Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen waren zunächst als Kellnerinnen bei der C***** GesmbH beschäftigt, die aufgrund eines Pachtvertrages mit der V***** GesmbH (Verpächterin) den Gastronomiebetrieb der P*****Sauna führte. Die Verpächterin kündigte den Pachtvertrag zum 31. 5. 1995 auf und verpachtete den Betrieb mit Pachtvertrag vom 16. 5. 1995 mit 1. 6. 1995 der S*****GesmbH (nunmehrige Gemeinschuldnerin). "Es ist üblich", daß die Verpächterin dem neuen Pächter den gesamten Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend i... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung braucht die Befristung eines Dienstverhältnisses nicht kalendermäßig zu erfolgen, doch muß das Ende des Dienstverhältnisses jedenfalls objektiv bestimmbar und vorhersehbar sein, so daß der Endzeitpunkt der willkürlichen Beeinflussung durch die Parteien entzogen ist (Arb 10.793; 11.349; 9 ObA 129/94; 9 ObA 242/98y uva). Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes weicht von dieser Rechtsprechung nicht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Berufungsgericht auf die bereits im Vorbringen des Klägers in erster Instanz enthaltene Behauptung, daß die vom Kläger erklärte Kündigung im Zusammenhang mit seinem sonstigen Verhalten von der erstbeklagten Partei nicht als Ausdruck eines Willens zur Arbeitsvertragsbeendigung aufgefaßt wurde, als "unzulässige Neuerung" nicht einging, ist nicht entscheidend. Es kommt nämlich nicht auf die subjektive Auffassung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Kündigung des Klägers, der als Kraftfahrer im Geltungsbereich des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe beschäftigt war, zum 31. 12. 1996 (nicht zum Ende der Lohnwoche, sondern zum Monatsletzten) sei terminverfehlend und daher rechtswidrig, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Kündigung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch eine dem Abfertigungsanspruch schädliche Arbeitnehmerkündigung beendet wurde, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch eine dem Abfertigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 1. 1992 bis 30. 6. 1995 Angestellter eines Unternehmens, über dessen Vermögen am 24. 5. 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 1. 7. 1992 wurde dem Kläger von seinem Dienstgeber die Vereinbarung bestätigt, daß für die Berechnung von gesetzlichen Abfertigungsansprüchen 20 Jahre Vordienstzeiten angerechnet werden. Im Mai 1995 kündigte der Masseverwalter unter anderem auch gegenüber dem Vertreter des Klägers an, den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der vom Jänner 1992 bis 30. 6. 1996 bei der beklagten Partei ununterbrochen als Berufsfußballspieler beschäftigte Kläger begehrt aufgrund des Ablaufes des befristeten Spielervertrages Abfertigung in der eingeschränkten Höhe von S 44.583 netto. Die beklagte Partei beantragte, das Klagebegehren abzuweisen und wendete ein, daß infolge Kündigung des unbefristeten Dienstverhältnisses durch den Kläger ein Abfertigungsanspruch nicht bestehe. Das Erstgericht gab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durch die Zweitbeklagte bejaht und Verfall bzw Verjährung der geltend gemachten Ansprüche verneint. Insoweit reicht es daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen ist und dieses demnach in den ersten 14 Tagen, die nach Punkt 17 lit a des Kollektivvertrages für das Hotel- und Gastgewerbe als Probezeit gelten, ohne vorherige Kündigung gelöst werden konnte, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 I
Rechtssatz: Bei der sachlichen Rechtfertigung von wiederholten Befristungen in Abgrenzung zu als sittenwidrig zu beurteilenden Kettenarbeitsverhältnissen hat eine Interessenabwägung im Sinne des beweglichen Systems zu erfolgen, wobei wohl nicht nur das Ausmaß der Unterbrechungszeiten, sondern auch das der zwischen diesen Unterbrechungszeiten liegenden Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen ist. Übersteigt die Da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 I
