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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/12/0001 E 21. Jänner 1998 RS 1Stammrechtssatz
Aus der Tatsache der Nichtanrechnung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen Dienstverhältnis ist kein Ausschluß dieser Möglichkeit für die Anrechnung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis vorgesehen (Hinweis E 29.9.1993, 92/12/0107). Es ist also jedenfalls geboten, in einem Verfahren nach § 12 Abs 3 GehG - selbst wenn vorher nach § 26 Abs 3 VBG hinsichtlich der Vollanrechnung negativ entschieden worden sein sollte - ein entsprechendes Verwaltungsverfahren durchzuführen, das aber mangels Konkretisierung des Tatbestandes des § 12 Abs 3 GehG nicht vor dem Beginn des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses des Beamten erfolgen kann (Hinweis E 18.5.1981, 383/80; E 22.10.1997, 96/12/0218).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000120237.X01Im RIS seit
12.11.2003Zuletzt aktualisiert am
22.07.2008