RS OGH 1977/9/13 4Ob62/77

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Veröffentlicht am 13.09.1977
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Norm

ABGB §861
ABGB §863 G4
ABGB §1158 I
ABGB §1162 IV

Rechtssatz

Aus einem bloßen Einverständnis des Arbeitnehmers mit der einseitigen Rechtsgestaltungserklärung des Arbeitgebers auf Kündigung läßt sich nicht ein darüber hinausgehender Wille entnehmen, auch seinerseits an der Auflösung des Dienstvertrages mitzuwirken.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 62/77
    Entscheidungstext OGH 13.09.1977 4 Ob 62/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0014013

Dokumentnummer

JJR_19770913_OGH0002_0040OB00062_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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