Entscheidungen zu § 13 VwGVG

Bundesverwaltungsgericht

317 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 317

TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/10 W262 2298751-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 12.08.2024 wurde festgestellt, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer für den Zeitraum 17.07.2024 bis 08.08.2024 gemäß § 49 AlVG keine Notstandshilfe gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgesc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.09.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/10 L525 2296084-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführerin wurde am 27.02.2024 eine Stelle als Reinigungskraft zugewiesen. Die Kontaktaufnahme sollte via E-Mail oder via Telefon erfolgen. Die Beschwerdeführerin befand sich vom 20.03.2024 bis zum 22.03.2024 in Krankenstand. Am 22.03.2024 gelangte folgende Rückmeldung beim Service für Unternehmen eine Rückmeldung ein, wonach die Beschwerdeführerin zwei Mal angerufen worden sei, aber nicht e... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 10.09.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/5 W121 2283107-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: „AMS“ oder „belangte Behörde“) vom XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer seinen Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum XXXX verloren hat. Begründend wurde darauf verwiesen, dass der Beschwerdeführer die angebotene, zumutbare Beschäftigung als Türsteher beim Arbeitgeber „ XXXX ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.09.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/5 W262 2298632-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 27.08.2024 wurde festgestellt, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer für den Zeitraum 31.07.2024 bis 25.08.2024 gemäß § 49 AlVG keine Notstandshilfe gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgesc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.09.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/5 W263 2298488-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Dem nunmehrigen Beschwerdeführer wurde vom Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS oder belangte Behörde) mit Schreiben am 24.06.2024 per eAMS ein Kontrollmeldetermin am 03.07.2024, 09:00 Uhr, übermittelt. Das Einladungsschreiben enthielt die Information, dass der Beschwerdeführer verpflichtet sei, zu einem Kontrollmeldetermin zu kommen und er, wenn er den Kontrollmeldetermin ohne triftigen Grund versäum... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.09.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/9/3 W260 2298209-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Lilienfeld (im Folgenden „belangte Behörde“) vom 18.07.2024 wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden „Beschwerdeführer“) für 56 Tage ab 03.07.2024 gem. § 38 iVm § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) den Anspruch auf Notstandshilfe verloren habe. Das angeführte Ausmaß verlängere sich um die in ihm liegenden Zeiträume, während derer Krankengeld bezogen werde. Die ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 03.09.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/23 W266 2297566-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/21 W229 2297500-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS vom 02.08.2024 wurde unter Bezugnahme auf § 49 AlVG ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 21.05.2024 - 16.07.2024 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A). Begründend wurde diesbezüglich im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 21.05.2024 nicht eingehalten und sich erst wieder am 17.07.2024 bei seiner zuständi... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/21 W255 2296348-1

Entscheidungsgründe: 1.       Verfahrensgang: 1.1.    Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 18.04.2023, VN: XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe im Zeitraum von 08.09.2022 bis 02.11.2022 gemäß § 38 iVm. § 10 AlVG verloren habe. 1.1.    Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (in der Folge: AMS) vom 18.04.202... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/21 W262 2297536-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden als AMS oder belangte Behörde bezeichnet) vom 07.05.2024 wurde gemäß § 10 AlVG der Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe für den Zeitraum von 42 Tagen ab 26.04.2024 ausgesprochen. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden als AMS oder belangte Behörde bezeichnet) vom 07.05.2024 wurde gemäß Paragraph 10, AlVG der Verlust des ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/21 W262 2297419-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 07.08.2024 wurde festgestellt, dass der nunmehrigen Beschwerdeführerin für den Zeitraum 09.07.2024 bis 06.08.2024 gemäß § 49 AlVG keine Notstandshilfe gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausge... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/20 W198 2297452-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Johnstraße (im Folgenden: AMS) vom 02.08.2024, VSNR: XXXX wurde mit Spruchpunkt A.) festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 02.07.2024-17.07.2024 keine Notstandshilfe erhalte. Mit Spruchpunkt B.) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen. 1. Mit B... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/20 W269 2297278-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/13 W237 2296835-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 15.07.2024 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Währinger Gürtel (in der Folge: AMS) aus, dass die Beschwerdeführerin für den Zeitraum von 01.07.2024 bis 14.07.2024 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A); unter einem erkannte es einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt B). 1. Mit Bescheid vom 15.07.2024 sprach das Arbeitsm... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 13.08.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/8/13 W131 2282977-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.08.2024

TE Bvwg Beschluss 2024/8/13 W131 2282977-2

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 13.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/9 W255 2297089-1

