Norm: StGB §33
Rechtssatz: Schwangerschaft des Mordopfers erschwerend (vgl § 98 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 128/86 Entscheidungstext OGH 09.10.1986 13 Os 128/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0091157 Dokumentnummer JJR_19861009_OGH0002_0130OS00128_8600000_001 mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Michael C*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er und der Angeklagte Karl B*** des Verbrechens der (schweren) Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1, 85 Z. 3 StGB (1 a) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (1 b und c) und der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z. 7 StGB schuldig erkannt worden waren, wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 18... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt wurde, wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 20.August 1986, 13 Os 109/86-6, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, bei einer nichtöffentlichen Beratung zurückgewiesen. Gegenstand des Gerichts... mehr lesen...
Gründe: Die österreichischen Staatsangehörigen Kurt N*** und Manfred P*** und der türkische Staatsangehörige Cem K*** wurden schuldig erkannt des Vergehens der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (A) und des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch und des Bandendiebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 2, 129 Z. 2 und 130 StGB - hier K*** als Anstifter und Gehilfe, was aber zufolge § 12 StGB (Einheitstäterschaft) gleichgültig ist (B) - sowie Cem K*** des Verg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Erwin W*** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach §§ 28, 207 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Bei deren Bemessung waren das Zusammentreffen eines Verbrechens mit zwei Vergehen und die Wiederholung des... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z6
Rechtssatz: Grausamkeit des Handelns beim Mord wird nicht schon vom Tatbestand des § 75 StGB erfasst, sodass deren Wertung als besondere Strafzumessungstatsache nicht gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt. Entscheidungstexte 9 Os 101/86 Entscheidungstext OGH 10.09.1986 9 Os 101/86 14 Os 16/89 Entsch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter K*** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 6. September 1985 in Bruckneudorf (seine Ehefrau) Anna K*** dadurch vorsätzlich getötet hat, daß er mit einem Messerbajonett in Dolchform mit zweischneidiger, spitz zulaufender, 43,5 cm langer Klinge vorerst der vor ihm flüchtenden Frau zumindest vier wuchtige Hiebe gegen den
Kopf: und den Nacken sowie gegen die Rückenpartie versetzte und sodann der schwerst... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z6
Rechtssatz: Grausamkeit des Handelns beim Mord wird nicht schon vom Tatbestand des § 75 StGB erfasst, sodass deren Wertung als besondere Strafzumessungstatsache nicht gegen das Doppelverwertungsverbot verstößt. Entscheidungstexte 9 Os 101/86 Entscheidungstext OGH 10.09.1986 9 Os 101/86 14 Os 16/89 Entsch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.März 1969 geborene Maurerlehrling Joachim Hermann KIS des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs. 1, 86 StGB (A des Urteilsspruches) und des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (B) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 13. September 1985 in Salzburg (A) Alois T*** (jun.) durch Versetzen eines heftigen Faustschlages gegen den
Kopf: , wodurch T*** sogleich das Bewußtsein verlor und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottlieb L***-T*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 18. Dezember 1985 in Wien fremde bewegliche Sachen, und zwar ein Diktiergerät sowie weiteres verwertbares Diebsgut und Bargeld, Berechtigten der I***-W***-P***-Ges.m.b.H. durch Einbruch in deren Geschäftslokal mit dem Vorsatz wegzunehmen versuchte, sich durch die Sachzueignung unrech... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Dr. Friedrich Wilhelm K*** wurde mit dem angefochtenen Urteil auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (zu 1.) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und (zu 2.) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. b WaffenG schuldig erkannt; er wurde hiefür nach §§ 28, 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 20 (zwanzig) Jahren verurteilt; weiters wurde gemäß § 21 Abs. 2 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet und gemäß § 26 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 27.Oktober 1932 geborene Maria B*** des Verbrechens des "gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z. 3, 128 Abs. 2, 130 zweiter Fall StGB" (S. 348) schuldig erkannt und nach § 128 Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, wobei ihr - trotz Inhaftnahme durch Polizeiorgane schon am 8.Oktober 1984, 13 Uhr (s.S. 9, 32, 33) - die Vorhaft (erst) ab 10.Oktober 1984, 13,15 Uhr (bis 16.November 1984, 14,15 U... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.November 1961 geborene Angeklagte Andreas Markus S***-Ö***, geborener P*** (zu I/1. bis 3.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB; (zu I/4.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 2, 86 StGB; (zu II) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB; (zu III) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit a und b WaffG und (zu IV) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Hermann W*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5.Juli 1985 in Klagenfurt versucht hat, Franziska P*** mit Gewalt, nämlich dadurch, daß er sie am Hals erfaßte, würgte und ihr Ohrfeigen versetzte, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 4, 5, 9 lit. b und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestüt... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem sie des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB verurteilt wurden, hat der Oberste Gerichtshof bereits mit dem in nichtöffentlicher Sitzung gefaßten Beschluß vom 23.April 1986, GZ 9 Os 64/86-6, dem der für den Schuldspruch maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, zurückgewiesen. Beim Gerichtstag war also nur mehr über die Berufungen der Angeklagten zu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinz Konrad S*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von neun Monaten verurteilt. Dabei wertete das Schöffengericht als erschwerend die beiden einschlägigen Vorstrafen, mildernd nichts. Die vom Angeklagten gegen den Schuldspruch erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wurde mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 20.März... