Norm
ABGB §1162 IIRechtssatz
Bei der Entlassungserklärung ist eine bestimmte Form, insbesondere der Gebrauch bestimmter Wörter oder Redewendungen, zu ihrer Wirksamkeit nicht erforderlich. Ob die Erklärung tatsächlich eine sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses herbeiführen soll, ist auch unter Berücksichtigung der Umstände, die zur Erklärung führten oder sonst für ihre Bedeutung von Belang sind, zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0021587Dokumentnummer
JJR_19770517_OGH0002_0040OB00075_7700000_001