IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geboren am ***, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 19.07.2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung „Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker verbunden mit Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)“ nach Durchführung einer öffentlichen münd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geboren am ***, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 19.07.2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung „Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker verbunden mit Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)“ nach Durchführung einer öffentlichen münd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, geboren am ***, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 19.07.2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe“, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.01.2022 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für das gewerbebehördliche Entziehungsverfahren gemäß § 87 Abs 1 Z 1 GewO sind gerichtliche Aussprüche über die bedingte Strafnachsicht grundsätzlich nicht von Relevanz; die Behörde hat eigenständig eine Prognose zu erstellen, ob nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des verur... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 20.01.2022 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewebes zu befürchten ist (§ 87 Abs 1 Z 1 GewO), ist sowohl auf die Eigenart der strafbaren Handlung als auch auf die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen (vgl VwGH 2012/04/0113). Dabei sind auch alle äu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 15. Juli 2021, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenn... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerden der A GmbH gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 4.2.2021 zur Zahl ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung, sowie des B gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 23.12.2020, ebenfalls zur Zahl ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, b... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.09.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Mit der Formulierung „…die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist…“ in § 26 Abs 1 GewO wird die hypothetische Beurteilung eines zukünftigen Verhaltens aufgetragen. […] Die Nachsicht ist erst dann zu erteilen, wenn d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der B OG, vertreten durch Herrn A, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 29.06.2021, Zl. ***, betreffend Feststellung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes nicht vorliegen und Untersagung der Ausübung eines Gewerbes gemäß § 340 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) zu Recht 1. Die... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 16. Juni 2021, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verwaltung... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, in ***, ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 04. März 2021, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschluss, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsgerichtsverfahrens... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 20.06.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei der Ausübung des Autohandelsgewerbes können sich – schon aufgrund des damit verbundenen persönlichen Kontakts etwa mit Kunden oder Lieferanten und der Möglichkeit des Entstehens von Konfliktsituationen – grundsätzlich jedenfalls Gelegenheiten zur Begehung von strafbaren Handlungen gegen die körperliche Inte... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 29.04.2021, Zl. ***, betreffend Feststellung des nicht Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Haubetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 17. November 2020, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Ver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.01.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Hat der Gewerbetreibende die nach § 91 Abs 2 GewO genannte natürliche Person innerhalb der gesetzten Frist nicht entfernt, hat die Behörde die Gewerbeberechtigung zu entziehen (vgl VwGH 2004/04/0051), wobei eine allenfalls nach Ablauf der Frist erfolgte Erfüllung des behördlichen Auftrags a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 21.09.2020, Zl.°***, betreffend Ansuchen um Nachsicht vom Gewerbeausschluss gemäß § 26 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.12.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: § 26 Abs 1 GewO erfordert eine Prognoseentscheidung, die eine nachvollziehbare hypothetische Beurteilung eines zukünftigen Verhaltens einer Person zum Gegenstand hat. Wesentliche Kriterien dafür sind die Eigenart der strafbaren Handlung und die Persönlichkeit des Verurteilten. Diese sind nicht losgelöst vonein... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des B (Erstbeschwerdeführer) und des A (Zweitbeschwerdeführer), beide vertreten durch C Rechtsanwälte, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 24. August 2020, ***, betreffend Widerruf der Geschäftsführerbestellung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 05. Oktober 2020, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. 2. Gegen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.11.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei der Prognose im Rahmen des § 26 Abs 1 GewO ist auf die Eigenart der strafbaren Handlung gleichermaßen wie auf die Persönlichkeit des Verurteilten und eine allfällige positive Persönlichkeitsentwicklung Bedacht zu nehmen. Zu berücksichtigen sind alle äußeren Umstände, die auf die Persönlichkeitsentwicklung –... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya vom 17. Mai 2020, ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss der Gewerbeausübung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsger... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.11.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Bei Erteilung der Nachsicht gemäß § 26 Abs 1 GewO ist eine Prognoseentscheidung über das zukünftige Verhalten des Betroffenen zu treffen, bei der auch auf seine Persönlichkeit bzw auf sein Wohlverhalten abzustellen ist, wobei es hier auf den seit der Begehung von Delikten verstrichenen Zeitraum ankommt (vgl VwG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.11.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Zwar ist nach stRsp des VwGH iZm dem Ausschlussgrund des § 13 Abs 1 Z 1 GewO ohne rechtliche Relevanz, ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes erfolgte. Allerdings muss die Eigenart der begangenen strafbaren Handlungen im Zusammenwirken mit der Persönlichkeit des verurteilten Gewerbeinh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, wohnhaft in ***, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 18.06.2020, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.09.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Nachsicht nach § 26 Abs 1 GewO stellt auf den Umfang der erfolgten gerichtlichen Verurteilung ab. Aus der Straftat, die der gerichtlichen Verurteilung zu Grunde liegt, ergibt sich das Persönlichkeitsbild des Nachsichtswerbers, das zur Befürchtung Anlass gibt, er werde, sollte er neuerlich in... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.09.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Als wesentliche Kriterien für die Prognoseentscheidung ist – nach Maßgabe der expliziten Anordnung in § 26 Abs 1 GewO – auf die Eigenart der strafbaren Handlung und die Persönlichkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen. Die genannten Kriterien sind in einem beweglichen System anhand der konkreten Umstände des E... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 31. Juli 2019, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschluss, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) sta... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die in § 26 Abs 1 GewO geregelte Prognoseentscheidung setzt zum einen eine positive Persönlichkeitswertung voraus, zum anderen darf nach der Eigenart der strafbaren Handlung die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten sein. Dies... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerden der A GmbH, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 13. April 2019, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Ausübung und Untersagung der Ausübung eines Gewerbes gemäß § 340 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), sowie geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.02.2020 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Die Nachsicht von einem Gewerbeausschlussgrund darf nur auf Grund eines Antrages erteilt werden. Die Nachsicht ist somit ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt und es besteht kein Raum für eine amtswegige Berücksichtigung der §§ 26 f GewO im Zuge der Prüfung einer Gewerbeanmeldung (vgl ... mehr lesen...