Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Da sich die in § 13 Abs 1 und 2 GewO genannten Ausschlussgründe nur auf natürliche Personen beziehen, kann auch eine Nachsicht nach § 26 Abs 1 GewO nur diesen natürlichen Personen erteilt werden. Demnach kann ein Antrag hierzu auch nur von der natürlichen Person gestellt werden, weshal... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für Instandhaltung und Wartung von Tennisplätzen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerich... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR. Mag. Marihart über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR. Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für „Belagsverleger gemäß §103 Abs.1 lit. b Z 48 GewO 1973 (Verlegen, ausgenommen Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi u. Linoleum sowie textilen Belägen)“, nach Durchführung ein... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR. Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund für die Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR. Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 06.08.2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für „Sandtennisplatzbau“, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1
Rechtssatz: Nach der Systematik des § 13 Abs 1 Z 1 GewO ist eine Gewerbeberechtigung dann zu entziehen, wenn kumulativ die beiden folgenden Tatbestandselemente vorliegen, nämlich eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Deliktes und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1
Rechtssatz: Zwar sind für die Entziehung einer Gewerbeberechtigung weder die Ursachen für die zur Verurteilung führende Straftat noch die wirtschaftlichen Folgen der Entziehung der Gewerbeberechtigung für den Verurteilten maßgeblich. Gerade das der Straftat zugrundeliegende Motiv (zB Geldmangel) kann jedoch gemeinsam mit d... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen des § 13 Abs 1 GewO vor, ist die bestehende Gewerbeberechtigung zu entziehen, wenn nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes zu befürchten ist. In einem ist somit e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1
Rechtssatz: Für den Entziehungstatbestand des § 87 Abs 1 Z 1 GewO ist es erforderlich, dass die Gewerbebehörde auf Grundlage des Verhaltens in der Vergangenheit eine begründete und nachvollziehbare Prognose über das zukünftige Verhalten einer Person anstellt. Die Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO setzt daher die Feststellu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Prognose des § 87 Abs 1 Z 1 GewO ist mit jener des § 26 Abs 1 leg cit inhaltsgleich (vgl VwGH 2011/04/0148). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeausübung; Ausschlussgrund; Nachsicht; Prognoseentscheidung; European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Hinsichtlich § 26 Abs 1 GewO ist eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten des Betroffenen zu treffen, bei der auch auf seine Persönlichkeit bzw auf sein Wohlverhalten abzustellen ist. Bei Erstellung einer Zukunftsprognose kommt der Verschaffung eines – im Rahmen einer mündlichen Verhandlung gewon... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 1 GewO genannten Voraussetzungen sind nicht losgelöst voneinander zu prüfen, vielmehr sind sie anhand des konkreten Einzelfalls miteinander in Beziehung zu setzen, um so zu einer Persönlichkeitswertung des jeweiligen Antragstellers zu kommen, anhand derer man abschätzen kann, ob eine objektiv na... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die §§ 13 und 26 GewO stehen zueinander in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis. Sinn und Zweck des § 26 GewO ist es, zu verhindern, dass Bestimmungen, die für den Regelfall richtig sind, auf Ausnahmefälle angewendet, zu widersinnigen Ergebnissen führen (Kreisl, vor § 26 GewO, E/R/W GewO, Rz 1). Daher dient diese Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Formulierung „nicht zu befürchten“ in § 26 Abs 1 GewO ist dahingehend zu verstehen, dass eine Nachsicht nur dann zu erteilen ist, wenn eine Begehung gleicher oder ähnlicher Straftaten in weiterer Folge mit guten Gründen ausgeschlossen werden kann, wohingegen eine lediglich überwiegende Wahrscheinlichkeit da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen des § 13 Abs 1 GewO vor, ist die bestehende Gewerbeberechtigung zu entziehen, wenn nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes zu befürchten ist. In einem ist somit e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1