Rechtssatz: Ungeachtet einer zeitlichen Streuung könnte allenfalls eine dauernde Bindung im Rahmen eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt einer sittenwidrigen, nur den Arbeitnehmer bindenden Vertragsgestaltung im Sinne von Arbeit auf Abruf beziehungsweise kapazitätsorientierter (richtiger: bedarfsorientierter) variabler Arbeitszeit (KAPOVAZ) bejaht werden, wenn der Vertrag die Interessen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein Medizinstudent, war vom 12.6.1991 bis 31.5.1993 an 106 (überwiegend einzelnen) Tagen als Sanitätsgehilfe im Rahmen von Blutspendeaktionen der beklagten Partei eingesetzt. Einsätze an zwei oder drei (aufeinanderfolgenden) Tagen waren die seltenen Ausnahmen. Ab 1.6.1993 bis 30.6.1996 bestand ein flexibles Teilzeitarbeitsverhältnis im Ausmaß von 20 Stunden monatlich, wobei Minderstunden innerhalb der nächsten drei Monate auszugleichen waren (nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten als Koch beschäftigt. Wie dem Kläger bereits bei seinem erstmaligen Eintritt in das Arbeitsverhältnis im Winter 1983 bekannt war, ist das Unternehmen des Beklagten ein Saisonbetrieb. Das Arbeitsverhältnis wurde jeweils in den Zeiten der Zwischensaison im Frühjahr und Herbst unterbrochen, der Kläger von der Sozialversicherung abgemeldet und zu Saisonbeginn wieder angemeldet. Er erhielt nach Ablauf der jeweiligen Saison regelmäßig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts durch die Vorinstanzen ist zutreffend, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts durch die Vorinstanzen ist zutreffend, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war aufgrund eines Angestelltenvertrages als Geschäftsführer der Beklagten tätig. Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß die Kündigung des Klägers zum 30. 6. 1996 in Entsprechung eines wirksamen Gesellschafterbeschluß erfolgt sei und das Dienstverhältnis beendet habe; die nach Einwänden des Klägers gegen die Wirksamkeit dieser Kündigung vorsichtshalber ausgesprochene weitere Kündigung zum 30. 9. 1996 habe der ersten Kündigung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß das Arbeitsverhältnis vom beklagten Arbeitgeber durch zeitwidrige Kündigung beendet worden sei; der daraus resultierende Anspruch des Klägers auf Kündigungsentschädigung könne durch die Vereinbarung einer deren Höhe nicht erreichenden Konventionalstrafe nicht geschmälert werden. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, das wirksam mit 31. 7. 1996 befristete Arbeitsverhältnis des Klägers sei mit Ablauf des genannten Tages abgelaufen und nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, das wirksam m... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158AngG §19 Abs1VBG §4 Abs3
Rechtssatz: Die zeitliche Dauer einer Befristung des Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses kann kalendermäßig fixiert sein oder an ein bestimmtes Ereignis anknüpfen, dessen Eintritt zum Zeitpunkt der Vereinbarung feststeht. Es genügt, wenn der Endzeitpunkt objektiv feststellbar und der willkürlichen Beeinflussung durch die Vertragsparteien entzogen ist. (Hier: An den Wiedereintritt einer Dienstne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Dienstvertrag vom 21. 10. 1994 mit Wirksamkeit vom 3. 10. 1994 vom Landesschulrat für Steiermark als Vertragsbedienstete des Bundes "auf bestimmte Zeit d.i. auf die Dauer der Dienstabwesenheit von VB Ingrid S*****, längstens jedoch bis zum Wiederantritt des Dienstes von Rev. Martina E*****, vorerst befristet bis 2. 6. 1995" aufgenommen. Bei Abschluß des Dienstvertrages waren ihr die Befristung und der Umstand, daß sie nur als Ersatzkra... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 1. 1992 bis 31. 12. 