Norm
ABGB §914 IRechtssatz
Nicht gestützt im Vertrauen auf den objektiven Erklärungswert ist ein Vertragspartner, der den anderen bewußt im unklaren über den Inhalt einer Erklärung läßt und aus dessen Irrtum Vorteile für seine Rechtsposition ableiten will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0017792Dokumentnummer
JJR_19900404_OGH0002_009OBA00084_9000000_001