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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Rechtssatz
Es kann nicht Aufgabe einer Auflagenvorschreibung sein, einem in den gerichtlich strafbaren Bereich reichenden Verhalten des Betriebsinhabers zu begegnen. Bei Beurteilung der Bestimmtheit und Eignung einer Auflage ist vielmehr von einem grundsätzlich den rechtlich geschützten Werten verbundenen Verhalten des Betriebsinhabers auszugehen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998040225.X03Im RIS seit
11.07.2001