Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Walter W***, Gerhard K*** und Veronika K*** gegen das oben bezeichnete Urteil - mit dem W*** und Gerhard K*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 und 2 SGG und des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG (teilweise) als Beteiligter gemäß § 11 FinStrG, Alfred H*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG und des Vergehens nach § 16 Abs 1 SGG sowie Veronika K*** de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Ernst R*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Amtsgerichtes Kleve vom 30. Jänner 1986, 14 Ls 6 Js 1925/85 (116/85) zu einer Zusatz-Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Schöffengericht als erschwerend die Vorverurteilungen wegen des Vergehens der Körp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 5.Mai 1987, GZ 10 Os 29/87-8, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das bekämpfte Urteil, mit dem er des (in 24 Fällen verübten) Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, "148" (zu ergänzen: zweiter Fall) StGB, des (in 9 Fällen verübten) Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, "130" (zu ergänzen: dritter Fall) StGB und des Vergehen... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §201
Rechtssatz: Auch wenn die psychischen Folgen der Tat nicht als Erschwerungsgrund herangezogen wurden, müssen bei Würdigung der Unrechtsfolgen der Tat auch die mit einer brutalen Vergewaltigung und Defloration eines bisher unberührten achtzehnjährigen Mädchens regelmäßig verbundenen psychischen Folgen berücksichtigt werden. Entscheidungstexte 12 Os 39/87 Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil, das auch Schuldsprüche mehrerer weiterer am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligter Angeklagten sowie Freisprüche enthält, wurden der Angeklagte Johann S*** des in elf Angriffen verübten Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 letzter Fall sowie 15 StGB, der Angeklagte Helmut K*** des in zwei Fällen verübten Verbrechens de... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §39StGB §71
Rechtssatz: "Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des § 39 StGB" und "die einschlägigen Vorstrafen" (worunter nur mehr die über das Erfordernis des § 39 StGB hinausgehende Zahl der nach § 71 StGB zu beurteilenden Vorstrafen verstanden werden kann) begründen in Wahrheit nicht zwei verschiedene Erschwerungsgründe, sondern der Sache nach einen einzigen erschwerenden Umstand, nämlich den einer ausges... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §39StGB §71
Rechtssatz: "Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des § 39 StGB" und "die einschlägigen Vorstrafen" (worunter nur mehr die über das Erfordernis des § 39 StGB hinausgehende Zahl der nach § 71 StGB zu beurteilenden Vorstrafen verstanden werden kann) begründen in Wahrheit nicht zwei verschiedene Erschwerungsgründe, sondern der Sache nach einen einzigen erschwerenden Umstand, nämlich den einer ausges... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen anderen Angeklagten betreffenden) angefochtenen Urteil wurde Franz S*** (zu 1.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 2 iVm § 15 StGB sowie der Vergehen (zu 2.) der Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht des Erziehungsberechtigten nach § 195 Abs 1 StGB und (zu 3.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach ha... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (neben dem weiteren Angeklagten Medhi Shakeri M***, hinsichtlich dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) die iranischen Staatsangehörigen Akbar Akbari A***, Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** des versuchten Verbrechens nach §§ 15 StGB, 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 2 und Z 3 SGG, die Angeklagten Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** auch nach Abs. 4 dieser Gesetzesstelle, so... mehr lesen...
Norm: SGG nF §12 Abs4 IVCStGB §33StGB §34
Rechtssatz: Die tatsächliche Stellung des in der Verbindung führend tätig gewordenen Täters in der Organisation ist bei der Strafbemessung entsprechend (hier: mildernd) zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 12 Os 177/86 Entscheidungstext OGH 09.04.1987 12 Os 177/86 15 Os 116/08k Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Mai 1941 geborene Heinz S*** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach verleitete er in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch Täuschung über die Tatsache seiner mangelnden Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit zu Handlungen, welche sie (oder andere) am Vermögen um einen 100.000 S übersteigenden... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen schuldig erkannt: 1./ der am 15.Mai 1962 geborene, zuletzt beschäftigungslose Maler und Anstreicher Wolfgang T*** des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (I des Schuldspruches) sowie des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach dem § 210 StGB (IV des Schuldspruches), 2./ der am 10.August 1953 geborene beschäftigungslose... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15.September 1949 geborene frühere Einzelprokurist der Firma A. F*** GesmbH Franz S*** und der am 15.September 1942 geborene Angestellte Manfred R*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB (A I und II), Franz S*** auch als Beteiligter gemäß dem § 12 StGB (B 1) und überdies auch des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG aF (B 2) schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.Juni 1965 geborene Siegfried K*** wurde des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (1) sowie der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB (2), des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z. 1 und Abs 2 StGB (3), des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 1 StGB (4) und des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und 3, erster Fall, StGB (5) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien 1. am 25.Jun... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den Angeklagten Gerold H*** der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (I A) und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. c FinStrG (I B), die Angeklagten Günther S***, Heide S*** und Wolfgang S*** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG (II B 1) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Eduard Harald F*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt worden war, weil er am 5.April 1986 in Bregenz die Michaela W*** durch Schläge gegen den
Kopf: und in die Nierengegend sowie Würgen am Hals, also mit Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig gemacht und sie in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Richard B*** des Verbrechens des versuchten Totschlags nach §§ 15, 76 StGB schuldig erkannt, weil er am 12.Mai 1986 im Bereich der Ortsriede Lorwand im Gemeindegebiet von Fels am Wagram in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung, nämlich deshalb, weil sein Bruder Erich B*** ihn wegen seines häufigen Alkoholkonsums und seiner mangelnden Arbeitsleistung tadelte, sich... mehr lesen...
