Rechtssatz
Die Überflüssige Beisetzung einer "Rechtsbedingung" bei einem bedingungsfeindlichen Rechtsgeschäft ist unschädlich und macht dieses nicht rechtsunwirksam ( hier: Ausspruch einer zweiten Entlassung für den Fall, daß die erste das Dienstverhältnis nicht schon rechtswirksam beendet haben sollte ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0012679Dokumentnummer
JJR_19780521_OGH0002_0040OB00021_7800000_001