IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 17. April 2018, Zl. ***, betreffend Abweisung des Ansuchens um Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 des Verwaltungsgerichtsverfahren... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: Die Gewerbebehörde hat die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale für die Erteilung der Nachsicht selbstständig zu beurteilen, ohne hierbei an gerichtliche Strafzumessungsgründe bzw den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung über die bedingte Strafnachsicht oder den Strafaufschub gebunden ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: Bei Ausschluss von der Gewerbeausübung [§ 13 Abs 1 oder 2 GewO] ist für die Entscheidung über die Erteilung der Nachsicht eine Prognoseentscheidung zu treffen, die eine nachvollziehbare hypothetische Beurteilung des zukünftigen Verhaltens einer Person zum Gegenstand hat. Nach der Rechtsprechung des... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: In § 26 Abs 1 GewO ist als Nachsichtsvoraussetzung ua die positive Persönlichkeitswertung vorgesehen. Die zweite – kumulative – Voraussetzung ist, dass nach der Eigenart der strafbaren Handlung die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes nicht zu befürchten ist... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 04.04.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs2GewO 1994 §26
Rechtssatz: Die §§ 13 und 26 GewO stehen zueinander in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis. Sinn und Zweck des § 26 GewO ist es, zu verhindern, dass Bestimmungen, die für den Regelfall richtig sind, auf Ausnahmefälle angewendet, zu widersinnigen Ergebnissen führen (vgl Kreisl, § 26 GewO). Daher dient diese Bestimm... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A, vertreten durch RA B, ***, ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 16. Jänner 2019, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe“ und Untersagung der Ausübun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26 Abs1GewO 1994 §340AVG 1991 §13aAVG 1991 §45 Abs3
Rechtssatz: Eine Nachsicht gemäß § 26 Abs 1 GewO darf nur auf Antrag erteilt werden. Wird ein solcher Antrag nicht gestellt, ist die Behörde nicht gemäß §13a AVG verpflichtet, eine Belehrung über die Möglichkeit der Antragstellung gemäß § 26 GewO zu erteilen (vgl VwGH 2001/04/014... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 18. Dezember 2018, ***, betreffend den Antrag auf Erteilung einer Nachsicht gemäß § 26 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 zu Recht: 1. Aufgrund der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §26 Abs1
Rechtssatz: Eine Nachsicht gemäß § 26 Abs 1 GewO 1994 darf nur auf Antrag erteilt werden (vgl VwGH 2001/04/0142). Erlässt die Behörde einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt ohne diesbezüglichen Antrag, so nimmt sie eine Entscheidungskompetenz in Anspruch, die ihr nicht zusteht. Sc... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 12. November 2018, ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet a... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Beim Entziehungsgrund der strafgerichtlichen Verurteilung im Sinne des § 13 Abs 1 GewO ist die Behörde an ein rechtskräftiges Urteil gebunden. Es obliegt ihr aber die selbständige Beurteilung, ob alle weiteren Voraussetzungen der Entziehung gegeben sind (vgl VwGH 90/04/002... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO ist jede strafbare Handlung beachtlich, gleichgültig, ob sie im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten begangen wurde oder nicht. Gleichfalls kommt es nicht darauf an, ob Geschäftspartner oder Kunden de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Bei der Frage iSd § 87 Abs 1 Z 1 GewO, ob nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach der Persönlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes zu befürchten ist, ist das Wohlverhalten des Betroffenen zu be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Bei der Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO kommt es nicht darauf an, dass die Begehung einer gleichen oder ähnlichen Straftat kaum zu befürchten ist. Für die Verneinung des Vorliegens dieser Tatbestandsvoraussetzungen ist vielmehr entscheidend, dass die in der (durch die fr... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 18.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §91 Abs2