Gründe: Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerde des Ernst S*** gegen das oben bezeichnete Urteil des Landesgerichtes, mit welchem (u.a.) dieser Angeklagte des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt und nach dem § 128 Abs. 1 StGB unter Anwendung des § 37 StGB zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 120 S verurteilt worden war, mit dem in nichtöffentlicher Beratung gefaßten Beschluß vom 15.Dezemb... mehr lesen...
Gründe: I. Mustafa A*** und Fazli A*** wurden des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG a.F. (betreffend 20,746 kg Heroin), A*** teils, A*** ausschließlich in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB, der Letztgenannte auch des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 StGB schuldig erkannt. Ein weiterer Schuldspruch betreffend den Angeklagten A*** nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG ist für die abschließende Erledigung des ersten Rechtsgangs nicht mehr von Bel... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der Vergehen (I.) der (durch einen Schlag mit einem Zigarettenspitz ins Gesicht des Johann G***, der hiedurch eine Knochenläsion mit Eröffnung der Kieferhöhle erlitt, ausgeführten) Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im (durch den Genuß von Alkohol herbeigeführten) Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 (mit Beziehung auf §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1) StGB sowie (II.) der (durch ... mehr lesen...
Norm: StGB §29StGB §33 Z1
Rechtssatz: Bei einer zufolge des Zusammenrechnungsprinzips einheitlichen Strafdrohung fällt die Tatwiederholung (§ 33 Z 1 StGB) nicht sehr ins Gewicht. Entscheidungstexte 13 Os 170/86 Entscheidungstext OGH 22.12.1986 13 Os 170/86 11 Os 164/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 11 Os 164/93 Vg... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Rudolf V*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB schuldig erkannt worden war, wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 11.Dezember 1986, GZ. 13 Os 170/86-6, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, bei einer nichtöffentlichen Beratung zurückgewiesen. Gegenstand des Gerichtstags war die ... mehr lesen...
Norm: StGB §29StGB §33 Z1
Rechtssatz: Bei einer zufolge des Zusammenrechnungsprinzips einheitlichen Strafdrohung fällt die Tatwiederholung (§ 33 Z 1 StGB) nicht sehr ins Gewicht. Entscheidungstexte 13 Os 170/86 Entscheidungstext OGH 22.12.1986 13 Os 170/86 11 Os 164/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 11 Os 164/93 Vg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. Johann F*** (zu 1.1.) des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG (aF), teils als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB, und (zu 1.3.) des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG als Beteiligter nach § 11 (dritter Fall) FinStrG, 2. Josef R*** (im Urteil irrig: R***) (zu 1.1.) des bandenmäßig begangenen Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG (aF) und (zu 1.2. und 1.4.) des... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Manfred W*** gegen das angefochtene Urteil, mit dem er (und der Mitangeklagte K***) wegen des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt wurden, wurde vom Obersten Gerichtshof bereits bei der nichtöffentlichen Beratung mit dem Beschluß vom 14. Oktober 1986, 10 Os 131/86-6, zurückgewiesen.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christa E*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB, begangen durch Zueignung von anvertrauten Geldern in der Gesamthöhe von 7,053.381,82 S, schuldig erkannt, während sie vom Vorwurf der Veruntreuung weiterer 664.138,15 S freigesprochen wurde. Das Schöffengericht verurteilte die Angeklagte nach dem zweiten Strafsatz des § 133 Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 5 (fünf) Jahren sowie überdies g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 32-jährige - zuletzt beschäftigungslos gewesene - Hilfsarbeiter Johann S*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 20.April 1986 in Innsbruck Ingrid G*** dadurch, daß er sie auf ein Bett bzw. zu Boden zerrte, sie am Hals würgte, ihr gewaltsam die Hose auszog und sich auf sie legte, mit Gewalt zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen versucht. Er wurde hiefür... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1951 geborene beschäftigungslose Ewald T*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 2 und Abs 2, 129 Z 1 und 2, 130 (zweiter Fall) StGB und des Vergehens nach dem § 6 Abs 1 Ausfuhrverordnung schuldig erkannt. Das Schöffengericht verhängte deshalb über ihn nach dem § 128 Abs 2 StGB unter Bedachtnahme auf den § 28 StGB eine Freiheitsstrafe in der Dau... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33
Rechtssatz: Aus § 32 Abs 3 StGB ist der Wille des Gesetzgebers zu erkennen, verwegene Tatbegehungen (hier: sogenannte Rififi-Einbruch) mit entsprechend strengeren Strafen zu ahnden. Eine solche verwegene Art der Tatausführung, die ein hohes Maß an krimineller Energie und darum einen sehr hohen Gefährlichkeitsgrad des Täters beweist, ist als (besonderer) Erschwerungsumstand heranzuziehen. Entscheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben bezeichneten Urteil wurden die Angeklagten Rudolf B***, Hannes K*** und Karl Heinz H*** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z. 1, 128 Abs. (1 und) 2, 129 Z. 1 StGB., B*** auch des Vergehens der Begünstigung nach § 299 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und gemäß § 128 Abs. 2 StGB., B*** unter Anwendung des § 28 StGB., K*** und H*** gemäß §§ 31, 40 StGB. unter Bedachtnahme auf die Urteile des Landesgerichts für Strafsachen... mehr lesen...