Norm
ABGB §1158 IVRechtssatz
Die einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Auflösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses, die Zahlung der Abfertigung und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses (in einem anderen Unternehmen desselben Arbeitgebers) beigefügte Nebenbestimmung, der "Arbeitnehmer müsse bei (neuen) Arbeitgeber bleiben", ist als einseitiger Kündigungsverzicht rechtsunwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0029504Dokumentnummer
JJR_19891108_OGH0002_009OBA00299_8900000_002