RS Vwgh 1999/1/27 98/04/0176

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §79 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/08 96/04/0060 1

Stammrechtssatz

Wie sich aus den im letzten Satz des § 79 Abs 1 GewO 1994 gegebenen Parameter für die Beurteilung der im Satz davor geforderten Verhältnismäßigkeit von Auflagen ergibt, ist darunter die Relation zwischen einerseits dem mit der Erfüllung der Auflagen verbundenen Aufwand und andererseits dem damit gewonnenen Ausmaß an Schutz der nach § 74 Abs 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040176.X01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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