RS Vwgh 1992/5/19 91/11/0135

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.05.1992
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach § 73 Abs 2 KFG und § 74 Abs 1 KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110135.X02

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten