Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z2
Rechtssatz: Ein rascher Rückfall ist dem Täter nicht nur dann anzulasten, wenn der Rückfall im Verhältnis auf das Ende eines vorangegangenen Strafvollzuges rasch erfolgte, sondern (obgleich mit relativ etwas geringerem Schuldgehalt) auch schon dann, wenn das in Bezug auf den Zeitpunkt des letzten Strafausspruchs gegen ihn der Fall war. Entscheidungstexte 15 Os 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde - neben zwei weiteren Angeklagten - der 37-jährige Peter Stefan J*** (zu I/) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB sowie überdies (zu II/) des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 2, 130 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 143 erster Strafsatz StGB zu einer Frei... mehr lesen...
Gründe: Marian S***, Johann P*** und Josef U*** wurden des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit a und b FinStrG, zum Teil als Beteiligte nach § 11 (zweiter bzw dritter Fall) FinStrG schuldig erkannt. Gegenstand dieses Schuldspruchs sind insgesamt 8 Schmuggelfahrten im Zeitraum vom 6.Oktober bis 22.Dezember 1986, bei welchen in präparierten Treibstofftanks von LKW-Zügen insgesamt 2.125 kg Silber, worauf Eingangsabgaben von 431.375... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StPO §281 Abs1 Z11 Fall2
Rechtssatz: Der Hinweis auf eine Mehrzahl einschlägiger Vorstrafen, die dadurch bewirkte Erfüllung der formalen Voraussetzungen des § 39 StGB und den raschen Rückfall verstößt keineswegs gegen das Verbot der Mehrfachverwertung von Strafzumessungsgründen (Z 11 zweiter Anwendungsfall), weil solche Umstände die Schuld des Angeklagten im Rahmen des Erschwerungsgrundes nach §§ 33 Z 2 StGB durchaus unterschie... mehr lesen...
Gründe: Manfred K*** wurde des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wörgl fremde bewegliche Sachen in einem 25.000 S nicht übersteigenden Wert nachgenannten Personen durch Einbruch in ein Gebäude mit dem Vorsatz wegzunehmen versucht, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar: 1. am 31.Mai 1989 dem Rudolf H*** durch Einschlagen eines Küchenfensters des Restaurants "P***" vorzufin... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StPO §281 Abs1 Z11 Fall2
Rechtssatz: Der Hinweis auf eine Mehrzahl einschlägiger Vorstrafen, die dadurch bewirkte Erfüllung der formalen Voraussetzungen des § 39 StGB und den raschen Rückfall verstößt keineswegs gegen das Verbot der Mehrfachverwertung von Strafzumessungsgründen (Z 11 zweiter Anwendungsfall), weil solche Umstände die Schuld des Angeklagten im Rahmen des Erschwerungsgrundes nach §§ 33 Z 2 StGB durchaus unterschie... mehr lesen...
Gründe: Die am 23.August 1952 geborene frühere Vertragsbedienstete der Post- und Telegraphendirektion für Steiermark Elisabeth Z*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie von Juni 1988 bis 24. Jänner 1989 als im Postamt Graz-Puntigam tätige Kartiererin mit dem Vorsatz, den Staat an seinem Recht auf bestimmungsgemäße Beförderung von Briefsendungen zu schädigen, ihre Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33StGB §302 Abs1
Rechtssatz: Bei einem aus Gewinnsucht verübten Mißbrauch der Amtsgewalt (§ 302 Abs 1 StGB) ist der Umstand, daß die Schadenshöhe sich jener Grenze nähert, die bei den Vermögensdelikten qualifizierend wirkt, erschwerend. Entscheidungstexte 13 Os 141/89 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 13 Os 141/89 ... mehr lesen...
