RS Vwgh 1998/11/11 98/04/0137

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1998
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §79 Abs1;

Rechtssatz

Ein bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn ist gesetzlich nicht normiert (Hinweis E 10. 4. 1984, 83/04/0295; hier: Von einem Barbetrieb ausgehende Lärmimmissionen sind grundsätzlich auch während der Wintersaison bei Offenhalten des Fensters der Nachbarwohnung zu bejahen)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998040137.X05

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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