RS Vwgh 1999/3/3 98/04/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §77 Abs1 impl;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0256 4

Stammrechtssatz

Eine Betriebsanlage kann durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, daß sie in ihrem "Wesen" unberührt bleibt (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0203).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998040114.X02

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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