Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.03.2024 sprach das Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) eine Ausschlussfrist gemäß § 10 iVm § 38 AlVG für 56 Tage ab 04.08.2023 aus und begründete diese Leistungseinstellung damit, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) die Aufnahme einer Beschäftigung als Hilfsarbeiter wechselnder Art beim Dienstgeber XXXX vereitelt habe.
Gründe: für eine Nachsicht der Rechtsfolgen läge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 10.04.2024, VN: XXXX , wurde in Spruchpunkt A) festgestellt, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 26.02.2024 bis 08.04.2024 gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 26.02.2024 nicht eingehalten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das AMS XXXX (in der Folge „AMS“ bzw. belangte Behörde „bB“) erließ am 11.01.2024 einen Bescheid und sprach aus, dass die Notstandshilfe von XXXX gem. § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl Nr. 609/1977 idgF ab dem 13.12.2023 eingestellt werde. Das AMS römisch XXXX (in der Folge „AMS“ bzw. belangte Behörde „bB“) erließ am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (nicht verfahrensgegenständlichem) Bescheid vom 07.03.2024 sprach die belangte Behörde (im Folgenden: AMS) gegenüber dem Beschwerdeführer aus, dass er wegen der Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen (konkret: Nichtwahrnehmung des Termins für eine Gesundenuntersuchung bei der PVA am 20.02.2024 ohne Angabe triftiger
Gründe: ) gemäß § 8 Abs. 2 AlVG ab 20.02.2024 kein Arbeitslosengeld erh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2024 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (in der Folge: AMS) aus, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum von 22.03.2024 bis 02.04.2024 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A); unter einem erkannte es einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt B). 1. Mit Bescheid vom 11.04.2024 sprach das Arbeitsmark... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 19.04.2024 wurde festgestellt, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer für den Zeitraum 22.03.2024 bis 01.04.2024 gemäß § 49 AlVG kein Arbeitslosengeld gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 18.01.2023 – Niederschrift zwischen dem AMS XXXX (in der Folge als „AMS“ bzw. als belangte Behörde „bB“ bezeichnet) und XXXX (in der Folge als beschwerdefürhende Partei „bP“ bezeichnet) 18.01.2023 – Niederschrift zwischen dem AMS römisch XXXX (in der Folge als „AMS“ bzw. als belangte Behörde „bB“ bezeichnet) und römisch XXXX (in der Folge als beschwerdefürhende Partei „bP“ bezeichnet) 18.01.2023 – Sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten am 04.11.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe gaben die Beschwerdeführer an, ihre Familien seien mit ihrer Ehe nicht einverstanden gewesen und hätten ihnen gedroht, weshalb sie Angst um ihr Leben gehabt hätten. Im Zuge der niederschriftlichen Einvernahme vom 29.08.2023 gab der Erstbeschwerdeführer zu sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten am 04.11.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe gaben die Beschwerdeführer an, ihre Familien seien mit ihrer Ehe nicht einverstanden gewesen und hätten ihnen gedroht, weshalb sie Angst um ihr Leben gehabt hätten. Im Zuge der niederschriftlichen Einvernahme vom 29.08.2023 gab der Erstbeschwerdeführer zu sei... mehr lesen...