Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
15.10.2018Norm
VwGVG 2014 §28 Abs2Rechtssatz
Die Prognose nach § 87 Abs 1 Z 1 GewO 1994 setzt die Feststellung jener Tathandlung voraus, die der Verurteilung konkret zugrunde gelegen ist und von der die Gewerbebehörde in Bindung an die rechtskräftige Verurteilung bei ihrer Prognose auszugehen hat (VwGH 2013/04/0064; 2011/04/0197; 2011/04/0014). Die Stützung der Entziehung der Gewerbeberechtigung allein auf einen Auszug aus dem Strafregister reicht nicht aus.
Schlagworte
Gewerbliches Berufsrecht; Gewerbeberechtigung; Straftat; Prognose; Verfahrensrecht; Zurückverweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1013.001.2018Zuletzt aktualisiert am
17.12.2018