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte (unter anderen) die Angeklagten Peter M***, Friedrich K*** und Attila M*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 und Z 3, 128 Abs. 2, 130 zweiter Fall StGB, M*** darüber hinaus teilweise auch als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, schuldig und verurteilte sie hiefür nach § 128 Abs. 2 StGB zu Freiheitsstrafen, und zwar Peter M*** zu 2 1/2 (zweieinhalb) Jahren, Friedrich K*** zu 18 (ac... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Helmut F*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (begangen im Frühjahr und Sommer 1983 in drei Angriffen mit einem Gesamtschaden von ca. 155.000 S) schuldig erkannt wurde, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 16.April 1986, GZ 9 Os 35/86-6, dem auch der nähere Sachverhalt zu entnehmen ist, schon in nichtöffentlicher Sitzung zurückgew... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §33 Z1
Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Delikt bildet die Wiederholung der Einzelakte keinen Erschwerungsumstand. Entscheidungstexte 11 Os 61/86 Entscheidungstext OGH 29.04.1986 11 Os 61/86 13 Os 109/90 Entscheidungstext OGH 12.06.1991 13 Os 109/90 Beisatz: Wohl aber die Fortsetzung der Tat durch längere Zei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Dezember 1950 geborene beschäftigungslose Fritz K*** des Verbrechens nach dem § 12 Abs 1 SuchtgiftG und des Vergehens nach dem § 16 Abs 1 SuchtgiftG schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift A) in einer großen Menge in Verkehr gesetzt zu haben, indem er 1./ in der Zeit von Juli bis Oktober 1985 dem gesondert verfolgten Robert K*** insgesamt zumindest 20 Gramm Heroin und 2./ im Ok... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - neben anderen Angeklagten - der Angeklagte Peter S*** des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG, § 12 StGB (A/I/6-8, 14, 15 und II des Urteilsspruches) sowie des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 1 SuchtgiftG (C/III des Urteilsspruches) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Mit einer auf die Z 10 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft der Angeklagte S*** lediglich den Schuldspruch zu Punkt ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §33 Z1
Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Delikt bildet die Wiederholung der Einzelakte keinen Erschwerungsumstand. Entscheidungstexte 11 Os 61/86 Entscheidungstext OGH 29.04.1986 11 Os 61/86 13 Os 109/90 Entscheidungstext OGH 12.06.1991 13 Os 109/90 Beisatz: Wohl aber die Fortsetzung der Tat durch längere Zei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred Norbert G*** des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht vom 27. auf den 28.Juli 1985 in Linz in Gesellschaft eines Unbekannten als Beteiligten (§ 12 StGB) eine fremde bewegliche Sache in einem 5.000 S übersteigenden Wert, nämlich einen Teppich im Wert von 19.900 S Verfügungsberechtigten der E*** G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Michael G*** des Verbrechens der Veruntreuung als Beteiligter nach § 12, zweiter Fall, 133 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem zweiten Strafsatz des § 133 Abs. 2 StGB zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bei der Strafbemessung war erschwerend die Bestimmung der Gabriele P*** zur Straftat sowie die auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden, auch rückfallbegründenden V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden) angefochtenen Urteil wurden der am 14.Feber 1966 geborene Gerd G*** und die am 29.Jänner 1966 geborene Ruth L*** im zweiten Rechtsgang des (am 5.Juli 1984 begangenen) Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Über sie wurden vom Geschwornengericht hiefür nach §§ 41, 143 erster Strafsatz StGB unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das (auf... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Peter N*** gegen das angefochtene Urteil, mit welchem er sowie der Angeklagte Alfred U*** des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 und Abs 3 letzter Fall StGB (in bezug auf einen HiFi-Turm mit zwei Lautsprecherboxen sowie zwei Autokassettenrecorder in einem 5.000 S übersteigenden Gesamtwert) schuldig erkannt worden waren, wurde mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom... mehr lesen...
Norm: StGB §33StGB §34 Z9
Rechtssatz: Vertrauensbruch durch Benützen anvertrauter Wohnungsschlüssel zu Diebstählen ist erschwerend, von einer verlockenden Gelegenheit kann dabei nicht die Rede sein. Entscheidungstexte 9 Os 50/86 Entscheidungstext OGH 26.03.1986 9 Os 50/86 12 Os 69/87 Entscheidungstext OGH 11.06.1987 12 ... mehr lesen...
Gründe: Friedrich W*** und Othmar T*** wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster, zweiter und dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Sie haben am 7.Dezember 1984 in Innsbruck in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Oskar N*** dadurch, daß sie ihm den Anorak teilweise vom Leib rissen, mit den Fäusten auf ihn einschlugen, W*** mehrmals mit einer Eisenstange auf seinen
Kopf: und auf seinen Rücken schlug, wo... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §34
Rechtssatz: Das längere Zurückliegen einschlägiger Vorstrafen ist kein Milderungsgrund, lediglich als erschwerend zu wertende einschlägige Vorstrafen können durch Zeitablauf an Bedeutung verlieren (vgl auch § 39 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 22/86 Entscheidungstext OGH 13.03.1986 13 Os 22/86 10 Os 55/... mehr lesen...
Gründe: Hans Christian L*** wurde des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB (A I und II; Beute: 8.000 S) sowie des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (B I und II; Betrugsschaden: 20.000 S) schuldig erkannt. Er wurde hiefür sowie unter Festsetzung gemäß § 46 Abs 4 JGG. der Strafen für die in den Urteilen des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 16. Dezember 1982, GZ 4 Vr 2920/82-68, (Verbrechen... mehr lesen...