Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschwerdevorentscheidung des Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (im Folgenden: AMS) vom 26.04.2019 wurde die Beschwerde des XXXX (im folgenden Beschwerdeführer) vom 26.02.2019 abgewiesen und der Bescheid des AMS vom 04.02.2019, mit welchem der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für die Zeit vom 11.01.2019 bis 21.02.2019 ausgesprochen wurde, bestätigt. In der Beschwerdevorentscheidung vom 26.04.2019 wurde begründend ausgeführt,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer gelangte unter Umgehung der Grenzkontrollen in das österreichische Bundesgebiet und stellte am XXXX unter falscher Identität seinen (ersten) Antrag auf internationalen Schutz. Im Zuge dieser Antragstellung gab der Beschwerdeführer an, Staatsangehöriger von Uganda zu sein. 1.1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge als Bundesamt bezeichnet) vom XXXX wurde der Antrag des Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: Im Konventionsreisepass Nr. K1317597, der auf XXXX , den Beschwerdeführer, lautet, ist auf dem Datenblatt durch einen Kleber ein Teil der Eintragung zum Geschlecht des Inhabers, die gesamte Eintragung zur ausstellenden Behörde sowie etwa drei Viertel der maschinenlesbaren Eintragungen unlesbar gemacht worden. Weiters ist auf Seite 3 ein Kleber angebracht, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass der Bezug der Notstandshilfe des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) für die Zeit vom XXXX bis XXXX gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 AlVG 1977 ausgeschlossen ist. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der BF die Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung bei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 17.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom XXXX .08.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107 (aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 17.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom XXXX .07.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107 (aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 17.06.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom XXXX .08.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107 (aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid sprach das AMS aus, dass die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung unberechtigt empfangener € 525,16 verpflichtet werde (Spruchpunkt A), und schloss die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid aus (Spruchpunkt B). Aufgrund der Entscheidung des AMS vom 03.02.2020 bestehe die Verpflichtung zum Rückersatz. Eine aufschiebende Wirkung fiele der Versichertengemeinschaft zur Last, obwohl mit einer Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Bescheid sprach das AMS aus, dass der Beschwerdeführer zur Rückzahlung unberechtigt empfangener € 679,55 verpflichtet werde (Spruchpunkt A), und schloss die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid aus (Spruchpunkt B). Aufgrund der Entscheidung des BVwG vom 26.02.2020 bestehe die Verpflichtung zum Rückersatz. Die Rückforderung werde von den Ansprüchen des Beschwerdeführers einbehalten. Eine aufschiebend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. XXXX (in der Folge „Beschwerdeführer“) bezieht seit dem Jahr 2005 mit Unterbrechungen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, seit 21.06.2020 Notstandshilfe. 1.2. Am 10.01.2020 wurde dem Beschwerdeführer vom Arbeitsmarktservice St. Pölten (in der Folge „belangte Behörde“) eine Vollzeitbeschäftigung als Produktionsarbeiter zugewiesen. 1.3. Eine Beschäftigung kam folglich nicht zustande. 1.4. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass der Bezug der Notstandshilfe der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) für die Zeit vom XXXX bis XXXX gemäß § 38 in Verbindung mit § 10 AlVG 1977 ausgeschlossen ist. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass der BF eine zumutbare Beschäftigung bei der Firma XX... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid wurde die Beschwerdeführerin, eine Beamtin der Österreichischen Post AG, vom Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: die Behörde) gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin im Wege ihres Rechtsvertreters fristgerecht Beschwerde und beantragte, dieser die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zu ihrem Antrag führte sie aus, dass sie im Fall ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) Linz vom 21.04.2020 wurde gemäß § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 7, 9 Abs. 1 und 24 Abs. 1 AlVG die Notstandshilfe mit 22.04.2020 eingestellt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 11.05.2020 Beschwerde. Mit Bescheid des AMS Linz vom 03.08.2020 wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde vom 11.05.2020 gegen den Bescheid des AMS Linz vom 21.04.2020 gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG iVm § 56 Abs. 2 und § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer (in der Folge: BF) wurde am 18.08.2017 vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) ein Konventionsreisepass mit der Nummer K 1295121 ausgestellt. Mit Bescheid des BFA vom 22.11.2019, Zl. 731754805-180493346, wurde dem Beschwerdeführer in Spruchteil I. der ihm mit Entscheidung vom 13.04.2004, Zl. 248.900/0-XI/38/04, zuerkannte Status des Asylberechtigten gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 idgF aberkannt. G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (im Folgenden: AMS) vom 09.04.2019 wurde der Verlust der Notstandshilfe