Norm
StGB §146 A3Rechtssatz
Eine Täuschung kann auch durch konkludentes Handeln begangen werden; maßgebend ist hiebei, welcher bestimmte irreführende Erklärungswert dem Verhalten des Täters nach der Verkehrsanschauung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0094295Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.01.2018