Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche II (im Folgenden: AMS) vom 05.06.2024, VSNR: XXXX , wurde mit Spruchpunkt A.) festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 13.05.2024 bis 21.05.2024 keine Notstandshilfe erhalte. Mit Spruchpunkt B.) wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausgeschlossen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.09.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Wels (in der Folge kurz: "AMS") aus, dass der Beschwerdeführer gemäß § 11 AlVG für den Zeitraum von 14.09.2023 bis 11.10.2023 kein Arbeitslosengeld erhalte. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid vom 25.09.2023 sprach das Arbeitsmarktservice Wels (in der Folge kurz: "AMS") aus, dass der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 11, AlVG für den Ze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche II (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 15.05.2024 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld vom 29.04.2024 bis 07.05.2024 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche römisch II (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 15.05.2024 wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien Esteplatz (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 31.01.2024 wurde gemäß § 38 iVm § 10 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe für 42 Tage ab 22.12.2023 ausgesprochen. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien Esteplatz (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 31.01.2024 wurde gemäß Paragraph 38, in Verbindung mit Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 19.04.2024 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 16.02.2024 bis 08.04.2024 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit dem Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 19.04.2024 wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche I (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 27.05.2024 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 03.05.2024 bis 14.05.2024 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche römisch eins (in der Folge: belangte Behörde genannt) vom 27.05.2024 wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai (in der Folge belangte Behörde genannt) vom 23.05.2024 wurde unter Spruchpunkt A) gemäß § 49 AlVG idgF der Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe vom 22.04.2024 bis 10.05.2024 ausgesprochen. Nachsicht wurde nicht erteilt. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Hietzinger Kai (in der Folge belangte Behörde genannt) vom 23.05.2024 wurde unter Sp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX 1990 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 09.04.2008 für tauglich befunden und wurde mit Bescheid der belangten Behörde (im Folgenden auch als ZISA bezeichnet) mit Wirkung 10.04.2008 der Eintritt der Zivildienstpflicht festgestellt. 1. Der am römisch XXXX 1990 geborene Beschwerdeführer (BF) wurde anlässlich seiner Stellung am 09.04.2008 für tauglich befunden und wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 22.01.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am gleichen Tag erfolgte die Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Dabei wurde auch der türkische Personalausweis des BF sichergestellt. In weiterer Folge wurde das Verfahren zugelassen. 3. Am 21.06.2022 wurde er beim Bundesamt für Fremdenwesen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Favoritenstraße (in der Folge: AMS) vom 24.04.2024 wurde im Spruchpunkt A) ausgesprochen, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) gemäß § 49 AlVG für den Zeitraum 10.04.2024 bis 18.04.2024 keine Notstandshilfe erhalte. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 10.04.2024 nicht eingehalten und sich erst wieder a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Wien Währinger Gürtel vom 21.05.2024 wurde unter Bezugnahme auf § 49 AlVG ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin im Zeitraum vom 08.05.2024 bis 20.05.2024 keine Notstandshilfe erhält (Spruchpunkt A). Begründend wurde diesbezüglich ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 08.05.2024 nicht eingehalten und sich erst wieder am 21.05.2024 bei der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg weißt das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich darauf hin, dass mit dem gegenständlichen Erkenntnis eine Entscheidung über die Beschwerde gegen Spruchpunkt A des Bescheides vom 22.04.2024 nicht vorweggenommen wird, sondern sich das AMS hierüber die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung vorbehalten hat. I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des AMS Wien Hietzinger Kai (in der Folge belangte Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Spruchpunkt A des angefochtenen Bescheides vom 07.05.2024 sprach das AMS aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) von 24.04.2024 bis 05.05.2024 keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Dies wurde damit begründet, dass die BF am 24.04.2024 einen Kontrollmeldetermin nicht eingehalten und sich erst wieder am 06.05.2024 bei ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle gemeldet habe. Mit Spruchpunkt B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.03.2024 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Esteplatz (in der Folge: AMS) aus, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum von 07.03.2024 bis 17.03.2024 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A); unter einem erkannte es einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt B). 1. Mit Bescheid vom 27.03.2024 sprach das Arbeitsmarktservice... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der XXXX 1. Der Beschwerdeführer war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der römisch XXXX 2. Mit Beschluss des Vorstandes der APAB wurde gegen den Beschwerdeführer ein Sanktionsverfahren gemäß § 62 APAB eingeleitet. 2. Mit Beschluss des Vorstandes der APAB wurde geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der XXXX 1. Der Beschwerdeführer war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der römisch XXXX 2. Mit Beschluss des Vorstandes der APAB wurde gegen den Beschwerdeführer ein Sanktionsverfahren gemäß § 62 APAB eingeleitet. 2. Mit Beschluss des Vorstandes der APAB wurde geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der XXXX 1. Der Beschwerdeführer war Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gesellschafter und Geschäftsführer der römisch XXXX 2. Mit Beschluss des Vorstandes der APAB wurde gegen den Beschwerdeführer ein Sanktionsverfahren gemäß § 62 APAB eingeleitet. 2. Mit Beschluss des Vorstandes der APAB wurde geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.03.2024 sprach das Arbeitsmarktservice St. Pölten (im Folgenden: AMS) eine Ausschlussfrist gemäß § 10 iVm § 38 AlVG für 56 Tage ab 04.08.2023 aus und begründete diese Leistungseinstellung damit, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) die Aufnahme einer Beschäftigung als Hilfsarbeiter wechselnder Art beim Dienstgeber XXXX vereitelt habe.
