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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs2;Rechtssatz
Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach § 73 Abs 2 KFG und § 74 Abs 1 KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110135.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
23.06.2009