Rechtssatz: Wirtschaftliche Folgen der Entziehung einer Gewerbeberechtigung für den Gewerbeinhaber sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 Abs 1 iVm § 13 Abs 1 GewO 1994 nicht maßgeblich (vgl VwGH 2003/04/0119; 2009/04/0303). ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 23. Juli 2018, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe „Elektrotechnik“, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 23. Juli 2018, Zl. ***, betreffend Entziehung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe „Elektrotechnik“, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die Verwirklichung eines strafrechtsakzessorischen Ausschlussgrundes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ist es nicht von Bedeutung, ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes verwirklicht wurde (vgl VwGH 2009/04/0192). Schlagworte Gew... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die Verwirklichung eines strafrechtsakzessorischen Ausschlussgrundes nach § 13 Abs 1 Z 1 GewO ist es nicht von Bedeutung, ob eine Straftat im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes verwirklicht wurde (vgl VwGH 2009/04/0192). Schlagworte Gew... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Prognoseentscheidung nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO zweiter Halbsatz ist ein strenger Maßstab anzulegen. Zur Verneinung des Tatbestandes darf die Befürchtung der Begehung der gleichen oder ähnlichen Straftat bei der Ausübung des Gewerbes gar nicht bestehen. Dass die Begehung ka... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Prognoseentscheidung nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO zweiter Halbsatz ist ein strenger Maßstab anzulegen. Zur Verneinung des Tatbestandes darf die Befürchtung der Begehung der gleichen oder ähnlichen Straftat bei der Ausübung des Gewerbes gar nicht bestehen. Dass die Begehung ka... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die Entziehung einer Gewerbeberechtigung sind die Ursachen der zur Verurteilung führenden Straftat und die wirtschaftlichen Folgen für den Verurteilten nicht maßgeblich. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Entziehung; Aussc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Für die Entziehung einer Gewerbeberechtigung sind die Ursachen der zur Verurteilung führenden Straftat und die wirtschaftlichen Folgen für den Verurteilten nicht maßgeblich. Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Entziehung; Aussc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 13.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Gewerbeinhabers hat im Entziehungsverfahren keine rechtliche Relevanz (vgl VwGH 2013/04/0036). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Entziehung; Ausschlussgrund; Straftat; Prognos... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 13.03.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litbGewO 1994 §13 Abs1 Z2GewO 1994 §87 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Gewerbeinhabers hat im Entziehungsverfahren keine rechtliche Relevanz (vgl VwGH 2013/04/0036). Schlagworte Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Entziehung; Ausschlussgrund; Straftat; Prognos... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 17. Juli 2018, Zl. ***, betreffend Nachsicht vom Gewerbeausschlussgrund, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der verfahrenseinleitende Antrag v... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der Frau A, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt St. Pölten vom 31. Oktober 2018, Zl. ***, betreffend Gewerbeanmeldung und Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen und Untersagung der Ausübung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.02.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §39 Abs2GelVerkG 1995 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1995 §5 Abs3 Z1
Rechtssatz: Zu den [gemäß § 39 Abs 2 GewO geforderten] persönlichen Voraussetzungen zählen für die Ausübung eines dem GelverkG unterliegenden Gewerbes auch die gemäß § 5 GelverkG vorgesehenen Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession (zur insoweit vergleic... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.02.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §39 Abs2GelVerkG 1995 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1995 §5 Abs3 Z1
Rechtssatz: Mit der in § 5 Abs 3 Z 1 GelverkG geregelten Zuverlässigkeit wurden gegenüber § 87 Abs 1 Z 1 GewO (Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen bestimmter strafgerichtlicher Verurteilungen bzw finanzbehördlicher Bestrafungen) – abschließend – besondere Be... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 04.02.2019 Norm: GewO 1994 §13 Abs1GewO 1994 §26GewO 1994 §39 Abs2GelVerkG 1995 §5 Abs1 Z1GelVerkG 1995 §5 Abs3 Z1
Rechtssatz: Für die Anwendung des § 26 Abs 1 GewO – der ausdrücklich auf die Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 Abs 1 GewO Bezug nimmt – besteht im Geltungsbereich des GelverkG aufgrund der darin gegenüber der GewO getroffenen „besonderen Bestimmungen“ betreffend... mehr lesen...