der nunmehrigen Beschwerdeführerin gemäß § 38 iVm. § 10 AlVG für den Zeitraum vom 29.03.2019 bis 09.05.2019 ausgesprochen. Begründend wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin eine Beschäftigung als Empfangsmitarbeiterin beim Dienstgeber XXXX zugewiesen worden sei. Sie habe ihre Bewerbung nicht wie gewünscht vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem gegenständlichen Bescheid vom 09.05.2020 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m. den §§ 7 Abs. 1, 1 Abs. 5, sowie § 9 Abs. 1 Zivildienstgesetz 1986 zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes zu einer näher genannten Einrichtung zugewiesen. Der Beschwerdeführer hätte im Zeitraum vom XXXX bis XXXX folgende Leistungen zu erbringen: Hilfsdienste im Rettungs-, Krankentransport-und Katastrophenhilfsdienst, im Behindertenservi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 24.7.2019 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Nachsicht vom Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Auslandsaufenthaltes keine Folge gegeben. Das AMS Traun führte begründend aus, der Beschwerdeführer habe sein letztes Dienstverhältnis einvernehmlich gelöst. Durch das Ruhen des Arbeitslosengeldes sei er nicht daran gehindert, den bereits gebuchten und bezahlten Urlaub anzutreten. Es sei aber unstrit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein pakistanischer Staatsangehöriger, reiste im April 2010 illegal nach Österreich ein und stellte hier einen Antrag auf internationalen Schutz. Das Bundesasylamt wies den Antrag mit Bescheid vom 16.02.2011 ab und verfügte die Ausweisung des BF nach Pakistan. 2. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, mit Erkenntnis vom 22.06.2015, Asy... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 02.05.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1 mit dem Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 24.05.2019 die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG von EUR 107, die Einheb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der BF stellte am 19.11.2002 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des ehemaligen Bundesasylamtes vom 12.02.2004 abgewiesen wurde. Es wurde seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Indien für zulässig erklärt. Dieser Bescheid erwuchs mit 04.03.2004 in I. Instanz in Rechtskraft. Der BF brachte einen Wiedereinsetzungsantrag am 13.05.2004 und eine Berufung am 24.05.2004 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 04.11.2019 wurde der Bezug der Notstandshilfe von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) vom 14.10.2019 bis 24.11.2019 gemäß § 38 iVm § 10 AlVG ausgeschlossen. 2. Gegen den oben genannten Bescheid der belangten Behörde richtete sich die Beschwerde vom 05.11.2019 des BF. 3. Die belangte Behörde schloss mit Bescheid vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: (Vorverfahren) 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Indien, reiste am 11.09.2009 unrechtmäßig nach Österreich ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 18.09.2009, Zl. 09 11.030-BAT, sowohl bezüglich des Status des Asylberechtigten als auch bezüglich des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer wurde aus dem österreichischen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des AMS Salzburg vom 10.2.2020 wurde die Auszahlung der Notstandshilfe an den Beschwerdeführer wegen Arbeitsunwilligkeit eingestellt (prot. zu hg. Zl. L525 2230565-1). Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Das AMS Salzburg erließ daraufhin am 2.4.2020 (Zustellung) eine Beschwerdevorentscheidung, mit welcher das AMS Salzburg die Beschwerde als unbegründet abwies (Spruchpunkt A)). Mit Spruchpunkt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das Arbeitsmarktservice (in der Folge AMS oder belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 20.3.2020 ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer seinen Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 28.2.2020 bis zum 9.4.2020 verloren hat. Nachsicht wurde nicht erteilt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine ihm zugewiesene Beschäftigung als Warenübernehmer bei einem näher genannten Dienstgeber mit einem möglichen Arbeitsantritt a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.07.2019, XXXX, verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin, den Rückstand per 15.07.2019 auf dem Beitragskonto XXXX in Höhe von EUR 29,68 zzgl gesetzlicher Verzugszinsen in Höhe von 3,38 % zu bezahlen. 2. Gegen diesen der Beschwerdeführerin am 18.07.2019 zugestellten Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde, eingelangt am 09.08.2019, mit der im Wesentlichen mit Verweis auf das ZaDiG die Rechtswidrig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 22.11.2019 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für die Zeit vom 11.11.2019 bis 22.12.2019 ausgesprochen, da der Beschwerdeführer an einer Wiedereingliederungsmaßnahme nicht teilgenommen habe. Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme wäre der 11.11.2019 gewesen.
Gründe: für eine Nachsicht lägen nicht vor bzw. könnten nicht berücksichtigt werden. 2. Gegen diesen Besche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Innsbruck (im Folgenden: belangte Behörde) vom 02.04.2019 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für die Zeit von 22.03.2019 bis 16.05.2019 ausgesprochen, da der Beschwerdeführer keinen Nachweis über eine erfolgte Bewerbung bei der ihm zugewiesenen Stelle bei der Firma H erbringen habe können und so eine mögliche Beendigung der Arbeitslosigkeit vereitelt habe. 2. Gegen... mehr lesen...