Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
15.10.2018Norm
VwGVG 2014 §28 Abs2Rechtssatz
Die Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 ist unter Berücksichtigung der mit der weiteren Ausübung der konkreten Gewerbeberechtigung [hier: Baugewerbetreibender] in Zusammenhang stehenden Umstände zu erstellen (VwGH Ro 2014/04/0012). Auch das Wohlverhalten des Betroffenen – der seit der Begehung der Delikte oder Verurteilung verstrichene Zeitraum – ist zu berücksichtigen (vgl Kreisl in Ennöckl/Raschauer/Wessely, GewO § 87, Rz 16 ff).
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Straftat; Prognose; Verfahrensrecht; Zurückverweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1013.001.2018Zuletzt aktualisiert am
17.12.2018