeordnung (GewO) 1994, BGBl. Nr. 194/1994, iVm Punkt II des Bescheides des Magistrates der Stadt Wien vom 8. September 1997, keine Folge. In ihrer Begründung: führte sie aus, die Beschwerdeführerin sei im Tatzeitraum vom 22. Februar 1998 bis zum 15. Juni 2001 - ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z25;GewO 1994 §74 Abs2 idF 1997/I/063;GewO 1994 §79 Abs1 idF 1997/I/063;GewO 1994 §79 Abs3 idF 1997/I/063;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/04/0193 E 15. Oktober 2003 RS 1(Hier mit dem Zusatz: Der Zielsetzung der nachträglichen Vorschreibung von Auflagen bzw. der Durchführung einer Sanierung einer genehmigten Betriebsanlage unter Mitwirkung des... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 19. Oktober 1994 suchte die mitbeteiligte Partei um die Erteilung einer Baubewilligung für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit drei Stiegenhäusern (170 Wohnungen und Geschäftslokale) sowie einer Tiefgarage auf dem Grundstück Nr. 852/3, KG Margareten (Wien V, Stolberggasse 42/Spengergasse 25), an. Laut den mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37 (MA 37), vom 25. Februar 1993 bekannt gegebenen Bebauungsbestimmungen waren für die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1;GewO 1994 §79 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0094 E 19. November 2003 RS 1(Hier: ab dem zweiten Satz) Stammrechtssatz § 79 Abs. 1 GewO 1994 ermächtigt die Behörde, rechtskräftige Bescheide betreffend die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage durch Vorschreibung anderer oder zusätz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 4. Februar 2000 ab. Mit dem letztgenannten Bescheid sei bezüglich der Treibstofftankstelle der beschwerdeführenden Partei gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 verfügt worden, dass Betankungsvorgänge bei dieser Tankstelle nur gehsteigseitig durchzuführen seien. Auf Grund der von der beschwerdeführenden Partei dagegen erhobene... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;GewO 1994 §74 Abs2 Z4;GewO 1994 §79 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde hat die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs an oder auf Straßen mit öffentlichem Verkehr als öffentliches Interesse im Sinn des § 74 Abs. 2 Z. 4 GewO 1994 von Amts wegen wahrzunehmen (Hinweis etwa E vom 24.10.2001, Zl. 98... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 28. April 1999 wurde auf Antrag der mitbeteiligten Partei festgestellt, dass es sich bei der Betriebsanlage auf dem näher bezeichneten Standort um eine solche gemäß § 359b Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 handle, und festgehalten, dass dieser Bescheid gemäß § 359b Abs. 1 letzter Satz GewO 1994 nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektunterlagen als Genehmigungsbescheid für die Anlage gelte. Über Antrag des Besch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;GewO 1994 §359b Abs1;GewO 1994 §79 Abs1;GewO 1994 §79 Abs3;GewO 1994 §79 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine (umfassende) Ermächtigung zum Eingriff in die Rechtskraft eines Genehmigungsbescheides - nach der Anordnung des § 359b Abs. 1 GewO 1994 gilt ein im vereinfa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: § 79 Abs. 1 GewO 1994 bietet keine Grundlage, eine vom Genehmigungsbescheid abweichende Betriebsweise durch Vorschreibung zusätzlicher Auflagen zu regeln (Hinweis E vom 17. April 1998, Zl. 96/04/0269). Schlagworte Besonde... mehr lesen...
Vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz erging der folgende, auszugsweise wiedergegebene Bescheid vom 19. September 2000: "... GZ.: A 4 - K 44/1995/10 C VertriebsgesmbH, Gastgewerbe-Betriebsanlage; G, K-Straße 46, Vorschreibung zusätzlicher Auflagen nach § 79 GewO 1994. Bescheid Spruch: Gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 in BGBl. Nr. 194/94 wird unter Zugrundelegung der Stellungnahme der Mag. Abt. 23 - Umweltamt vom 28.3.2000, nach den am 24.3. und 29.3.2000 stattg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §79 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem E vom 28.10.1997, Zl. 97/04/0084 (Hinweis auch auf das E vom 11.11.1998, Zl. 96/04/0016), setzt gemäß dem diesbezüglich eindeutigen Wortlaut des § 79 Abs. 1 GewO 1994 die Vorschreibung von anderen oder zusätzlichen Auflagen nach dieser Ges... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Februar 1996 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Liezen (BH) dem Beschwerdeführer die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung seines Gastgewerbebetriebes von der Betriebsart "Cafe" auf die Betriebsart "Cafe mit technischen Einrichtungen" in einem näher genannten Standort. Als Auflagenpunkt 21 schrieb die Behörde vor, die Musikanlage innerhalb der Betriebsanlage sei mit einer dauerhaft wirksamen Schallpegelbegrenzung auszustatten, sodass bei ihrem Betrieb ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurden gemäß § 79 Abs. 1 GewO 1994 dem Beschwerdeführer für die Ausübung des mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 26. Juli 1999 gewerberechtlich genehmigten Gastgewerbebetriebes (Kaffeehaus und Bar) folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: "1.) Für den Parkplatz (dargestellt im genehmigten Lageplan des Ing. R vom April/Mai 1999) wird eine Betriebszeit bis längstens ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §74 Abs2 Z1;GewO 1994 §74 Abs2 Z2;GewO 1994 §77 Abs1;GewO 1994 §79 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/04/0191 E 8. Oktober 1996 RS 3 Stammrechtssatz Ist eine Messung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen aufg... mehr lesen...