Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer bezog aufgrund eines Antrags vom 25.12.2017 Notstandshilfe in Höhe von € 30,31 täglich. In der Betreuungsvereinbarung vom 09.11.2017 wurde festgehalten, dass der Beschwerdeführer gesundheitliche Einschränkungen habe, die bei der Stellensuche berücksichtigt werden müssten. Eine Vermittlung werde durch lange Abwesenheit vom Arbeitsmarkt und durch das Alter des Beschwerdeführers erschwert. Das AMS werde den Beschwerdefü... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 10.03.2015 festgestellt wurde - brachte am selben Tag eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZSA) vom 24.03.2015 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht mit 10.03.2015 rechtskräftig festgestellt. 3. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid vom 22.01.2018 (durch Hinterlegung zugestellt am 25.01.2018), GZ 426397/1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit bundeseinheitlichem, am 04.07.2017 ausgegebenem Antragsformular stellte XXXX (in der Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) am 07.07.2017 beim Arbeitsmarktservice Imst, Regionale Geschäftsstelle (in der Folge als belangte Behörde oder als AMS bezeichnet), einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Dem Antragsformular beigeschlossen war eine Klage des Beschwerdeführers gegen die H AG an das Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgeri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (in der Folge: belangte Behörde) vom XXXX, Zl. XXXX, wurde das Verfahren, mit welchem Frau XXXX (in der Folge: BF) ein Pflegegeld der Stufe 2 ab 01.06.2016 zuerkannt wurde, wieder aufgenommen und der Antrag vom 31.05.2016 auf Gewährung des Pflegegeldes abgelehnt. Darüber hinaus wurde das der BF vom 01.06.2016 bis 30.04.2017 zu Unrecht angewiesene Pflegegeld von EUR 3.190,-- rückgefordert. In der rech... mehr lesen...