RS OGH 1978/6/27 4Ob21/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1978
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Norm

ABGB §696
ABGB §897
ABGB §1162 IV
AngG §27 A2

Rechtssatz

Die Überflüssige Beisetzung einer "Rechtsbedingung" bei einem bedingungsfeindlichen Rechtsgeschäft ist unschädlich und macht dieses nicht rechtsunwirksam ( hier: Ausspruch einer zweiten Entlassung für den Fall, daß die erste das Dienstverhältnis nicht schon rechtswirksam beendet haben sollte ).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 21/78
    Entscheidungstext OGH 27.06.1978 4 Ob 21/78

Schlagworte

SW: Angestellte, Entlassungserklärung, Erklärung, Wirksamkeit, Unwirksamkeit, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012679

Dokumentnummer

JJR_19780627_OGH0002_0040OB00021_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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