Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;VwRallg;
Rechtssatz: In Genehmigungsbescheiden bzw Bewilligungsbescheiden enthaltene Auflagen sind als bedingte Polizeibehelfe, die im Falle der Inanspruchnahme der Genehmigung bzw Bewilligung zu unbedingten Aufträgen werden, anzusehen. Dies gilt in... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. Juni 1991 wurden der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 79 Abs. 1 und 334 Z. 1 GewO 1973 "hinsichtlich der Betriebsanlage auf den Grundstücken Nr. 739/16, 739/25 und 739/19 der KG W sowie den Grundstücken Nr. 1591/3, 1588, 1589 und 1590/1 der KG A zusätzliche - im Bescheid näher detaillierte - Auflagen vorgeschrieben. Die dagegen von den Beschwerdeführern erhobene Berufung wurde von der belangten Behörde "im Grunde des § 359 Abs... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79 Abs1;GewO 1973 §81; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0056 E 22. Jänner 1982 RS 2 Stammrechtssatz In dem auf Grund des § 79 GewO 1973 durchzuführenden Verfahren hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, welche andere oder zusätzliche Auflagen zum Schutze der im § 74 Abs 2 leg cit umschriebenen Interesse vorzuschreiben sind. Sie kann hiebei Vorschläge, die dazu v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. April 1993 wurden der mitbeteiligten Partei für ihre im Standort XY, gelegene gewerbliche Betriebsanlage (Sägewerk) gemäß § 79 GewO 1973 folgende Auflagen vorgeschrieben: "1. In Ergänzung zu den Auflagenpunkten 1 und 2 des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft vom 7.8.1972, Zl. Ge-2709-1972, dürfen nachstehend angeführte Anlagenteile nur zu folgenden Zeiten betrieben werden: a) B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §58 Abs2;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §81 idF 1988/399;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Beurteilung, ob und allenfalls welche Auflagen in Erfüllung des Gesetzesauftrages des § 79 GewO 1973 von der Behörde vorzuschreiben sind, bedarf es in Ansehung eines "zugezogenen Nachb... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §75 Abs2;GewO 1973 §75 Abs3;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs2;GewO 1973 §81 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0197 3 Stammrechtssatz Der Zweck des § 79 Abs 2 erster Satz GewO 1973 erfordert es, in einem Fall, wo nach Erteilung des Konsenses für eine Betriebsanlage, aber vor Genehmigung ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Februar 1992 wurden "für die Tankstelle mit Servicestation im Standort W, S-Gasse 44" gemäß § 79 GewO 1973 im Zusammenhalt mit § 27 Abs. 5 des Arbeitnehmerschutzgesetzes vier zusätzliche Auflagen vorgeschrieben (Spruchteil II; Spruchteil I ist nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens). Die unter Punkt II/1. vorgeschriebene Auflage lautet wie folgt: "1. Im Hof der Betriebsanlage dürfen keine Servicearbeiten an Kraf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §56;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/11/05 91/04/0253 1 Stammrechtssatz Die Gesetzeslage sieht im Zusammenhang mit dem nach § 79 GewO 1973 von der Behörde durchzuführenden Verfahren weder eine Antragstellung seitens des Betriebsanlageninhabers noch auch etwa von ... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse vom 10. April 1984, Zl. 83/04/0295, Slg. N.F. Nr. 11.399/A, und vom 27. Juni 1989, Zl. 87/04/0123, hingewiesen. Mit dem letztgenannten Erkenntnis ist der Bescheid des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 26. März 1987 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben worden. In den Entscheidungsgründen dieses Erkenntnisses wird unter anderem - unter Bezugnahme auf § 78 Abs. 2 GewO 1973 - ausge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1;GewO 1973 §79 Abs1;GewO 1973 §81 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/04/0268
Rechtssatz: Kann die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage (Anlagenänderung) durch zusätzliche, das Vorhaben in seinem "Wesen" unberührt lassende Auflagen nicht erreicht werden, so ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/04/0268 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0256 4 Stammrechtssatz Eine Betriebsanlage kann durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, daß sie in ihrem "Wesen" unberührt bleibt (Hinweis E 29.5... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 19. Jänner 1990 wurde - das gegenständliche Beschwerdeverfahren betreffend - wie folgt abgesprochen: "I. Die Bezirkshauptmannschaft verfügt, daß die Firma C bei der am Standort Parzelle Nr. 2489/1 und 2489/2, KG T, betriebenen Schottergrube noch nachfolgende zusätzliche Auflagen zu erfüllen hat: 1.) Eine Vermessung der Schottergewinnungsanlage ist jährlich durchführen zu lassen und ist jeweils bis zum 30. September eines Ja... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführung zur Zulässigkeit weiterer Auflagen zur Sicherung der vorgeschriebenen Abbautiefe für die Schottergewinnung (hier: jährliche Vermessung, Vorlage des Vermessungsprotokolls an die Behörde, Einmessung eines Höhenfixpunktes). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Villach vom 21. Juni 1988 wurde dem Beschwerdeführer "gemäß §§ 79 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit 74, 75, 77, 333 und 376 Zif. 11 Abs. 1 GewO 1973" für den Gastgewerbebetrieb "XY" in D, als zusätzliche Auflage die Vorverlegung der Sperrstunde auf 24.00 Uhr vorgeschrieben. Über eine dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers erkannte der Landeshauptmann von Kärnten mit Bescheid vom 8. November 1990 dahin, daß die "zusätzlich vorgeschrie... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §79 Abs1;GewO 1973 §81; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/04/0056 E 22. Jänner 1982 RS 2 Stammrechtssatz In dem auf Grund des § 79 GewO 1973 durchzuführenden Verfahren hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, welche andere oder zusätzliche Auflagen zum Schutze der im § 74 Abs 2 leg cit umschriebenen Interesse vorzuschreiben sind. Sie kann hiebei Vorschläge, die dazu v... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhäl... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 13. und 14. Bezirk vom 3. Februar 1989 wurden dem Beschwerdeführer in Ansehung der rechtskräftig genehmigten Betriebsanlage zur Ausübung des Gastgewerbes im Standort W, X-Gasse 20, gemäß § 79 GewO 1973 folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. "I) Nach 22.00 Uhr ist im Gastgarten die Bewirtung und der Aufenthalt von Gästen verboten. II) Auf das Ende der Betriebszeit von 22.00 Uhr ist im Gastga... mehr lesen...
