Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die in der Revision allein aufgeworfene Frage der Wertung des Gesamtverhaltens des Klägers als vorzeitigen Austritt zutreffend gelöst (vgl. DRda 1986/22). Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in § 52 Abs. 2 ZPO begründet. Anmerkung E12622 Europe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den feststellungswidrigen Ausführungen der Revision ist folgendes entgegenzuhalten: Der Beklagte sagte zum Kläger im August 1985, daß es "möglich sein werde", dem Kläger zwecks Montage der ihm vom Beklagten gelieferten Innenausstattung seiner Pension nach Fertigstellung des Auftrages im Hotel "Bergland" (in Form eines Zeitausgleiches mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, welche eine gebürtige Philippinin ist und die deutsche Sprache im Wort nur mangelhaft und in der Schrift überhaupt nicht beherrscht, war bei der Beklagten seit 4. März 1981 als Stubenmädchen beschäftigt. Mit der Behauptung, sie habe mit Schreiben vom 15. November 1984 ihren berechtigten Austritt erklärt, begehrte sie letztlich den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von S 35.150,50 brutto sA an Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Nachdem sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der Behauptung, sie sei trotz ihrer Schwangerschaft vom Beklagten ungerechtfertigt entlassen worden, begehrt die Klägerin den der Höhe nach nicht mehr bestrittenen Betrag von S 30.040 brutto sA abzüglich S 17.000 netto und die Feststellung, daß ihr Arbeitsverhältnis über den 12. August 1986 hinaus fortbestehe. Der Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Die Klägerin habe am 11. August 1986 ihre persönlichen Gegenstände aus dem Geschäftslokal entfernt un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteils ist zutreffend, so daß es genügt, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung stützt sich auf die §§ 41 und 50 ZPO. Anmerkung E12385 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:009OBA00150.87.1104.000 Dokumentnummer JJT_19871104_OGH0002_009OBA00150_8700000_0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des angefochtenen Urteils ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet. Anmerkung E12151 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:009OBA00112.87.1021.000 Dokumentnummer JJT_19871021_OGH0002_009OBA00112_8700... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAb
Rechtssatz: Ein Dienstnehmer, der zwar selbst keine Konkurrenzgeschäfte betreibt, aber dazu einen Dritten verleitet, setzt einen Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 541/87 Entscheidungstext OGH 07.10.1987 3 Ob 541/87 Veröff: WBl 1988,31 = GesRZ 1988,107 = RdW 1988,88 = MR 1988,20 (Korn) European Case L... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte übertrug dem Kläger mit Vereinbarung vom 11. Feburar 1985 ein Unternehmen, das sich mit dem Vertrieb von Pommes-frites befaßte, bestehend aus einem Exklusivvertriebsvertrag für Kärnten und Osttirol mit dem Verband ländlicher Genossenschaften in Niederösterreich (VLG), einem Fuhrpark und einem Kundenstock, und verpflichtete sich, sich für alle Zukunft im Rahmen seines Unternehmens nicht mehr mit dem Pommes-frites-Handel oder/und Vertrieb zu befasse... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1162 IVAngG §23 VII
Rechtssatz: Die Äußerung: "Zahle mir meine Abfertigung dann bist Du mich los" ist keine unbedingte, das Dienstverhältnis jedenfalls auflösende Erklärung, sondern ein Angebot zur Vertragsauflösung. Die Erwiderung des Arbeitgebers "Wenn Du meinst, dann gehst Du halt" ist im Zusammenhang mit der Bestätigung gegenüber einem Gewerkschaftsfunktionär, der Arbeitnehmer brauche nicht mehr zu erscheinen, und be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision wurde zwar an das seit 1. Jänner 1987 nicht mehr bestehende Arbeitsgericht Zell am See gerichtet und am letzten Tag der Revisionsfrist zur Post gegeben. Sie ist aber dennoch als rechtzeitig anzusehen, da sie sinngemäß als beim Bezirksgericht des maßgebenden Gerichtstagsortes angebracht angesehen werden kann (Kuderna ASGG 158 und 165). Diese Erwägungen gelten auch für die ebenfalls an das Arbeitsgericht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1. März 1977 als Maschinenarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 21. Mai 1984 erklärte er seinen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis, da er die Arbeit ohne Schaden an seiner Gesundheit nicht fortsetzen könne. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach unstrittigen Betrag von S 73.506,82 brutto sA an Abfertigung, anteiliger Weihnachtsremuneration, anteiligem Urlaubszuschuß, Urlaubsentschädigung und Treu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die in der Revision allein aufgeworfene Rechtsfrage, ob durch die Erklärungen der Streitteile vom 21.Juni 1985 und der abschließenden erläuternden Stellungnahme des Beklagten das zwischen ihnen bestandene Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Auflösung beendet wurde, wurde vom Berufungsgericht zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der rechtlichen Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuwei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAcKollV für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe Grazer Stadtwerke AG §164 litbKollV für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe Grazer Stadtwerke AG §164 litg
Rechtssatz: Ersucht der Dienstnehmer bei erstmaliger Trunkenheit im Dienst selbst um seine Ablöse und bemüht sich damit, die Gefahr von Folgen seines Dienstvergehens hintanzuhalten, spricht dies dafür, daß eine Wiederholung des Dienstvergehens zumindest in der Kündigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung ist zutreffend (vgl. Kuderna, Entlassungsrecht 88); es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen. Im übrigen geht die Rechtsrüge nicht von dem von den Vorinstanzen festgestellten Sachverhalt aus, wonach der Kläger im Zusammenspiel mit den Brüdern Z*** einen Antrag ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war in der Grazer Filiale der Beklagten seit 27. September 1971 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Am 25. April 1985 wurde sie entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei zu Unrecht erfolgt, verlangte sie von der Beklagten S 170.786,-- brutto sA an Abfertigung, Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung. Die Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Die Klägerin sei Alkoholikerin und sei schon mehrmals wegen alkoholbedingter Verfehlung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war 13 Jahre lang als Arbeiter im Werk der Beklagten in Hohenau mit einem Jahreseinkommen von netto S 220.000,-- beschäftigt. Der Kläger begehrt S 123.424 brutto samt Anhang an Kündigungsentschädigung, Abfertigung und anteiligen Sonderzahlungen und brachte vor, er sei auf Grund von unwahren Beschuldigungen seiner Arbeitskollegin Angela G***, er habe sie am 15.Jänner 1986 zu vergewaltigen versucht, entlassen worden. Tatsächlich habe sich der Vorfall ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutreffend ist, genügt es, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend sei bemerkt, daß die Revisionswerberin, soweit sie unterstellt, der Kläger habe im Bewußtsein seiner Alkoholisierung eine Ablöse abgelehnt, nicht von den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes ausgeht; legt man aber die Feststellungen der Vorinstanzen... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IAcAngG §26 II2
Rechtssatz: Die gemeinsame Postensuche des Arbeitgebers und Arbeitnehmers ist ein Verhalten, welches den Schluß auf eine übereinstimmend gewollte, mit jenem Zeitpunkt wirksame Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigt, zu dem es dem Arbeitnehmer gelungen ist, tatsächlich eine andere Stelle zu finden (§ 863 ABGB) (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei übernahm den Kläger, der vorher bei der Ö*** K*** Gesellschaft m.b.H. beschäftigt gewesen war, ab 1.3.1980 unter Wahrung aller aus diesem Dienstverhältnis erworbenen Rechte in ein Angestelltendienstverhältnis. Nachdem der Geschäftsführer der beklagten Partei, Dr. Edmund F***, im August oder Spetember 1981 eine vertrauliche Information erhalten hatte, daß der Kläger durch eine Tätigkeit für die Firma I*** das Konkurrenzverbot verletze, kündi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1.Oktober 1971 im Betrieb des Beklagten beschäftigt. Im Spätherbst 1982 erhob die Klägerin gegen den Beklagten die Scheidungsklage. Im Mai 1986 wurde die Ehe der Streitteile geschieden. Hiebei schlossen sie einen Vergleich über die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ab. Den Abfertigungsanspruch der Klägerin nahmen sie aus. Die Klägerin begehrt vom Beklagten 30.332 S brutto als Abfertigung aus der Beendigung des Dienstverhältnisses ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer, der wegen Gefährdung seiner Gesundheit durch