Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
04.02.2019Norm
GewO 1994 §13 Abs1Rechtssatz
Die Erteilung der Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund gemäß § 5 Abs 3 Z 1 GelverkG ist gesetzlich nicht vorgesehen. Ein darauf gerichteter Antrag ist als unzulässig zurückzuweisen.
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Ausschluss; Nachsicht;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.899.001.2018Zuletzt aktualisiert am
11.02.2019