RS Lvwg 2019/2/4 LVwG-AV-899/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.2019
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

04.02.2019

Norm

GewO 1994 §13 Abs1
GewO 1994 §26
GewO 1994 §39 Abs2
GelVerkG 1995 §5 Abs1 Z1
GelVerkG 1995 §5 Abs3 Z1

Rechtssatz

Für die Anwendung des § 26 Abs 1 GewO – der ausdrücklich auf die Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 Abs 1 GewO Bezug nimmt – besteht im Geltungsbereich des GelverkG aufgrund der darin gegenüber der GewO getroffenen „besonderen Bestimmungen“ betreffend die Zuverlässigkeit kein Raum.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Ausschluss; Nachsicht;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.899.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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