RS OGH 1989/9/8 11Os85/89, 15Os63/07i, 11Os63/17z, 11Os64/17x

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Veröffentlicht am 08.09.1989
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Norm

StGB §146 A3

Rechtssatz

Eine Täuschung kann auch durch konkludentes Handeln begangen werden; maßgebend ist hiebei, welcher bestimmte irreführende Erklärungswert dem Verhalten des Täters nach der Verkehrsanschauung zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0094295

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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