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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/11/0243 E 16. Jänner 1985 RS 4Stammrechtssatz
Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, kann die Behörde iSd § 64 Abs 2 AVG 1950 die aufschiebende Wirkung einer Berufung immer dann, wenn die Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen wird, ausschließen, weil in diesem Fall die vorzeitige Vollstreckung des Bescheides im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzuge geboten ist. (Hinweis auf E vom 8.7.1983, 82/11/0117)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110124.X05Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
17.06.2009