RS Vwgh 2005/6/22 2001/12/0062

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Veröffentlicht am 22.06.2005
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Rechtssatz

Ein öffentliches Interesse im Sinne des § 12 Abs. 3 GehG 1956 kann auch darin erblickt werden, dass ein Lehrer seinen Schülern jenes (praxisbezogene) Wissen vermittelt, das er im Rahmen eines Studiums oder einer Vortätigkeit erworben hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 3. März 1980, Zl. 1929/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001120062.X02

Im RIS seit

02.08.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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