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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §79 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH 1997/10/28 97/04/0084 1Stammrechtssatz
Der Umstand allein, daß die genehmigte Betriebsanlage nicht konsensgemäß betrieben wird, rechtfertigt nicht die Vorschreibung einer anderen oder zusätzlichen Auflage mit dem alleinigen Ziel, den konsensgemäßen Betrieb zu gewährleisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996040016.X01Im RIS seit
11.07.2001