Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs3;Rechtssatz
Ein öffentliches Interesse im Sinne des § 12 Abs. 3 GehG 1956 kann auch darin erblickt werden, dass ein Lehrer seinen Schülern jenes (praxisbezogene) Wissen vermittelt, das er im Rahmen eines Studiums oder einer Vortätigkeit erworben hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom 3. März 1980, Zl. 1929/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001120062.X02Im RIS seit
02.08.2005