die von ihm zu verrichtende Arbeit aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig austreten will, ist verpflichtet, den Arbeitgeber vor Ausübung des Austrittsrechts auf seine Gesundheitsgefährdung aufmerksam zu machen, es sei denn, dass diese Gefährdung dem Arbeitgeber ohnehin bekannt ist oder die Verweisung des Arbeitnehmers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Die Aufklärungspflicht des Arbeitnehmers über seinen Gesundheitszustand dem Arbeitgeber gegenüber kommt nur zum Tragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder die gesundheitliche Gefährdung durch Zuweisung einer anderen Tätigkeit im Rahmen der übernommenen arbeitsvertraglichen Pflichten beseitigt werden kann, also regelmäßig nur dann, wenn die Unfähigkeit (Gefährdung) nur einzelne T... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Ein vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach vollzogenem Austritt unterbreitetes Anbot einer zumutbaren, dem bisherigen Arbeitsvertrag entsprechenden Beschäftigung hat auf die bewirkte Lösung des Arbeitsverhältnisses keinen Einfluß mehr. (siehe oben Arb 6757). Entscheidungstexte 9 ObA 38/87 Entscheidungstext OGH 01.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten, der eine Mercedes-Vertragswerkstätte betreibt, seit 16.Oktober 1969 als Angestellter beschäftigt. Am 2.Dezember 1983 wurde er entlassen. Mit der Behauptung, seine Entlassung sei ungerechtfertigt erfolgt, begehrt der Kläger den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von insgesamt S 106.381,54 an Abfertigung, Kündigungsentschädigung und anteiligen Sonderzahlungen. Der Beklagte beantragte, die Klage abzuweisen. Der Kläger sei im Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. Mai 1979 bis zum 14. August 1984 als Fleischhauergeselle bei der beklagten Partei beschäftigt. Diese führt in Innsbruck einen Fleischverarbeitungsbetrieb mit mehreren Filialen sowie ein Lebensmittelgeschäft und ein (Selbstbedienungs)Restaurant und beschäftigt insgesamt ca. 320 Arbeitnehmer. Am 14. August 1984 kam der beklagten Partei folgendes Austrittsschreiben des Klägers zu: "Ich, Alfred T***, trete mit 14. August 1984 wegen gesundheitli... mehr lesen...
Norm: ABGB §696ABGB §897ABGB §1162 IVAngG §27 Z1 E1a
Rechtssatz: Der Zulässigkeit einer bedingten Entlassungserklärung steht auch der Grundsatz, dass die Entlassung den bis zum Eintritt der Bedingung herrschenden Schwebezustand nicht verträgt nicht entgegen, wenn es sich um eine Potestativbedingung handelt, deren Erfüllung nur im Willen des Arbeitnehmers liegt und innerhalb kurzer Frist möglich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.April 1984 als Geschäftsführer für das Geschäftslokal der Beklagten in Innsbruck, Innrain 100, angestellt. Nach dem zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Dienstvertrag umfaßte seine Tätigkeit die gesamte Geschäftsführung mit Einkauf und Verkauf, die Betreuung des Kundenstockes sowie die Akquirierung neuer Kunden und Aufträge. Vereinbarungsgemäß sollte der Kläger das Umsatzvolumen von 5 Mio S im ersten Jahr auf 5,6 Mio S und im zweiten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAa
Rechtssatz: Der Arbeitgeber kann sich zur Rechtfertigung der Entlassung des Arbeitnehmers nicht auf die Generalklausel des "wichtigen Grundes" nach § 1162 ABGB berufen, soweit diese Bestimmung eine Konkretisierung durch sondergesetzliche Tatbestände, wie etwa durch die taxativ aufgezählten Entlassungsgründe der Gewerbeordnung 1859, erfahren hat. Entscheidungstexte 14 ObA ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten seit 9. Juli 1984 mit einem Monatsgehalt von S 13.000, 14 mal jährlich, als Angestellte beschäftigt. Die Auszahlung des Gehalts erfolgte auf ein Gehaltskonto. Da ihr der Beklagte das Gehalt für November 1984 samt anteiligen Sonderzahlungen in Höhe von S 19.624 netto nicht überwies, erklärte sie mit Schreiben vom 3. Dezember 1984 ihren vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten an restlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 11. Juli 1960 bis 18. Juli 1976 bei der beklagten Partei als Arbeiter beschäftigt. Als er gekündigt wurde, erhielt er keine Zusage auf Wiedereinstellung. Am 4. Oktober 1976 wurde er wieder eingestellt; dieses Beschäftigungsverhältnis endete am 7. November 1982. Mit der Behauptung, er sei zu Unrecht entlassen worden, begehrt der Kläger den Zuspruch einer Abfertigung von S 124.076,50 samt Anhang. Die beklagte Partei beantragt, das Klagebegehre... mehr lesen...