Rechtssatz: Es reicht zur Verneinung des Vorliegens der Tatbestände nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO nicht aus, dass die Begehung einer gleichen oder ähnlichen Straftat kaum zu befürchten ist, sondern ist vielmehr entscheidend, dass die in der durch die fragliche Straftat manifestierten Persönlichkeit begründete Befürchtung der Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.01.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1
Rechtssatz: Für den Entziehungstatbestand des § 87 Abs 1 Z 1 GewO ist es erforderlich, dass die Gewerbebehörde auf Grundlage des Verhaltens in der Vergangenheit eine begründete und nachvollziehbare Prognose über das zukünftige Verhalten einer Person anstellt. Die Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO setzt daher die Feststellu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, in ***, ***, vertreten durch die Rechtsanwaltspartnerschaft C, Rechtsanwälte in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 21. August 2019, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird ge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.11.2019 Norm: GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §87GewO 1994 §13 Abs1
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes wohnt der Regelung des § 91 Abs 2 GewO insofern ein zweifacher normativer Gehalt inne, als damit einerseits (materiell rechtlich) ausgesprochen wird, dass Gewerbetreibenden, die eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.11.2019 Norm: GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §87GewO 1994 §13 Abs1
Rechtssatz: Beim Entziehungsgrund der strafgerichtlichen Verurteilung im Sinne des § 13 Abs 1 GewO besteht eine Bindung an ein rechtskräftiges Urteil. Eine Neubewertung des Sachverhalts ist nur im Rahmen einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens möglich, keinesfalls jedoch im Rahmen des Entziehungsverfahrens. D... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.11.2019 Norm: GewO 1994 §91 Abs2GewO 1994 §87GewO 1994 §13 Abs1
Rechtssatz: Im Falle einer ausländischen Verurteilung (vgl § 13 Abs 1 letzter Satz GewO, wonach die Bestimmungen dieses Absatzes auch gelten, wenn mit den angeführten Ausschlussgründen vergleichbare Tatbestände im Ausland verwirklicht wurden) kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der Frau A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 14. Mai 2019, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) Folge gegeben und der Spr... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.09.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob gemäß § 26 Abs 1 GewO eine Nachsicht zu erteilen ist, hat die Behörde zu prüfen, ob nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewebes zu befürchten ist (vgl VwGH 2009/04/0192).... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.09.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob gemäß § 26 Abs 1 GewO eine Nachsicht zu erteilen ist, sind auch alle äußeren Umstände, die auf die Persönlichkeitsentwicklung – sei es im positiven oder negativen Sinn – von Einfluss sein können, wie zB die unbescholtene Lebensführung seit Tatbegehung, der Rückfall in neuerliche Straftat... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** als Gewerbebehörde vom 21. März 2019, ***, betreffend den Widerruf der Geschäftsführerbestellung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Hinsichtlich Spruchpunkt I. des angefochtenen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.07.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §88 Abs1UrhG §86 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei aufrechter Gewerbeberechtigung ist für die Erteilung einer Nachsicht von dem gemäß § 13 Abs 1 Z 1 bestehenden Gewerbeausschluss kein Raum. Eine Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung kann nur Platz greifen, wenn der Nachsicht... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwältin in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 07. Februar 2019, Zl. ***, betreffend Ansuchen um Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung gemäß § 13 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, den: BESCHLUSS 1. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 28 Abs. 3 zweiter Satz des ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Den gewerberechtlichen Geschäftsführer trifft gemäß § 39 Abs 1 GewO lediglich ein eingeschränkter Verantwortungsbereich für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes sowie für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften (vgl VwSlg 15308 A/1999)... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §39 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Die Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund gemäß § 13 Abs 1 Z 1 lit b GewO ist gemäß § 26 Abs 1 GewO 1994 zu erteilen, wenn die darin genannte Befürchtung – nämlich die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei der Tätigkeit als gewerberechtlich... mehr lesen...