1995 als Koch-Kellnerlehrling beschäftigt. Auf das Lehrverhältnis hatte der Kollektivvertrag für die Arbeiter im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe sowie die Lohntabelle für Arbeiter in den steirischen Hotel- und Gastgewerbebetrieben Anwendung zu finden. Wird einem Lehrling Verpflegung und Quartier (volle Station) im Betrieb des Arbeitgebers gewährt, darf nach der genannten Lohntabelle zum Kollektivvert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die vom Kläger begehrte Feststellung eines aufrechten unbefristeten Dienstverhältnisses zur beklagten Partei seit 10.7.1995 und die daraus abgeleiteten Ansprüche von S 276.019,19 brutto samt Anhang für den Zeitraum Jänner bis September 1996 zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die von der Revisionswerberin behauptete Mangelhaftigkeit und Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat den vom Erstgericht festgestellten Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, sodaß es gemäß § 48 ASGG ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Am 14.10.1994 wurde beim Handelsgericht Wien zu 4 S 201/94 der Konkurs über das Vermögen des Dienstgebers eröffnet. Die mit 12.10.1994 datierten Kündigungsschreiben der Gemeinschuldnerin an die Kläger wurden am 13.10.1994 in Wien abgestempelt und sind den Klägern am 14.10.1994 zugegangen. Damit wurden die Dienstverhältnisse des Erst-, Zweit- und Viertklägers zum 15.12.1994, des Drittklägers zum 30.11.1994 gekünd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Kfz-Mechaniker beschäftigt und für die Arbeitseinteilung in der Mechanikerwerkstätte verantwortlich. Am 27.1.1995 arbeitete der Kläger am PKW eines Kunden. Einer der beiden im Betrieb beschäftigten Lehrlinge hatten keine Arbeit. Auf die Frage, welche Arbeit der Lehrling machen sollte, antwortete der Kläger, er habe jetzt keine Zeit, eine Arbeit zuzuteilen. Der Kläger sagte, die Lehrlinge sollten zum Chef gehen, dieser sol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 14.9.1987 bei einem Unternehmen (im folgenden kurz: Veräußerer) beschäftigt, das in der Zeit vom 1.2.1994 bis 1.1.1995 alle Betriebsteile an die Beklagte übertrug. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Schreiben des Veräußerers vom 14.12.1994 zum 31.3.1995 gekündigt. Unternehmensgegenstand des Veräußerers war der einer Ein- und Verkaufsgenossenschaft. Der Kläger war in der EDV-Abteilung als Operator und Systembetreuer auf einen pr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war aufgrund eines am 18.11.1991 zwischen ihm und der beklagten Partei abgeschlossenen Vertrages, der als Werkvertrag bezeichnet wurde, für die beklagte Partei bis 13.1.1995 tätig. Als Honorar wurde zunächst pro Stunde ein Betrag von S 100, und mit Honorarvereinbarung vom 20.5.1994 von S 120 je Einsatzstunde zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer vereinbart. Die beklagte Partei hat dem Kläger alles, was aufgrund des Werkvertrages vereinbart worden war, ausgezahlt u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses verneint, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit der Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses verneint, sodaß es ausreicht, auf die Richtigkeit der Ausführungen in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 8.11.1934 geborene Kläger war seit 2.1.1960 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten ***** beschäftigt; seit 1.1.1963 hatte er eine Definitivstellung gemäß § 10 des Kollektivvertrages für Angestellte der Sparkassen bzw der Dienstordnung für die Bediensteten der B***** inne. Die Beklagte versetzte den Kläger mit Schreiben vom 26.7.1994 mit Wirkung ab 1.1.1995 (bei Bezug einer fiktiven ASVG-Pension in Höhe von monatlich S 24.719,- vom 1.1.1995 bis 29.2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen forderten restliches Entgelt, Urlaubsentgelt (Urlaubsentschädigungen) und zum Teil auch Abfertigungen mit dem Vorbringen, sie seien bei der Beklagten in deren Institut für Lernhilfekurse als Angestellte und nicht aufgrund von Werkverträgen tätig gewesen. Die Beklagte beantragte die Abweisung der Klagebegehren und brachte vor, es seien keine Arbeitsverhältnisse begründet worden, auf - wie die Klägerinnen - im Rahmen der Lernhilfekurse tätige... mehr lesen...