Gründe: Der 37-jährige Peter P*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu A/) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (zu B/) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 24.Feber 1989 A/ in Knittelfeld den Klaus P*** durch Versetzen von zahlreichen Schlägen mit einem Maurerschlegel gegen dessen
Kopf: und Körper vorsätzlich getötet; B/ in Kleinlobming dadurch, daß er dem Bankangestellten Peter D**... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 49-jährige Gendarmeriebeamte Johann G*** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 7.Jänner 1989 in Weißenbach seine Ehefrau Anna G*** dadurch, daß er ihr mit einer Pistole der Marke Walther PP Kal. 7,65 mm in die Brust schoß, vorsätzlich getötet zu haben. Die Geschwornen hatten die (anklagekonforme) Hauptfrage nach dem Verbrechen des Mordes stimmen... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z5
Rechtssatz: Die Ermordung eines Freundes, nur weil dieser ein Raubvorhaben entdeckt hat und dieses verhindern will, erfolgt aus einem besonders verwerflichen Beweggrund. Entscheidungstexte 16 Os 51/89 Entscheidungstext OGH 15.12.1989 16 Os 51/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z5
Rechtssatz: Die Ermordung eines Freundes, nur weil dieser ein Raubvorhaben entdeckt hat und dieses verhindern will, erfolgt aus einem besonders verwerflichen Beweggrund. Entscheidungstexte 16 Os 51/89 Entscheidungstext OGH 15.12.1989 16 Os 51/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 27-jährige Hilfsarbeiter Manfred C*** und der 42-jährige Sozialrentner Eduard B*** wurden des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach haben sie durch Einsteigen in den Lagerplatz der Firma B*** Gesellschaft mbH. in Neunkirchen zusammen mit dem gesondert verfolgten Jugendlichen Martin P*** am 18. Februar 1989 eine Lastkraftwagenschneekette und drei Autokühler (Gesamtwert 2.000 S), noch am selben Tag Manfred... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §206StGB §207StGB §212
Rechtssatz: Da die Altersgrenze des § 207 StGB bei vierzehn und die des § 212 StGB bei neunzehn Jahren liegt, ist das "zarte Alter" eines erst sechsjährigen Opfers erschwerend (keine unzulässige "Doppelverwertung"). Entscheidungstexte 12 Os 106/89 Entscheidungstext OGH 09.11.1989 12 Os 106/89 13 Os ... mehr lesen...
Gründe: Der am 8.Mai 1962 geborene Helmut Josef V*** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er im Sommer 1987 in Zurndorf die seiner Aufsicht unterstehende sechsjährige Sandra P*** unter Ausnützung seiner Stellung auf andere Weise als durch Beischlaf dadurch zur Unzucht mißbraucht hat, daß er an der entblößten Scheide des Kindes leckte. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alexander O*** und Wolfgang S*** aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die für jeden der beiden Angeklagten anklagekonform gestellte Hauptfrage jeweils einstimmig bejaht (und bei Wolfgang S*** die Zusatzfrage nach entschuldigendem Notstand mehrheitlich im Verhältnis 2 : 6 Stimmen verneint) hatten, des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB, Wolfgang S*** als Beteiligter nach § 12 dritter Fall ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.September 1970 geborene Damir P*** (zu A/ und B/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 3, 130 sowie § 15 StGB, (zu C/ und D/) des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1, 2 und 3 sowie § 15 StGB, (zu E/) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB und (zu F/) des Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §33
Rechtssatz: Die Tatbegehung während einer Probezeit kommt sehr wohl als innerhalb des Bereichs der Strafzumessungs-Schuld (§ 32 StGB) bedeutsamer Umstand in Betracht, weil die trotz der vorausgegangenen Konfrontation mit einem Strafübel neuerliche Tatbegehung im allgemeinen eine besondere Nachhaltigkeit der wertwidrigen Einstellung des Täters indiziert, die im Einzelfall durchaus eine (mit Berufung bekämpfbare) ergänzende Wertung... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §71
Rechtssatz: In der bei mehreren (Vorverurteilungen) Verurteilungen zutage tretenden Neigung des Täters, in Konfliktfällen seinen Willen mit Gewalt durchzusetzen, liegt ein für die jeweilige Tatbegehung zumindest mitkausaler gleicher Charaktermangel (§ 71 dritter Fall StGB), der auch beim unbefugten Besitz einer verbotenen Waffe eine Rolle spielen kann, wobei die Entscheidung darüber im Einzelfall jeweils als Tatfrage n... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §71
Rechtssatz: In der bei mehreren (Vorverurteilungen) Verurteilungen zutage tretenden Neigung des Täters, in Konfliktfällen seinen Willen mit Gewalt durchzusetzen, liegt ein für die jeweilige Tatbegehung zumindest mitkausaler gleicher Charaktermangel (§ 71 dritter Fall StGB), der auch beim unbefugten Besitz einer verbotenen Waffe eine Rolle spielen kann, wobei die Entscheidung darüber im Einzelfall jeweils als Tatfrage n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Andreas T*** und dessen Bruder Wolfgang T*** (A.) des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB sowie (B.) des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach Abs 1 und 2, Wolfgang T*** auch nach Abs 3 erster Fall, des § 136 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 18.April 1989 im einverständlichen Zusammenwirken (zu A.) in Erlach fremde bewegliche Sachen, nämlich 10.000 S Bargeld, dem Lorenz K*** durch Einbruch un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde Claes A*** der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB und des Diebstahls, teils durch Einbruch, nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Nur den Schuldspruch wegen Mordes bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 345 Abs. 1 Z 6, 8, 9 und 12 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der keine Berechtigung zukommt. Laut Punkt A/ des Urteilssatzes hat der Beschwerdeführer am 6. Juli 1988 in Wien Ingeborg L*** dad... mehr lesen...
