RS OGH 1990/4/4 9ObA84/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.04.1990
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Norm

ABGB §914 I
StGB §146 G

Rechtssatz

Nicht gestützt im Vertrauen auf den objektiven Erklärungswert ist ein Vertragspartner, der den anderen bewußt im unklaren über den Inhalt einer Erklärung läßt und aus dessen Irrtum Vorteile für seine Rechtsposition ableiten will.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0017792

Dokumentnummer

JJR_19900404_OGH0002_009OBA00084_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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