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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Haben die Behörden die für eine Annahme der Verkehrunzuverlässigkeit gem § 66 Abs 1 KFG und die Bemessung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG erforderliche Wertung der strafbaren Handlungen gem § 66 Abs 3 KFG nicht vorgenommen, so liegt ein Begründungsmangel vor, welcher jedoch nicht wesentlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110158.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
23.06.2009