Entscheidungsgründe: 1.       Verfahrensgang: 1.1.    Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 23.07.2024, VN: XXXX , wurde in Spruchpunkt A) festgestellt, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis 21.07.2024 gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 01.07.2024 nicht eingehalten ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/8/5 W228 2296512-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Huttengasse (in der Folge: AMS) vom 18.07.2024 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 26.06.2024 bis 10.07.2024 kein Arbeitslosengeld erhalte. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 26.06.2024 nicht eingehalten und sich erst wieder ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.08.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/24 W164 2295212-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Spruchpunkt A des angefochtenen Bescheides vom 27.06.2024 sprach das AMS aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) von 11.06.2024 bis 22.06.2024 keinen Anspruch auf Notstandshilfe habe. Dies wurde damit begründet, dass die BF am 11.06.2024 einen Kontrollmeldetermin nicht eingehalten und sich erst wieder am 27.06.2024 bei ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle gemeldet habe. Mit Spruchpunkt B d... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/24 W262 2296146-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 11.07.2024 wurde festgestellt, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer für den Zeitraum 10.06.2024 bis 10.07.2024 gemäß § 49 AlVG keine Notstandshilfe gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgesc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/24 W262 2294796-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 17.06.2024 wurde festgestellt, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer für den Zeitraum 24.05.2024 bis 03.06.2024 gemäß § 49 AlVG keine Notstandshilfe gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgesc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/23 W263 2294867-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 1.3.2024 wurde unter Bezugnahme auf § 10 AlVG ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Arbeitslosengeld für 42 Tage ab 13.2.2024 verloren habe, weil er die vom AMS zugewiesene, zumutbare Beschäftigung als Produktionsarbeiter bei der XXXX ohne triftigen Grund vereitelt habe und keine
Gründe: für eine Nachsicht der Rechtsfolgen ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 23.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/22 G310 2295699-1

Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der erziehungsberechtigte Vater und gesetzliche Vertreter (BF1) des minderjährigen XXXX (BF2) zeigte mit Schreiben vom 28.06.2024 die Teilnahme seines Sohnes am häuslichen Unterricht für die 4. Schulstufe im Schuljahr 2024/25 bei der Bildungsdirektion für Steiermark (belangte Behörde) an. Der erziehungsberechtigte Vater und gesetzliche Vertreter (BF1) des minderjährigen römisch 40 (BF2) zeigte mit Schreiben vom 28.06.2024 die Teilnahme seines ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 22.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/16 W260 2295279-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Schwechat (in der Folge kurz als „belangte Behörde“ oder „AMS“ bezeichnet) vom 14.03.2024 wurde festgestellt, dass XXXX (im folgenden „Beschwerdeführer“) den Anspruch auf Notstandshilfe 42 Tage ab 29.02.2024 gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) verloren habe. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Schwechat (in der Folge kurz als „belangte Behörde“ oder... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/16 W228 2295250-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche I (in der Folge: AMS) vom 10.06.2024 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 07.05.2024 bis 28.05.2024 kein Arbeitslosengeld erhalte. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 07.05.2024 nicht eingehalten und sich erst wieder am... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 16.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/12 W198 2295213-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai (im Folgenden: AMS) vom 13.06.2024, VSNR: XXXX , wurde mit Spruchpunkt A.) festgestellt, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 04.06.2024 bis 12.06.2024 keine Notstandshilfe erhalte. Mit Spruchpunkt B.) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen. 1. M... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/9 W229 2294793-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS vom 12.06.2024 wurde unter Bezugnahme auf § 49 AlVG ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin im Zeitraum vom 21.05.2024 bis 09.06.2024 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A). Begründend wurde diesbezüglich im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 21.05.2024 nicht eingehalten und sich erst wieder am 10.06.2024 bei seiner zu... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/9 W262 2295117-1

Entscheidungsgründe: Vorweg weißt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass mit dem gegenständlichen Erkenntnis eine Entscheidung über die Beschwerde gegen Spruchpunkt A des Bescheides vom 25.06.2024 nicht vorweggenommen wird, sondern sich das AMS hierüber die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung vorbehalten hat. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des AMS XXXX (in der Folge belangte Behörde oder AMS) vom... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/8 W255 2293868-1

Entscheidungsgründe: 1.       Verfahrensgang: 1.1.    Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 21.05.2024, VN: XXXX , wurde in Spruchpunkt A) festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (in der Folge: BF) den Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum vom 17.04.2024 bis 02.05.2024 gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass die BF den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 17.04.2024 nicht eingehal... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 08.07.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/7/4 L525 2294043-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zuweisung vom 16.02.2024 wurde dem Beschwerdeführer eine Stelle bei einer näher bezeichneten Firma als Mitarbeiter in der Verpackung zugewiesen. Die Bewerbung sollte online über einen angegebenen Link erfolgen. Mit Schreiben vom 29.02.2024 wurde der Beschwerdeführer seitens des AMS aufgefordert Rückmeldung zur Bewerbung zu übermitteln, da bis dato keine positive Rückmeldung der Firma vorliege. Der Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 04.07.2024

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