Norm
ABGB §1162 IIRechtssatz
Für die Wirksamkeit einer an die Schriftform gebundenen, bedingt ausgesprochenen Entlassung bedarf es keiner schriftlichen Wiederholung der Auflösungserklärung nach Bedingungseintritt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Beendigung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Eintritt, Lehrverhältnis, Lehrling, Form, Erklärung, AusspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029109Dokumentnummer
JJR_19790925_OGH0002_0040OB00078_7900000_003