Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 04.02.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §39 Abs2GelVerkG 1995 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1995 §5 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Erteilung der Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund gemäß § 5 Abs 3 Z 1 GelverkG ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein darauf gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; A... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch die B, in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya, vom 14.05.2018, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe „Versicherungsvermittlung“ in der Form Versicherungsagent am Standort ***, ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, z... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der B OG, vertreten durch A, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 02. August 2018, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, den BESCHLUSS 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) aufgehoben und die Angelegenh... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.10.2018 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs2AVG 1991 §37GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Die Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 setzt die Feststellung jener Tathandlung voraus, die der Verurteilung konkret zugrunde gelegen ist und von der die Gewerbebehörde in Bindung an die rechtskräftige Verurteilung bei ihrer Progn... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.10.2018 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs2AVG 1991 §37GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Die Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 ist unter Berücksichtigung der mit der weiteren Ausübung der konkreten Gewerbeberechtigung [hier: Baugewerbetreibender] in Zusammenhang stehenden Umstände zu erstellen (VwGH Ro 2014/04/0012).... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.10.2018 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs2AVG 1991 §37GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Unterlässt die Behörde notwendige Ermittlungen, steht der maßgebliche Sachverhalt im Sinn des § 28 Abs 2 VwGVG nicht fest. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Straftat; Prognose; Ve... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 15.10.2018 Norm: VwGVG 2014 §28 Abs2AVG 1991 §37GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Das Verwaltungsgericht entscheidet prinzipiell meritorisch. Von der Möglichkeit der Zurückverweisung kann […] nur bei krassen bzw. besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden. Eine Zurückverweisung der Sache an di... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 30. Jänner 2018, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, den BESCHLUSS 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) aufgehoben und die Angelegen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Norm: AVG 1991 §13 Abs2AVG 1991 §13 Abs5GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Anbringen, sofern die Behörde auch außerhalb ihrer Amtsstunden Empfangsgeräte empfangsbereit hält, gelten als noch am selben Tag eingebracht. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen die Behörde ihre mangelnde Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Anbring... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Norm: AVG 1991 §13 Abs2AVG 1991 §13 Abs5GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Gemäß der im Internet veröffentlichten Kundmachung der belangten Behörde gemäß § 13 Abs. 2 und 5 AVG sind die Amtsstunden hinsichtlich des Tages des Einlangens der gegenständlichen Beschwerde mit „bis 13:00 Uhr“ festgelegt. Aus dieser Kundmachung ergeben sich ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Norm: AVG 1991 §13 Abs2AVG 1991 §13 Abs5GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Ist der Gewerbetreibende eine juristische Person und beziehen sich die im § 87 GewO 1994 angeführten Entziehungsgründe auf eine natürliche Person, der maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, so hat die Behörde dem Gewerbetreibenden gemäß § ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Norm: AVG 1991 §13 Abs2AVG 1991 §13 Abs5GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Die in § 91 Abs. 2 GewO 1994 geregelte Entziehung der Gewerbeberechtigung stellt eine Sanktion für die Nichtentfernung der Person mit maßgebendem Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte dar. Durch die Aufforderung nach § 91 Abs. 2 GewO 1994 wird die Sache des E... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 24.05.2018 Norm: AVG 1991 §13 Abs2AVG 1991 §13 Abs5GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Entziehungstatbestandes in § 87 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 ist es erforderlich, dass die Gewerbebehörde auf Grundlage des Verhaltens in der Vergangenheit eine begründete und nachvollziehbare Prognose über das zukünftige Verhalten einer Person a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch RA B, ***, ***, gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 17. Mai 2017, *** und ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwG... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des DS, vertreten durch RA Ing. Mag. Andreas Gartner, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 4. April 2017, AMW1-G-1721/001, betreffend die Erteilung der Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird g... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.02.2018 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Abwägung nach § 26 Abs. 1 GewO 1994, ob nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes zu befürchten ist […], kann auf Grund allgemein menschlicher Erfahrungen vorgenommen werden. Die Ei... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn RS, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Leopold Boyer, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 19. Juni 2017, GFW1-G-08966/001, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe, Standort: ***, ***, GISA-Zahl: *** (nach der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994), erkannt: Die Beschwerde w... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn RS, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Leopold Boyer, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 16. Juni 2017, GFW1-G-12400/001, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994, Betriebsart: Kaffeehaus, Standort: ***, ***, GISA-Zahl: *** (nach der Gewerb... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.12.2017 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Zuverlässigkeitsprüfung hat im Rahmen eines Verfahrens nach § 87 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 nicht zu erfolgen. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Entziehung; Gewerbeberechtigung; Straftat; Anmerkung VwGH 26.03.2021, Ra 2018/04/0076, 0077-3, Zurückweisun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.12.2017 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausschlussgrundes von der Ausübung eines Gewerbes nach § 13 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 ist es ohne rechtliche Relevanz, ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte (vgl. VwGH 2006/04/0223). Schlagworte Gewerblic... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.12.2017 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz stellt nach dem Gesetz keinen Grund dar, von der Entziehung der Gewerbeberechtigung abzusehen (vgl. VwGH 2013/04/0064). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Entziehung; Gewerbeberechtigung; Straftat; Anmerkung ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 29.12.2017 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Nachprüfung des vom Strafgericht als erwiesen angenommenen Sachverhaltes ist der Gewerbebehörde [im Verfahren betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung] im Hinblick auf die Bindung an das Urteil versagt. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Entziehung; Gewerbeberech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 29.12.2017 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zur Beurteilung der Persönlichkeit [§ 87 Abs. 1 Z 1 GewO 1994] sind alle relevanten Fakten heranzuziehen. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Entziehung; Gewerbeberechtigung; Straftat; Anmerkung VwGH 26.03.2021, Ra 2018/04/0076, 0077-3, Zurückweisung ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn FT, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 12. September 2017, Zl. MEW1-G-17679/001, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.12.2017 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Ein bloßes Verstreichen eines bestimmten Zeitraums ist per se nicht geeignet, um auf eine Wandlung der Persönlichkeit zu schließen (vgl. VwGH 2009/04/0101 u.a.) Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeausübung; Nachsicht; European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.12.2017 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Eine Nachsicht darf nur dann erteilt werden, wenn eine Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten in weiterer Folge mit guten Gründen ausgeschlossen werden kann, wohingegen eine lediglich überwiegende Wahrscheinlichkeit dazu nicht ausreicht (siehe Kreisl, § 26, E/R/W GewO1, RZ 11). Schl... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn PD, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alfred Steinbuch, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 13. Juni 2017, Zl. NKW1-G-00111/001, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe „Kraftfahrzeugtechnik“, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: I. 1. Die Be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn PD, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alfred Steinbuch, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 13. Juni 2017, Zl. NKW1-G-00111/001, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe „Kraftfahrzeugtechnik“, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: I. 1. Die Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.11.2017 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1
Rechtssatz: Die Persönlichkeit des Täters und die in § 87 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 genannte Befürchtung können sich bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung manifestieren (vgl. VwGH vom 9. September 2015, Ro 2014/04/0012). Schlagworte Berufsrecht; Gewerbe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.11.2017 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1
Rechtssatz: Die Persönlichkeit des Täters und die in § 87 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 genannte Befürchtung können sich bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung manifestieren (vgl. VwGH vom 9. September 2015, Ro 2014/04/0012). Schlagworte Berufsrecht; Gewerbe... mehr lesen...