Gründe: In das gegen den am 10.Jänner 1935 geborenen Kaufmann Erwin M*** auf Grund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 13.März 1987 zunächst nur wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB geführte Strafverfahren wurden in der Folge mehrere Nachtragsanzeigen (ON 27, 28, 36, 41, 45=51, 56) wegen allenfalls betrügerischer Aufnahme von (weiteren) Darlehen einbezogen und in der Hauptverhandlung zum ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z3
Rechtssatz: Eine Verführung (Verleitung) eines anderen zur Tat ist dann nicht gesondert als erschwerend zu werten, wenn gerade darin der ausschließliche Schuldvorwurf liegt. Entscheidungstexte 16 Os 1/89 Entscheidungstext OGH 21.04.1989 16 Os 1/89 14 Os 51/91 Entscheidungstext OGH 02.07.1991 14 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z3
Rechtssatz: Eine Verführung (Verleitung) eines anderen zur Tat ist dann nicht gesondert als erschwerend zu werten, wenn gerade darin der ausschließliche Schuldvorwurf liegt. Entscheidungstexte 16 Os 1/89 Entscheidungstext OGH 21.04.1989 16 Os 1/89 14 Os 51/91 Entscheidungstext OGH 02.07.1991 14 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurden der 47-jährige Ing. Karl H*** und der 37-jährige Ing. Hans Ulrich T*** (zu I.) des (Finanz-)Vergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a (Abs. 3 lit. b) FinStrG und (zu II.) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 (§ 161 Abs. 1) StGB schuldig erkannt. Danach haben sie in Weikersdorf als geschäftsführende Gesellschafter der R*** Bausystem GesmbH (zu I.) am 10. Dezember 1985 im einverständlichen Z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde der am 4.Dezember 1966 geborene Mario D*** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 19.April 1988 in Wien (die am 10. April 1908 geborene) Ida G*** durch Versetzen von zahlreichen Faustschlägen ins Gesicht sowie von Messerstichen in den Hals und in die Brust vorsätzlich getötet hat. Rechtliche Beurteilung Dieser Schuldsp... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z6StGB §34 Z1
Rechtssatz: Die besondere Brutalität der Tathandlung ist auch bei einem unter dem Einfluß eines abnormen Geisteszustandes (§ 34 Z 1 zweiter Fall StGB) handelnden Straftäter erschwerend, weil § 33 Z 6 StGB insoweit primär auf den (gesteigerten) Unwert des äußeren Tatablaufs abstellt, den der Täter unabhängig von seiner psychischen Verfassung zur Tatzeit gegen sich gelten lassen muß. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z6StGB §34 Z1
Rechtssatz: Die besondere Brutalität der Tathandlung ist auch bei einem unter dem Einfluß eines abnormen Geisteszustandes (§ 34 Z 1 zweiter Fall StGB) handelnden Straftäter erschwerend, weil § 33 Z 6 StGB insoweit primär auf den (gesteigerten) Unwert des äußeren Tatablaufs abstellt, den der Täter unabhängig von seiner psychischen Verfassung zur Tatzeit gegen sich gelten lassen muß. Entscheidungst... mehr lesen...
Gründe: Der am 29.Mai 1960 geborene, beschäftigungslose Autospengler Günter G*** wurde des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Seine der Mittäterschaft angeklagte Begleiterin, die 24-jährige Aushilfskellnerin Andrea T***, wurde unangefochten wegen des Verbrechens des räuberischen (schweren) Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z. 1, 131, erster Fall, StGB. verurteilt. Nach dem Wahrspruch der Geschwornen hat Günter G*** am 23.J... mehr lesen...