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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Rechtssatz
Ein bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn ist gesetzlich nicht normiert (Hinweis E 10. 4. 1984, 83/04/0295; hier: Von einem Barbetrieb ausgehende Lärmimmissionen sind grundsätzlich auch während der Wintersaison bei Offenhalten des Fensters der Nachbarwohnung zu bejahen)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998040137.X05Im RIS seit
18.02.2002