RS Vwgh 1992/6/30 91/11/0124

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Veröffentlicht am 30.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §64 Abs2;
KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/11/0243 E 16. Jänner 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, kann die Behörde iSd § 64 Abs 2 AVG 1950 die aufschiebende Wirkung einer Berufung immer dann, wenn die Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen wird, ausschließen, weil in diesem Fall die vorzeitige Vollstreckung des Bescheides im Interesse des öffentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzuge geboten ist. (Hinweis auf E vom 8.7.1983, 82/11/0117)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110124.X05

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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