Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Juli 1938 geborene Hilfsschlosser Benedikt G*** neben anderen strafbaren Handlungen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Vom Anklagevorwurf (Ausdehnung S. 97, 98), der Beschwerdeführer habe Ende September oder im Oktober 1988 in Telfs Susanne L*** durch die gefährliche Drohung, er w... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §33StGB §43StGB §43aTilgG §1 Abs4
Rechtssatz: Getilgte Verurteilungen dürfen gemäß der ratio des § 1 Abs 4 TilgG in keinem wie immer gearteten Zusammenhang, auch nicht zur Beurteilung der Täterpersönlichkeit, herangezogen werden (EvBl 1977/249 ua). Entscheidungstexte 13 Os 6/89 Entscheidungstext OGH 16.03.1989 13 Os 6/89 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §142 F
Rechtssatz: Die Beteiligung mehrerer Mittäter indiziert eine erhöhte Gefährlichkeit der Tat und bildet darum (seit dem Wegfall der Qualifikation des Gesellschaftsraubes durch das StRÄG 1987) einen Erschwerungsgrund. Entscheidungstexte 12 Os 134/88 Entscheidungstext OGH 19.01.1989 12 Os 134/88 14 Os 115/89 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der - inzwischen pensionierte - Finanzbeamte Leopold L*** des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs. 1 StGB (Punkt A I des Schuldspruches), des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (A II), des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB (A III) und des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 und Abs. 3 lit a FinStrG als Beteiligter gemäß § 11 dritter Fall FinStrG (A ... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §34
Rechtssatz: Gleich wie die Erschwerungsgründe sind auch die Milderungsumstände im Strafgesetzbuch nicht taxativ, sondern nur demonstrativ aufgezählt. Entscheidungstexte 13 Os 143/88 Entscheidungstext OGH 24.11.1988 13 Os 143/88 11 Os 51/92 Entscheidungstext OGH 30.06.1992 11 Os 51/92 Vgl auch; Beisatz: Kei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 40-jährige Herbert K*** des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 StGB, teilweise in Verbindung mit § 161 Abs 1 StGB, (begangen dadurch, daß er als Schuldner mehrerer Gläubiger ab 1.Jänner 1979 bis 1982 fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit seines Einzelunternehmens bzw. der H. K*** Fischzucht Liebenfels GesmbH herbeiführte und sodann ab 1982 bis 19. Mai 1987 in Kenntnis oder fahrlä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl S*** des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB (1) und des Verbrechens der Notzucht nach dem § 201 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer ausdrücklich auf die Z 5 a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der jedoch keine Berechtigung zukommt. Der Angeklagte vermag mit seinen Ausführungen keine sich aus ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Johann G*** des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt nach § 311 StGB (Punkt 1/ des Urteilssatzes) und des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB (Punkt 2/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er in Leutasch 1./ zu einem nicht genau feststellbaren, jedenfalls aber nach dem 13.Dezember 1979 gelegenen Zeitpunkt als Bürgermeister, so... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §302StGB §311
Rechtssatz: Eine zufolge der Subsidiaritätsklausel des § 311 StGB bereits durch die Unterstellung unter § 302 StGB erfaßte falsche Beurkundung im Amt ist bei der Strafbemessung erschwerend. Entscheidungstexte 15 Os 72/88 Entscheidungstext OGH 02.08.1988 15 Os 72/88 Veröff: SSt 59/52 European Ca... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 20.Oktober 1952 geborene Josef R*** und der am 3.März 1962 geborene Andreas S*** (I./) des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143, zweiter Fall, StGB und (II./) des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 Z 1 WaffenG schuldig erkannt und gemäß dem ersten Strafsatz des § 143 StGB unter Bedachtnahme auf § 28 StGB zu Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar R*** unter Anwendung auch des § 39 StGB in der Dauer von siebzehn Jahr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (u.a.) 1. der nunmehr 51-jährige Bundesbeamte Dipl.Ing. Reinhold D*** (zu A/II/3 und C/) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 1 StGB und, insoweit als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB, nach § 304 Abs 2 StGB, 2. der nunmehr 64-jährige (pensionierte) Bundesbeamte Dipl.Ing. Otto P*** (zu A/I/4 und C/) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB, teils als Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.September 1950 geborene Ernst R*** zu A/ des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a FinStrG sowie zu D/ und H/ (die Bezeichnung der Schuldspruchfakten folgt der auch andere Angeklagte betreffenden Anklageschrift) des Vergehens nach dem § 24 Abs. 1 lit a und lit b DevG, teilweise als Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB, schuldig erkannt. Demnach hat er in den Jahren 1978 bis ... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.Juli 1927 geborene Mag.pharm. Dr. med. Friedrich B*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB. und des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB., in beiden Fällen als Anstifter nach § 12, zweiter Fall, StGB., schuldig erkannt worden. Nach dem Schuldspruch wegen Betrugs hat er als persönlich haftender Gesellschafter der O*** KG. in Graz, deren Geschäfte er alleinverantwortlich führte, (gewerbsmä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der maledivianische Staatsbürger Manickam S*** (zu 1) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG und (zu 2) des Finanzvergehens des versuchten Schmuggels nach §§ "15 StGB" (richtig: 13 FinStrG), 35 Abs. 1 FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er am 10.September 1987 in Graz-Thalerhof (zu 1) anläßlich seiner Einreise mit dem Flugzeug von Zürich mit Zwischenlandung in Wien-Schwechat den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgif... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in Rechtskraft erwachsene Entscheidungen bezüglich anderer Angeklagten enthält, wurden Hans K*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall StGB, teils als Beteiligter nach § 12 (zu ergänzen: dritter Fall) StGB, und Hans H*** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 12 (zu ergänzen: dritter Fall), 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Dem Angeklagten Hans K*** liegt laut Punkt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: Kurt Friedrich C*** jun (zu A/I/1 und 2 des Urteilssatzes) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und b FinStrG und (zu A/II/1 und 2) des Finanzvergehens des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabak- und Branntweinmonopols nach § 44 Abs 1 lit c FinStrG; Kurt C*** sen (zu A/I/1 und B/2 in bezug auf A/I/2) des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Sc... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Goran K*** war bereits im ersten Rechtsgang mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 8.April 1987, GZ 11 Vr 4275/86-26, unter anderem schuldig erkannt worden, am 10.Dezember (im nunmehr angefochtenen Urteil zufolge eines offenkundigen Schreibfehlers: 10.Feber) 1986 in Graz gewerbsmäßig versucht zu haben, in fünf an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel verübten Angriffen fremde bewegliche Sachen unbekannten... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Josef R*** gegen das angefochtene Urteil, mit dem er wegen der Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4 und 129 Z 1 StGB (I.) sowie der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 erster und letzter Fall StGB (II.) schuldig erkannt wurde, ist vom Obersten Gerichtshof bereits bei der nichtöffentlichen Beratung mit dem Beschluß vom 10.November... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §209
Rechtssatz: Die Verführung eines bisher nicht mit gleichgeschlechtlicher Unzucht in Berührung gekommenen Jugendlichen stellt einen Erschwerungsgrund dar. Entscheidungstexte 15 Os 152/87 Entscheidungstext OGH 24.11.1987 15 Os 152/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0091018 ... mehr lesen...