Gründe: für eine Nachsicht der Rechtsfolgen läge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge: AMS) vom 10.04.2024, VN: XXXX , wurde in Spruchpunkt A) festgestellt, dass der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum vom 26.02.2024 bis 08.04.2024 gemäß § 49 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verloren habe. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF den vorgeschriebenen Kontrollmeldetermin am 26.02.2024 nicht eingehalten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das AMS XXXX (in der Folge „AMS“ bzw. belangte Behörde „bB“) erließ am 11.01.2024 einen Bescheid und sprach aus, dass die Notstandshilfe von XXXX gem. § 33 Abs. 2 iVm §§ 38, 24 Abs. 1, 7 und 9 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl Nr. 609/1977 idgF ab dem 13.12.2023 eingestellt werde. Das AMS römisch XXXX (in der Folge „AMS“ bzw. belangte Behörde „bB“) erließ am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit (nicht verfahrensgegenständlichem) Bescheid vom 07.03.2024 sprach die belangte Behörde (im Folgenden: AMS) gegenüber dem Beschwerdeführer aus, dass er wegen der Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen (konkret: Nichtwahrnehmung des Termins für eine Gesundenuntersuchung bei der PVA am 20.02.2024 ohne Angabe triftiger
Gründe: ) gemäß § 8 Abs. 2 AlVG ab 20.02.2024 kein Arbeitslosengeld erh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.04.2024 sprach das Arbeitsmarktservice Wien Wagramer Straße (in der Folge: AMS) aus, dass der Beschwerdeführer für den Zeitraum von 22.03.2024 bis 02.04.2024 keine Notstandshilfe erhalte (Spruchpunkt A); unter einem erkannte es einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt B). 1. Mit Bescheid vom 11.04.2024 sprach das Arbeitsmark... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (in der Folge als AMS oder „belangte Behörde“ bezeichnet) vom 19.04.2024 wurde festgestellt, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer für den Zeitraum 22.03.2024 bis 01.04.2024 gemäß § 49 AlVG kein Arbeitslosengeld gebührt (Spruchpunkt A). Des Weiteren wurde die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen diesen Bescheid gemäß § 13 Abs. 2 VwGVG ausges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 18.01.2023 – Niederschrift zwischen dem AMS XXXX (in der Folge als „AMS“ bzw. als belangte Behörde „bB“ bezeichnet) und XXXX (in der Folge als beschwerdefürhende Partei „bP“ bezeichnet) 18.01.2023 – Niederschrift zwischen dem AMS römisch XXXX (in der Folge als „AMS“ bzw. als belangte Behörde „bB“ bezeichnet) und römisch XXXX (in der Folge als beschwerdefürhende Partei „bP“ bezeichnet) 18.01.2023 – Sch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten am 04.11.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe gaben die Beschwerdeführer an, ihre Familien seien mit ihrer Ehe nicht einverstanden gewesen und hätten ihnen gedroht, weshalb sie Angst um ihr Leben gehabt hätten. Im Zuge der niederschriftlichen Einvernahme vom 29.08.2023 gab der Erstbeschwerdeführer zu sei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin stellten am 04.11.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Hinsichtlich ihrer Fluchtgründe gaben die Beschwerdeführer an, ihre Familien seien mit ihrer Ehe nicht einverstanden gewesen und hätten ihnen gedroht, weshalb sie Angst um ihr Leben gehabt hätten. Im Zuge der niederschriftlichen Einvernahme vom 29.08.2023 gab der Erstbeschwerdeführer zu sei... mehr lesen...