Im Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Juli 1991 wird eingangs ausgeführt, die Beschwerdeführer hätten gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 7. März 1991 Berufung erhoben. Der Spruch: des Ministerialbescheides vom 17. Juli 1991 geht dahin, daß der zweitbehördliche Bescheid vom 7. März 1991 und die Auflage unter Punkt 1 des erstbehördlichen Bescheides vom 26. September 1988 im Grunde der §§ 79 und 81 GewO 1973 behoben werden. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;VwRallg; Beachte Besprechung in:
Ecolex 1992/4, 284;
Rechtssatz: Gelangt die belBeh auf Grund der im angefochtenen Bescheid dargestellten Sachverhaltsgrundlagen zur Vorschreibung von Auflagen, so kann ihr keine rechtswidrige Gesetzesanwendu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §56;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Die Gesetzeslage sieht im Zusammenhang mit dem nach § 79 GewO 1973 von der Behörde durchzuführenden Verfahren weder eine Antragstellung seitens des Betriebsanlageninhabers noch auch etwa von Nachbarn vor. Sie enthält auch nicht eine tatbestandsmäßige Vorausse... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399; Beachte Besprechung in:
Ecolex 1992/4, 284; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0256 4 Stammrechtssatz Eine Betriebsanlage kann durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, daß sie in ihrem "Wesen" unberührt bleibt (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0203). ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Beachte Besprechung in:
Ecolex 1992/4, 284; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der E... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Wien vom 20. Juli 1982 wurden der Beschwerdeführerin für die gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage in Wien (Groß-Garage und Reparaturwerk für die Ausübung des Kraftfahrzeugmechanikergewerbes, der gewerbsmäßigen Übernahme von Automobilien zur Garagierung und des Verkaufes von Betriebsstoffen an Kraftfahrer im Betrieb einer Tankstelle) gemäß § 79 GewO 1973 und § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz 1972 u.a. folgende Auflagen vorgeschrieben:... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhäl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art130 Abs2;GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes hat die Behörde, wenn sich nach Genehmigung der Anlage ergibt, daß die nach § 74 Abs 2 wahrzunehmenden Interessen trotz Einhaltung der im Genehmigungsbesc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. Mai 1990 wurden dem Beschwerdeführer für seine gewerbliche Betriebsanlage im Standort X, Y-Straße 9, gemäß § 79 GewO 1973 in Verbindung mit § 27 Abs. 5 Arbeitnehmerschutzgesetz 1973 folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: 1) Während der Durchführung von Reparaturarbeiten an Kfz haben die auf die Y-Straße weisenden Tore der Werkstätte geschlossen gehalten zu werden. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §75 Abs2;GewO 1973 §75 Abs3;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs2;GewO 1973 §81 idF 1988/399;
Rechtssatz: Der Zweck des § 79 Abs 2 erster Satz GewO 1973 erfordert es, in einem Fall, wo nach Erteilung des Konsenses für eine Betriebsanlage, aber vor Genehmigung (weiterer) Änderungen dieser Betriebsanlage, Personen die Stellung e... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für 6./7. Bezirk - vom 15. Mai 1986 wurden in Ansehung der rechtskräftig genehmigten Betriebsanlage der Beschwerdeführerin zur Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 beschränkt auf den Kleinhandel im Standort Wien auf Grund des § 79 GewO 1973 sowie des § 27 Abs. 5 des Arbeitnehmerschutzgesetzes folgende zusätzliche Auflagen vorgeschrieben: "1) Es muß eine automatische Brandmeld... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;
Rechtssatz: Eine Betriebsanlage kann durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, daß sie in ihrem "Wesen" unberührt bleibt (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0203). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989040256.X04 Im RIS seit 19.06.1990 mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §71a idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;GewO 1973 §77 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §79 idF 1988/399; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/04/0140 E 12. Dezember 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ist das Ziel einer Auflage der Schutz vor Gesundheitsgefährdung, so kann der mit der Erfüllung der Auflage verbundene Aufwand niemals außer Verhäl... mehr lesen...