Gründe: Helmut S***, Friedrich S*** und Franz H*** wurden des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19.April 1986 in Lebring gemeinsam mit einer unbekannten Person den Josef M*** dadurch, daß Friedrich S*** und Franz H*** sowie der unbekannte Dritte ihn festhielten und Helmut S*** ihm mehrere Faustschläge versetzte, vorsätzlich am Körper verletzt haben (Verlust zweier Schneidezähne, Nasenbeinbruch, Kopfprellung sowi... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1
Rechtssatz: Da Straftaten derselben Art auch innerhalb eines kurzen Zeitraumes wiederholt werden können, ist der Fortsetzung durch längere Zeit erschwerende Wirkung nicht von vornherein abzusprechen. Entscheidungstexte 14 Os 127/87 Entscheidungstext OGH 28.10.1987 14 Os 127/87 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1
Rechtssatz: Da Straftaten derselben Art auch innerhalb eines kurzen Zeitraumes wiederholt werden können, ist der Fortsetzung durch längere Zeit erschwerende Wirkung nicht von vornherein abzusprechen. Entscheidungstexte 14 Os 127/87 Entscheidungstext OGH 28.10.1987 14 Os 127/87 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Oktober 1964 geborene Robert W***, der am 8. März 1967 geborene Maximilian P***, der am 24.April 1965 geborene Robert S***, der am 16.September 1965 geborene Frank Leonhard K*** und der am 26.September 1963 geborene Hans Peter O*** wurden der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster Fall, S***, K*** und O*** auch dritter Fall, StGB sowie des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2, 130, v... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.März 1949 geborene beschäftigungslose Karl K*** ist auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die bezügliche Hauptfrage stimmeneinhellig bejaht hatten, des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 23.Mai 1986 in Wien durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwendung einer Waffe Christine K*** 1.500 S Bargeld mit dem Vorsatz weggenommen, sich unrechtmäßig zu bereichern, i... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z6
Rechtssatz: Heimtücke setzt, anders als ein Vertrauensbruch, keineswegs eine besondere, mit einer oft verständlichen Fehleinschätzung der Täterpersönlichkeit verbundene Beziehung des Opfers zum Täter voraus. Entscheidungstexte 13 Os 111/87 Entscheidungstext OGH 17.09.1987 13 Os 111/87 15 Os 104/95 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z6
Rechtssatz: Heimtücke setzt, anders als ein Vertrauensbruch, keineswegs eine besondere, mit einer oft verständlichen Fehleinschätzung der Täterpersönlichkeit verbundene Beziehung des Opfers zum Täter voraus. Entscheidungstexte 13 Os 111/87 Entscheidungstext OGH 17.09.1987 13 Os 111/87 15 Os 104/95 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten Josef S*** wegen des ihm zur Last liegenden Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 1 (einem) Jahr, wobei es diese Strafe gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachsah. Bei der Strafbemessung wertete es als erschwerend, daß der Angeklagte seine Stieftochter sexuell mißbraucht hat; als mildernd hielt es dem A... mehr lesen...
Gründe: Bereits bei einer nichtöffentlichen Beratung wurde die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das bekämpfte Urteil, mit dem er wegen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 1, 86 StGB (Versetzen eines Schlages mit einer Baustellenlatte gegen den
Kopf: des Josef H***, was dessen Tod zur Folge hatte) schuldig gesprochen worden war, mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 26.Mai 1987, GZ 15 Os 66/87-6, zurückgewiesen. Gegenstand... mehr lesen...
Gründe: Das Geschwornengericht verurteilte den Angeklagten Werner S*** wegen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB nach der letztangeführten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe von 12 (zwölf) Jahren. Dabei wertete es als erschwerend das durch 8 einschlägige Vorstrafen getrübte Vorleben, den raschen Rückfall sowie das Zufügen einer lebensgefährlichen Verletzung und das Verhalten des Angeklagten nach der Tat (Verhinderung sofortiger Hilfeleistung), als milder... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Mario N*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB. (1) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB. (2) schuldig erkannt worden war, wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 7.Mai 1987, GZ 13 Os 53/87-8, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, bei einer nichtöffentlichen Beratung zurück... mehr lesen...